Pensionsverpflichtungen zählen zu den „Dauerbrennern“ bei M&A-Transaktionen. Ihr wirtschaftliches Gewicht wird häufig unterschätzt – dabei können sie Bewertung, Struktur und im schlimmsten Fall den Erfolg einer Transaktion insgesamt beeinflussen. Wir geben einen kompakten Überblick über die zentralen Themen, mit denen sich Käufer und Verkäufer befassen sollten – unabhängig davon, ob die Transaktion als Share Deal oder Asset Deal strukturiert wird.
Due Diligence: Die Versorgungslandschaft verstehen
Am Anfang steht die genaue Bestandsaufnahme der betrieblichen Altersversorgung im Zielunternehmen. Dabei geht es nicht nur um die Frage „wie hoch sind die Rückstellungen“, sondern vor allem darum, die gesamte Versorgungslandschaft zu verstehen: Welche Durchführungswege bestehen – Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung? Welche externen Versorgungsträger sind eingebunden, und wie stabil sind deren Zusagen und Finanzierungsmodelle? Gibt es Anpassungs- oder Einstandsrisiken? Erst ein vollständiges Bild über interne und externe Versorgungsträger ermöglicht es, Risiken realistisch einzuschätzen und in die Transaktionsstruktur einzupreisen.
Deckungslücken bei mittelbaren Durchführungswegen
Ein besonderes Augenmerk verdienen die sogenannten mittelbaren Durchführungswege: Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Oft wird angenommen, dass mit der Auslagerung an einen externen Versorgungsträger auch das wirtschaftliche Risiko vollständig ausgelagert sei. Tatsächlich verbleibt beim Arbeitgeber regelmäßig eine Subsidiärhaftung: Reichen die Leistungen des externen Versorgungsträgers nicht aus, um die zugesagten Versorgungsleistungen zu erbringen, muss der Arbeitgeber für die Differenz einstehen oder ist zu Nachschüssen verpflichtet. Solche Deckungslücken – etwa infolge unzureichender versicherungsmathematischer Annahmen – werden im Rahmen der Due Diligence häufig übersehen, können aber zu erheblichen, bislang nicht bilanzierten Nachschusspflichten führen.
Fortführbarkeit externer Versorgungswege
Rechtzeitig muss die Frage beantwortet werden, ob die bestehenden externen Versorgungswege nach der Transaktion überhaupt fortgeführt werden können. Verträge mit Pensionskassen, Pensionsfonds oder Versicherern knüpfen die Mitgliedschaft häufig an bestimmte Konzern- oder Branchenzugehörigkeiten. Ein Wechsel der Gesellschafterstruktur oder ein Betriebsübergang können daher dazu führen, dass ein Versorgungsträger nicht ohne Weiteres fortgeführt werden kann. Es ist essenziell, dies frühzeitig zu prüfen und für eine Auffanglösung zu sorgen, um böse Überraschungen nach Signing oder Closing zu vermeiden.
Übertragung von Deckungsvermögen
Damit eng verbunden ist die Frage, wie vorhandenes Deckungsvermögen – etwa aus einem Contractual Trust Arrangement (CTA), aus Rückdeckungsversicherungen oder anderen Versorgungsträgern – im Rahmen der Transaktion mitübertragen werden kann. Eine saubere Übertragung des Deckungsvermögens im Gleichlauf mit den zugehörigen Verpflichtungen ist wirtschaftlich wie rechtlich von erheblicher Bedeutung, da eine Entkopplung von Verpflichtung und Deckung schnell zu Streit über Werthaltigkeit und Zuständigkeiten führt. Hierbei sind sowohl vertragliche als auch insolvenzschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen – etwa mit Blick auf den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).
Die Rolle aktuarischer Berater
Angesichts der Komplexität versicherungsmathematischer Bewertungen ist die frühzeitige Einbindung aktuarischer Berater unverzichtbar. Nur sie können die Annahmen hinter den Rückstellungen – Rechnungszins, biometrische Grundlagen, Fluktuations- und Trendannahmen – fundiert plausibilisieren und so die Grundlage für eine belastbare Bewertungs- und Kaufpreisdiskussion schaffen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen rechtlicher und aktuarischer Beratung auf Käufer- wie Verkäuferseite ist daher kein „Nice-to-have“, sondern Voraussetzung für eine sachgerechte Risikoallokation.
Neue Konzepte: Schuldbeitritt und Rentnergesellschaft kombiniert
Besonders spannend sind Gestaltungen, die eine Übertragung von Pensionsverpflichtungen unter weitgehender Vermeidung typischer Risiken aus der wechselseitigen Nachhaftung ermöglichen sollen. Ein von uns mehrfach erfolgreich erprobtes Modell ist die Kombination aus Schuldbeitritt und Rentnergesellschaft: Pensionsverpflichtungen – insbesondere gegenüber bereits ausgeschiedenen Anwärtern und Betriebsrentnern – werden auf eine eigens dafür errichtete Auffanggesellschaft (Rentnergesellschaft) ausgegliedert. Anstelle von Deckungsvermögen wird ein Schuldbeitritt der Gesellschaft begründet, die künftig für die Verpflichtungen wirtschaftlich einstehen soll und, auf welche auch etwaiges CTA-Vermögen übertragen werden kann. Nach Ablauf der Nachhaftungsfrist kommt optional eine Verschmelzung der Rentnergesellschaft auf die wirtschaftlich verpflichtete Gesellschaft in Betracht. Solche Konzepte erfordern sorgfältige Planung sowie einen deutlichen zeitlichen Vorlauf vor der eigentlichen Transaktion. Richtig umgesetzt, lösen sie aber ein Problem, das Käufer und Verkäufer gleichermaßen beschäftigt.