Risikomanagement im Fokus der ESG-Offenlegung

Mit den zunehmenden nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungsanforderungen zeigt sich, dass ein funktionierendes Risikomanagement die Voraussetzung ist, um ESG-Aspekte systematisch in die Geschäftstätigkeiten und in die Strategie eines jeden Instituts zu integrieren. ESG-Faktoren haben direkte Auswirkungen auf das Risikoprofil von Instituten, da diese erhebliche finanzielle Risken mit sich bringen können.

Damit der Umgang mit dem Thema Risiko auch für Dritte nachvollziehbar ist, wurde die Offenlegung der Geschäftspraktiken zum Management von ESG-Risiken der Institute in die Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Offenlegungsverordnung (SFDR) sowie die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) aufgenommen.

Die offenzulegenden Themen sind zahlreich und teilweise auch deckungsgleich:

  • Qualitative und quantitative Kriterien zur Bewertung der Auswirkungen von ESG-Risiken auf die kurzfristige, mittelfristige und langfristige finanzielle Stabilität von Instituten
  • Stresstestverfahren und Szenarioanalysen
  • Regelungen, Verfahren, Mechanismen und Strategien, die die Institute zur Ermittlung, Bewertung und Bewältigung von ESG-Risiken einsetzen
  • Methoden, mit denen die Auswirkungen der ESG-Risiken auf die Risikotragfähigkeit von Instituten bewertet werden

Zudem sind Institute zusätzlich durch die SFDR dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken in ihrer unternehmensweiten Investmentstrategie zu berücksichtigen, wie auch eine Risiko-Rendite-Bewertung einzelner Finanzprodukte durchzuführen und diese Vorgänge offenzulegen.

In der Praxis zeigt sich, dass einige Überschneidungen bei den Offenlegungspflichten durch verschiedene Regularien entstehen. Dementsprechend kommt die Frage auf, ob eine derart detaillierte und eben teilweise auch deckungsgleiche Offenlegung des Risikomanagements von Instituten zielführend ist und wirklich dem Zweck der Vergleichbarkeit dient.