Advertorial aus dem Handelsblatt Journal „Betriebliche Altersversorge und Kapitalanlage“ vom 25.05.2022
Die Frage „Was ist besser? Eine Pensionszusage im Unternehmen zu halten oder die Auslagerung auf einen Pensionsfonds?“ ist nicht einfach zu beantworten. Der Ruf der Pensionszusage hat in den letzten Jahren stark gelitten. Das liegt vor allem daran, dass sie meist nicht ausreichend finanziert sind. Dabei gibt es gute Gründe für eine Auslagerung von Pensionszusagen.
Die Verbindlichkeiten aus einer Pensionszusage werden heutzutage unter verschiedenen Aspekten bewertet. Wehmütig werden erfahrene bAVExperten an das Prinzip der Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz zurückdenken, allerdings nur unter dem Aspekt der Einfachheit. Unbestritten ist: Der steuerliche Ansatz zur Bewertung einer Schuld ist nicht realistisch. Deswegen ist es mehr als sinnvoll, den handelsrechtlichen Bewertungsansatz unter realistischen Vorgaben neu aufzustellen, insbesondere mit Blick auf das Niedrigzinsumfeld. Doch daraus ergeben sich gravierende Folgen. Das lange gepriesene Modell der Pensionszusage verursacht hohe finanzielle Belastungen für die jeweiligen Unternehmen. Das hat dazu geführt, dass viele Firmen und Steuerberater die Begeisterung für das Vorsorgemodell der Pensionszusage verloren haben. Dennoch gilt festzuhalten: Die Pensionszusage ist ein ernsthaft gewolltes Versorgungsmodell mit steuerlicher Förderung und eben kein Steuersparmodell.
Wann Auslagerungen sinnvoll sind
Damit sind wir wieder bei der Frage, wie die Verbindlichkeiten aus einer Pensionszusage zu bewerten sind. Diese Bewertung spielt in mehreren Situationen eine große Rolle. Am deutlichsten natürlich bei Verkauf der Firma. Denn hier kommen alle Karten auf den Tisch. Es wird alles bewertet, was an Vermögen und Verbindlichkeiten vorhanden ist. Nicht selten wird die Pensionszusage dabei zum Dealbreaker, weil die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Sicht des Verkäufers und Käufers enorm auseinandergehen. Das ist nachvollziehbar und verständlich. Denn wenn der Verkäufer das Versorgungsversprechen bisher möglicherweise nur aus dem Blickwinkel der steuerlichen Rückstellung betrachtet hat, wird der Käufer diesem seine Kalkulation gegenüberstellen. Die zielt eher darauf ab, welcher Geldbetrag notwendig sein wird, um das Versorgungsversprechen am Markt voll auszufinanzieren. Die unterschiedlichen Ansätze weichen erheblich voneinander ab. Der Verkauf einer Firma ist aber nur ein Beispiel, wo diese unterschiedliche Bewertung zum Problem wird. Auch bei Aufnahme eines neuen Gesellschafters ist dieses Thema von zentraler Bedeutung. Nicht zuletzt bei Verhandlungen mit Banken zur Nutzung einer Kreditlinie wird die Frage „Wie gut bin ich als Schuldner?“ auch unter diesem Aspekt bewertet werden.
Unternehmensübertragung und Nachfolgeplanung
Neben diesen Sachgründen gibt es auch personenbezogene Gründe. Der Übergang eines Familienunternehmens in die nächste Generation kann auch von dem Wunsch begleitet sein, keine Last in die nächste Generation mit zu vererben. Manchmal ist es auch das Gefühl des zukünftigen Versorgungsempfängers, nicht abhängig zu sein von der zukünftigen Ertragskraft seines „alten“ Unternehmens. Sollte einer dieser Punkte bei der Geschäftsleitung einer Firma einen Nerv treffen, wird es Zeit darüber nachzudenken, mit den alten Pensionszusagen aufzuräumen. Hier kommt der Pensionsfonds ins Spiel. Denn er bietet die Möglichkeit, die bestehenden Versorgungen auf einen externen Durchführungsweg auszulagern. Quasi als Nebeneffekt verschwindet die Rückstellung für dieses Versorgungsversprechen aus der Bilanz des Unternehmens. Damit sind sämtliche strittigen Punkte bezüglich der Bewertung von Versorgungsverbindlichkeiten obsolet, egal ob nach Steuer- oder Handelsrecht. Die Versorgung kann wie ursprünglich geplant komplett auf den Pensionsfonds übergehen. Sollten aus praktischen Erwägungen noch Änderungen vor Übertragung in den Zusagen durchzuführen sein, gilt es allerdings ein paar Besonderheiten zu berücksichtigen.
Auslagerungen frühzeitig angehen und Unterstützung holen
Wichtig sind zwei Faktoren: Zeit und Geld. Es ist sinnvoll, sich möglichst rechtzeitig mit der Frage auseinanderzusetzen, wie mit einer bestehenden Pensionszusage umgegangen werden soll. Handlungsdruck entsteht leider viel zu oft aus dem Ignorieren von Problemen. Nicht selten muss bei der Problemlösung auch der Faktor Geld berücksichtigt werden. Denn das Wollen und das Sichleistenkönnen weichen im Regelfall voneinander ab. Bei der Auslagerung von Pensionszusagen sind viele Formalitäten zu bedenken. Hier unterstützt die LV 1871 ihre Vermittler und deren Kunden mit den Leistungen der hauseigenen Beratungsgesellschaft Magnus GmbH. Das Team aus unabhängigen Expertinnen und Experten hilft bei allen Fragen des Arbeits- und Steuerrechts sowie der Versicherungsmathematik in der betrieblichen Altersversorgung. Der Pensionsfonds der LV 1871 kann Unternehmen helfen, wenn Pensionszusagen als Problem empfunden werden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Zusage an einen beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer handelt oder um eine Versorgung der Belegschaft. ■