Mittwoch, 6. Juli 2022
CHECK-IN
OPENING 1. TAG
Begrüßung und Einführung in die Thematik des 1. Konferenztages durch die Vorsitzenden


Automotive Trends und aktuelle Ereignisse: Herausforderungen und Chancen für die Zulieferindustrie
- Lieferketten zwischen Volllast und Stillstand
- Kosten und Preise aus dem Gleichgewicht
- Neues Fahren von manuell bis Cloud-basiert

ZEIT FÜR FRAGEN UND DISKUSSION
Lieferketten vor aktuellen Herausforderungen
Managing Global Supply Chain Disruptions
- Ursachen für Störungen in den globalen Lieferketten: COVID19-Pandemie, Blockade des Suez-Kanals, Krieg in der Ukraine
- Rechtliche Implikationen: Höhere Gewalt (Force Majeure), Wegfall der Geschäftsgrundlage, Unmöglichkeit
- Rechtsfolgen: Suspendierung der vertraglichen Verpflichtungen, Anpassung des Vertrages, Risikominimierung durch Vertragsgestaltung

ZEIT FÜR FRAGEN UND DISKUSSION
KAFFEEPAUSE
KEYNOTE
Supply Chain Due Diligence – Chancen & Risiken der dynamischen Regulatorik
- Dynamische Regulatorik am Beispiel der Supply Chain
- Vor- und Nachteile dynamischer Regularien
- Aktuelle rechtliche Entwicklungen – welche Chancen und Risiken birgt die Zukunft?


KEYNOTE
Supply Chain Compliance 2.0
- Neue Unternehmenspflichten im internationalen Vergleich
- Detaillierte Umsetzungsvorgaben und staatliche Überwachung
- Besondere Rollen von Gewerkschaften und NGOs

Rechtsanwalt Eric Mayer ist seit dem 1. Dezember 2017 Partner bei GSK Stockmann in München. Er ist verantwortlich für die Corporate Compliance Beratung von Industrieunternehmen und Mitglied des Mobility Industriesektors der Kanzlei.
Zuvor arbeitete er in verschiedenen Funktionen im Daimler Konzern in Stuttgart, München und Singapur (1995 – 2000), wie zum Beispiel als erster Corporate Secretary der debitel, bei KPMG Corporate Finance in München (2000 – 2002) und bei Infineon Technologies in München (2003 – 2008), dort unter anderem als erster konzernweit verantwortlicher Compliance Officer und als Vice President Production Partner Management in einer neugeschaffenen weltweiten Supply Chain Managementrolle. Anschließend wurde Eric Mayer Vice President Corporate Development bei dem Elektronik-Auftragsfertiger Amkor Technology (2009 – 2010) in Phoenix (AZ) und Tokio, Partner der Unternehmensberatung WTS Tax Legal Consulting in München (2010 – 2013) und Partner bei Pohlmann & Company in Frankfurt und München (2013 – 2017).
Eric Mayer berät bei der Konzeption, beim Aufbau und bei der Umsetzung von Compliance Management Systemen und Compliance Organisationen. Er ist auf die Implementierung von geschäftsbezogenen, risikobasierten Compliance Prozessen und Tools sowie die interimistische Übernahme von Compliance Officer Funktionen in international tätigen Industrieunternehmen spezialisiert. Zusätzlich hat Herr Mayer besondere Erfahrungen bei Compliance Monitorships des US Justizministeriums (DoJ) und der Weltbank.
Er ist Secretary des Anti-Corruption Committees der International Bar Association (IBA), Mitglied der International Association of Independent Corporate Monitors (IAICM) sowie des Deutschen Instituts für Compliance (DICO) und unterrichtet als Dozent der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Corporate Governance in Marketing.
Eric Mayer studierte in Mannheim, Lausanne, Cambridge und Heidelberg Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Französisch. Seine Referendariats-Wahlstation absolvierte er 1994 in Hong Kong als Pupil Barrister und wurde 1996 in München als Rechtsanwalt zugelassen. Zusätzliche betriebswirtschaftliche Kenntnisse erwarb er im Rahmen eines Inhouse Executive MBA Programms am Babson College (MA) und der Harvard Business School (2004 – 2006).
Eric Mayer spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
ZEIT FÜR FRAGEN UND DISKUSSION
MITTAGSPAUSE
IMPULS
Die Lieferkettenkrise in der Automobilzulieferindustrie – Brandbeschleuniger oder Gamechanger?

ESG – Der Paradigmenwechsel zwischen Wirtschaft und Gesellschaft
DISKUSSION
Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Fluch oder Segen für die deutsche Automobilzuliefererindustrie?
- Wer muss wie, ab wann und in welchem Umfang berichten?
- Welche indirekten Auswirkungen hat die CSRD auf nicht (direkt) betroffene Automobilzulieferer?
- Welche Plattformen gibt es, um die Pflichten zur nichtfinanziellen Berichtserstattung mit vertretbarem Aufwand zu erfüllen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Chance und nicht als lästigen Aufwand zu begreifen?
Dr. Andreas Bauer in der Diskussion mit Mirjam Bendak
und weiteren Vertretern

