Unentbehrlich für Ihre eigene Qualitätssicherung sind Authentizitätsprüfungen um Food Fraud zu erkennen. Unbekannte Beimischungen und Verfälschungen jeglicher Art sind mittels 1H-NMR-Spektroskopie sofort ersichtlich, da jedes Produktspektrum einem Fingerabdruck (Fingerprint) gleicht. So zeigt sich z. B. Majoran in Oregano, Pastinake in Sellerie, verschnittener Knoblauch oder gestreckter Thymian sofort anhand unterschiedlicher Spektren.
Für Ihre Qualitätssicherung bietet die 1H-NMR-Spektroskopie spannende Möglichkeiten um Qualitätsabweichungen und Verunreinigungen mit schnellen und sicheren Methoden zu bestimmen. Von einem besonderen Projekt möchten wir Ihnen berichten und Sie inspirieren „out of the box“ zu denken mit dieser besonderen Analytik.
Überprüfung der EU-Spezifikation der geschützten geografischen Herkunftsangabe (g.g.A.) Dresdner Christstollen
Im Rahmen eines Projektes mit dem Dresdener Stollenschutzverband sollte geklärt werden, ob ein Zusatz von Margarine einfach zu bestimmen sei. Margarine ist laut EU-Spezifikation der geschützten geografischen Herkunftsangabe (g.g.A.) Dresdner Christstollen verboten. Die für alle Hersteller verpflichtenden Vorgaben schreiben einen Buttereinsatz von mindestens 50 % bezogen auf den Mehlanteil vor. Im Zuge eines verpflichtenden sensorischen und analytischen verbandsübergreifenden Qualitätsmanagements wird dies jährlich kontrolliert.
Aus den Werten der klassischen Methoden, die üblicherweise zur Ermittlung der Nährwerte genutzt werden, lassen sich analytisch keine gesicherten Aussagen zum Einsatz von verbotener Margarine treffen.
Bei den ersten Untersuchungen, die unter anderem mit speziell gebackenen margarinehaltigen Stollen durchgeführt wurden, zeigten sich schnell Unterschiede im Spektrum, die von Signalen der in der Margarine vorkommenden Mono- und Diglyceride verursacht wurden.
Abb. 1: Signale der Mono- und Diglyceride
Durch die angewandte Methode zur Aufarbeitung der Probe mit anschließender Messung am 1H-NMR-Gerät erkennt man einen Zusatz von Margarine ab ca. 10 % des verwendeten Fettes. Sowohl die Diglyceride (Abb. 1), als auch die Monoglyceride (Abb. 2) zeigen sich deutlich im Spektrum.
Des weiteren weist auch Butter im Spektrum eigene Signale (Abb. 2) auf.
Abb. 2: Butter-Signale
Was kann die 1H-NMR-Spektroskopie?
Abschließend kann festgehalten werden, dass durch die Methode mittels 1H-NMR ein gewollter Zusatz von Margarine in wertmindernder Menge aufgedeckt werden kann. Bei wenigen auffällig gewordenen Proben zeigten sich kleine Peaks für margarinetypische Mono- und Diglyceride und typische Buttersignale. Hier muss die Herkunft der Mono- und Diglyceride geklärt werden. Diglyceride können auch eingetragen werden über Backmittel oder Frischhaltemittel. Diese sind ebenfalls verboten nach EU-Spezifikation der geschützten geografischen Herkunftsangabe (g.g.A.) Dresdner Christstollen. Doch auch aus Lipaseprozessen könnten diese entstehen.
Bei der Limbach Analytics GmbH werden verschiedene 1H-NMR-Methoden für unterschiedliche Matrizes wie Gewürze, Getränke oder Nahrungsergänzungsmittel eingesetzt. Neben klassischen Gehalts- und Reinheitsbestimmungen sind spezielle und individuelle Fragestellungen bezüglich Abweichungen oder Verfälschungen sehr gut ergründbar. Auch Abwässer und Abfälle können untersucht werden. Die Analytik bietet viele Vorteile, wie z.B. ein sehr schnelles Ergebnis, wenig Chemikalieneinsatz, eine hohe Reproduzierbarkeit und wenig erforderliches Probematerial bei gleichzeitiger Messung verschiedener Analyten. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an oder besuchen unsere Internetseite: www.limbach-analytics.de