Die reine Beitragszusage – sicher ohne Garantien

Artikel aus dem Handelsblatt Journal „Betriebliche Altersversorge und Kapitalanlage“ vom 24.05.2023

Sind garantiefreie betriebliche Versorgungssysteme (bezeichnet als Defined Contribution oder „pay-and-forget“ Systeme) im angelsächsischen Raum, in Skandinavien und in den Niederlanden weit verbreitet, war in Deutschland die betriebliche Altersversorgung (bAV) bisher immer mit der Haftung des Arbeitgebers verbunden. Sagt dieser Leistungen der bAV zu, so ist er gesetzlich verpflichtet, für deren lebenslange Erfüllung einzustehen. Diese Einstandspflicht gilt unabhängig davon, ob die Durchführung unmittelbar über den Arbeitgeber selbst erfolgt, oder mittelbar wie beispielsweise über eine Pensionskasse.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 ist erstmalig eine bAV ohne Leistungsgarantie des Arbeitgebers möglich. Die reine Beitragszusage (rBZ) bildet seither die neueste Zusageart.

Arbeitgeber leisten in der rBZ Beiträge an einen regulierten Versorgungsträger wie einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung. Wichtig ist dabei: weitere finanzielle Verpflichtungen, wie beispielsweise eine Nachschusspflicht, bestehen nicht mehr.

Diese Enthaftung des Arbeitgebers knüpft der Gesetzgeber an eine tarifvertragliche Regelung. Um eine rBZ anbieten zu können, müssen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen Tarifvertrag verständigen. Dadurch wird ein Ausgleich der Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmenden erreicht. Zudem sind die Tarifvertragsparteien verpflichtet, sich an der Durchführung und Steuerung der rBZ in einem Sozialpartnermodell zu beteiligen. Dies geschieht über den von den Tarifvertragsparteien paritätisch besetzten Sozialpartnerbeirat.

Das gemeinsam erarbeitete Modell von Uniper, den Arbeitgebervereinigungen AVEW und AGV Bayern und den Gewerkschaften ver.di und IG BCE ist das erste Sozialpartnermodell in Deutschland. Als Versorgungsträger und durchführende Einrichtung agiert der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF).

Motivation für ein Sozialpartnermodell

Eine moderne und attraktive bAV ist ein wichtiger Faktor, für den Gewinn neuer und das Halten bestehender Mitarbeitender. Daneben liegt die Motivation des Arbeitgebers u. a. in der mit der Beitragsleistung erfolgenden Schuldbefreiung. Der Wegfall von Garantien führt zu einer Entlastung der Verpflichtungsseite und damit auch der Rückstellungen.

Für Gewerkschaften besteht die Erwartung darin, dass die Enthaftung des Arbeitgebers die Verbreitung der bAV fördert, dadurch mehr Arbeitnehmende Zugang zu arbeitgeberfinanzierten Angeboten erhalten und die zweite Säule attraktiver wird.

Für Arbeitnehmende liegt die Attraktivität der rBZ in der chancenorientierten, aber ausgewogenen Kapitalanlage und damit potenziell höheren, jedoch nicht garantierten, Rentenzahlungen als in Garantiesystemen. Ein weiterer Vorteil bei Uniper ist die transparente und günstige Kostenstruktur der Kapitalanlage. Zudem ist die Anwartschaft in der rBZ vom ersten Beitrag an unverfallbar.

Globale Kapitalanlage

Das Sozialpartnermodell von Uniper setzt auf ein diversifiziertes Anlageportfolio. Die geleisteten Beiträge werden in einem Portfolio bestehend aus Aktien, Anleihen, Immobilien und Gold angelegt. Die Anlagerichtlinie gibt der Sozialpartnerbeirat, eingerichtet unter dem Dach des MSPF, vor. Langfristiges und realistisches Ziel ist es, mit dem Portfolio Renditen zu erzielen, die über der Verzinsung von Garantiezusagen liegen.

Zusätzliche Absicherung

Die Anlage am Kapitalmarkt bringt Schwankungen in der Anwartschafts- und in der Rentenphase mit sich. Dies kann zu Anpassungen in der Rentenhöhe führen. Die Rentenzahlungen können nach unten hin schwanken, aber auch angehoben werden. Wobei weder der Arbeitgeber noch der Versorgungsträger für eine Leistung in bestimmter Höhe einstehen.

Die Gesetzesgrundlage sieht Puffermechanismen vor; zur Absicherung der rBZ soll zudem ein Sicherungsbeitrag im Tarifvertrag vereinbart werden. Im Uniper Modell ermöglicht dieser durch den Arbeitgeber finanzierte, kollektive Sicherungspuffer Rentenabsenkungen auszugleichen oder zu mildern, ohne dabei eine Garantie darzustellen. Unter bestimmten Bedingungen wird der Sicherungsbeitrag auch in der Anwartschaftsphase auf die Anwärter verteilt. Dies trägt zur effizienten Beitragsverwendung bei und erhöht die Generationengerechtigkeit im Modell.

Implementierung der rBZ

Bei Uniper ist die Teilnahme an der rBZ für Mitarbeitende freiwillig. Den Mitarbeitenden wird eine Abwägung zwischen Garantie und Chancenorientierung ermöglicht. Bei einer Entscheidung für die rBZ kann das Wahlrecht getrennt für den arbeitgeberfinanzierten Beitrag oder die Entgeltumwandlung ausgeübt werden – oder für beides („opt-in“). Ein Verbleib mit beiden Beitragsarten im bestehenden, garantierten System ist ebenfalls möglich. In der Vergangenheit bereits erdiente Anwartschaften in den bestehenden Altsystemen sind vom Wahlrecht nicht betroffen.

Neue Mitarbeitende sind seit 1. Januar 2023 automatisch in der rBZ. Innerhalb eines Monats nach Dienstantritt besteht das Recht, in die bestehende beitragsorientierte Leistungszusage zu wechseln („opt-out“) oder in der rBZ zu verbleiben– ebenfalls getrennt für arbeitgeberfinanzierte Beiträge und Entgeltumwandlung.

Wesentlich ist zudem, dass die rBZ bei Uniper für tarifgebundene, nicht-tarifgebundene und leitende Mitarbeitende zugänglich ist.

Eine moderne und attraktive bAV ist ein wichtiger Faktor für den Gewinn neuer und das Halten bestehender Mitarbeitender.

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