Rechtsanwalt Dr. Andreas F. Bauer, LL.M. ist seit dem 1. Januar 2000 Partner bei GSK Stockmann in München. Er betreut in- und ausländische Investoren bei ihren Investitionen und komplexen Re- und Umstrukturierungen vor allem in den Sektoren Automotive, Energy und Healthcare. Er ist Mitglied der GSK Sustainable Finance Group und leitet zusammen mit Dr. Jörg Kahler die Automotive & Mobility Gruppe bei GSK Stockmann.
Zuvor arbeitete er u.a. bei Bruckhaus Westrick Stegemann (heute Freshfields Bruckhaus Deringer) und Cleary Gottlieb Steen & Hamiltion in Hamburg, Frankfurt/Main und Brüssel.
Im Bereich ESG berät Andreas Bauer berät bei der Konzeption, beim Aufbau und bei der Umsetzung von Systemen zur nicht-finanziellen Berichterstattung und Nachhaltigkeitsberichten nach dem GRI-Standard und dem Standard des DNK Deutscher Nachhaltigkeitskodex.
Andreas Bauer studierte in München, Washington, D.C., Florenz und Cambridge, Mass. (USA) Politik- und Rechtswissenschaften. Er wurde 1994 in München als Rechtsanwalt zugelassen. Außerdem erwarb Herr Dr. Bauer berufsbegleitend die zusätzlichen Qualifikationen eines Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsberaters beim BRSI e.V. sowie eines CPEA Certified Private Equity Analyst an der TUM der TU München.
Neben seiner Muttersprache Deutsch spricht Andreas Bauer spricht Englisch, Italienisch, Französisch und Spanisch.


Die deutsche Automobilindustrie in Chinas Smart Mobility Markt: Pole Position, Beifahrer oder Zuschauer – wer gewinnt das Rennen nach den chinesischen Spielregeln 2.0?
- Chinas Automobilindustrie 2022: Marktöffnung vs. technologische Autonomie
- Technologietransfer nach China: alte und neue Risiken
- Datenschutz, Exportkontrolle und andere regulatorische Herausforderungen
- Internationale Standards „Made in China“


ZEIT FÜR FRAGEN UND DISKUSSION
KAFFEEPAUSE
Autonomes Fahren
Der Weg zum automatisierten Fahren – mit neuen Technologien von Null auf Hundert?
- Wo kommen wir her – wo wollen wir hin?
- Was ist heute schon möglich?
- Wo wird die Automobilindustrie in 10 Jahren stehen?


Autonomes Fahren – im Spannungsfeld zwischen durchführen, können und wollen
- Stand von Gesetzgebung und regulatorischem Umfeld
- Problemstellungen für das „autonome Fahren für jedermann“
- Herausforderungen für die Automobilzuliefererindustrie heute und morgen


ZEIT FÜR FRAGEN UND DISKUSSION
ENDE DES 1. KONFERENZTAGES
Anschließende gemeinsame Abendveranstaltung
Donnerstag, 7. Juli 2022
MORNING COFFEE
OPENING 2. TAG
Begrüßung und Einführung in die Thematik des 2. Konferenztages durch die Vorsitzenden


Post-Corona: Die Automobil- und Zulieferindustrie in der Restrukturierung
Sanierung jetzt auch ohne Insolvenz(-Schutzschirm)verfahren? – Erste Praxiserfahrungen mit dem StaRUG
- „Timing ist alles“: der Ablauf eines StarRUG-Verfahrens
- Voraussetzungen für die Sanierung mittels StaRUG
- Welche Sanierungsinstrumente sind neu?

ZEIT FÜR FRAGEN UND DISKUSSION
Kartellrecht
Gasmangellage und Energiesicherungsgesetz – Checkliste für die Industrie

ZEIT FÜR FRAGEN UND DISKUSSION
Quick-Savings
Rechtliche Herausforderungen von Quick-Savings in der Automobilzulieferindustrie
- Quick Savings als Strafrechtsproblem? Aber das machen doch alle?!
- Kurzer Blick in die USA
- Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung in der Praxis

ZEIT FÜR FRAGEN UND DISKUSSION
KAFFEEPAUSE
Rückruf
Rückrufe und Feldaktionen bei Serienschäden: Niedrigere Hürden für den Regress und damit höhere Risiken für Zulieferer nach der Kaufrechtsreform 2022?
- Änderung des Sachmangelbegriffes in § 434 BGB ab dem 1. Januar 2022
- Auswirkung der Reform für Automobilzulieferer im Hinblick auf das Haftungsrisiko bei Serienschäden
- Handlungsempfehlungen


ZEIT FÜR FRAGEN UND DISKUSSION
Neues Kaufrecht
Das neue Kaufrecht – Änderungen der §§ 433 ff BGB aufgrund der Warenkauf-Richtlinie
- Hintergrund der Gesetzesänderung
- Verträge über Waren mit digitalen Elementen: Mangelbegriff und Aktualisierungspflicht
- Weitere Sonderbestimmungen beim Verbrauchsgüterkauf, insb. bzgl. Rücktritt, Schadensersatz und Verjährung

Verhandlungsansatz zum neuen Mangelbegriff
- Problem: Gleichrang von subjektivem und objektivem Fehlerbegriff nach neuem Recht
- Aber: Objektiver Qualitätsstandard kann durch „negative Beschaffenheitsvereinbarung“ abbedungen werden
- Ziel: Alleinige Geltung des subjektiven Fehlerbegriffs
