Leitplanken für eine nachhaltige und gerechte Alterssicherung

Artikel aus dem Handelsblatt Journal Betriebliche Altersversorgung

Die Bundesregierung hat sich beim Thema Alterssicherung für diese Legislaturperiode viel vorgenommen. Sechs wichtige Bausteine sind bereits umgesetzt: die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis 2031, die Vollendung der Mütterrente, das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, die Reform der privaten Altersvorsorge sowie die Aktivrente. Zudem wurden Eckpunkte für eine Frühstartrente im Kabinett beschlossen, und der Gesetzentwurf folgt.

Die gesetzliche Rente – Grundpfeiler unseres Sozialstaats

Für die weitaus meisten Bürgerinnen und Bürger ist die gesetzliche Rente die wichtigste Absicherung im Alter. Wer jahrzehntelang gearbeitet und dort eingezahlt hat, muss sich auf auskömmliche Leistungen verlassen können. Das ist ein zentrales Versprechen unseres Sozialstaats. Die Verlängerung der Haltelinie von 48 Prozent für das Rentenniveau bis 2031 war und ist deshalb besonders wichtig. Der Effekt der Haltelinie bleibt zudem auch nach 2031 erhalten, das heißt, es profitieren nicht nur die derzeitigen Rentner, sondern auch heutige Beitragszahler, wenn sie später in Rente gehen. Das stärkt das Vertrauen in das System über die Generationen hinweg.

Betriebliche Altersversorgung – Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zugleich steht außer Frage: Wer im Ruhestand möglichst nahe an sein früheres Erwerbseinkommen herankommen möchte, muss zusätzlich vorsorgen. Die betriebliche Altersversorgung ist dafür bestens geeignet, insbesondere wenn sie von den Sozialpartnern gemeinsam auf kollektiver Grundlage gestaltet wird. Heute hat etwa jede und jeder zweite Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer Anspruch, doch in kleinen Unternehmen und bei Geringverdienenden gibt es noch große Lücken. Unser Ziel ist, dass künftig deutlich mehr Beschäftigte von einer Betriebsrente profitieren.

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz haben wir ein Reformpaket beschlossen, das die Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau einer freiwilligen betrieblichen Altersversorgung weiter verbessert. Wir setzen dabei insbesondere auf zwei zentrale Maßnahmen: Auf den Ausbau von Sozialpartnermodellen und auf die bessere Förderung für Betriebsrenten von Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen. Derzeit sind 30 Sozialpartnermodelle implementiert, die von vier branchenübergreifenden Versorgungseinrichtungen durchgeführt werden.

 

Wer im Ruhestand möglichst nahe an sein früheres Erwerbseinkommen herankommen möchte, muss zusätzlich vorsorgen.

Lilian TschanStaatssekretärin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

Das tarifvertragliche Andocken an diese Einrichtungen verläuft dynamisch. Diese Entwicklung stimmt uns positiv. Wir erwarten, dass sich diese Dynamik in den kommenden Jahren noch verstärken wird. Dass Sozialpartnermodelle künftig auch ohne Tarifvertrag alle Unternehmen und Beschäftigten aufnehmen können, die in den Zuständigkeitsbereich einer abschließenden Gewerkschaft fallen, schafft die Voraussetzung dafür, dass Sozialpartnermodelle künftig flächendeckend genutzt werden können.

Die steuerliche Geringverdienerförderung bildet den zweiten Schwerpunkt des jüngsten Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Die sogenannte 100er-Förderung (das bezieht sich auf den Förderbetrag nach § 100 des Einkommensteuergesetzes) adressiert exakt den Personenkreis, der bislang noch nicht ausreichend von Betriebsrenten erreicht wird. Mit der Dynamisierung der Einkommensgrenze erhalten die Beteiligten jetzt die geforderte und notwendige Planungssicherheit. Die Kombination von Sozialpartnermodellen und Geringverdienerförderung bietet sehr gute Voraussetzungen für eine zielgerichtete Verbreitung.

Wie es weitergeht: Die Alterssicherungskommission

Alle diese Maßnahmen tragen dazu bei, eine verlässliche Absicherung im Alter zu erreichen, und sind die ersten Reformschritte in der laufenden Legislaturperiode. Auf ihnen baut die Alterssicherungskommission auf. Ihre Vorschläge sollen die Grundlage für den nächsten großen Reformschritt bilden.

In den Zielen besteht Einigkeit: Niemand soll im Alter finanzielle Sorgen haben. Die Rente muss gleichzeitig auf finanziell stabilen, möglichst langfristig tragfähigen Grundlagen stehen. Mit Mut und Weitsicht können und müssen wir die Zukunft unserer Alterssicherung jetzt weiter gestalten.

Bild: © Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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Dieser Artikel ist im aktuellen Handelsblatt Journal „Betriebliche Altersversorgung und Kapitalanlage“ erschienen. Das vollständige Journal können Sie sich hier kostenlos herunterladen:
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