In Bezug auf das nichtfinanzielle Reporting sind die DAX-40-Unternehmen die erfahrensten Organisationen in Deutschland: Die meisten von ihnen berichten bereits seit mehr als einer Dekade gemäß den freiwilligen Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI). Und viele DAX-40-Unternehmen beginnen schon jetzt schrittweise damit, ihre nichtfinanzielle Berichterstattung auf die kommenden Anforderungen der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorzubereiten. Schließlich müssen sie ab dem Berichtsjahr 2024 CSRD-konform im Lagebericht über Nachhaltigkeitsthemen informieren und stehen unter zunehmendem Druck seitens Investor*innen, ihre ESG-Transparenz zu steigern und ihre ESG-Rating-Performance zu verbessern.
Im Sommer 2023 haben wir die nichtfinanziellen Erklärungen und Nachhaltigkeitsberichte der DAX-40-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022 analysiert.[1] Daraus lassen sich erste Erkenntnisse ableiten, welche Herausforderungen die Umsetzung der CSRD mit sich bringt.
Wesentlichkeitsanalyse: das Fundament des Nachhaltigkeitsberichts
Mit Hilfe einer Wesentlichkeitsanalyse sollen Unternehmen gemäß CSRD eingrenzen, welche Nachhaltigkeitsthemen für ihre nichtfinanzielle Berichterstattung relevant sind. Die EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS), mit denen die Anforderungen der CSRD konkretisiert werden, verleihen der Wesentlichkeitsanalyse enormes Gewicht: Ihr Ergebnis wird künftig ausschlaggebend dafür sein, zu welchen Themen Unternehmen berichten müssen. Nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit müssen Impacts, Risks und Opportunities (IROs) verschiedener Nachhaltigkeitsthemen dabei aus zwei Perspektiven betrachten:
- Bei der Inside-Out Perspektive oder Impact Materiality gilt es, den Schweregrad und die Wahrscheinlichkeit von tatsächlichen und potenziellen sowie negativen und positiven Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu ermitteln – und zwar entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
- Bei der Outside-In Perspektive oder Financial Materiality sollen Nachhaltigkeitsaspekte bestimmt werden, die den Wert eines Unternehmens und dessen finanzielle Entwicklung positiv oder negativ beeinflussen bzw. beeinflussen könnten.
Fast ein Viertel der DAX-40-Unternehmen berücksichtigen bereits heute in ihrer Wesentlichkeitsanalyse auch vor- und nachgelagerte Auswirkungen. Sie erfüllen damit eine zentrale Vorgabe der ESRS. Sieben Unternehmen geben bei der Beschreibung ihrer Wesentlichkeitsanalyse schon heute explizit an, sich an den kommenden Anforderungen der ESRS zu orientieren.
Nachhaltigkeitsrisken: Integration ins Corporate Risk Management
Eng verwandt mit dem Thema Wesentlichkeit ist der Aspekt des Risikomanagements: Die CSRD verändert auch hier die Anforderungen. Eine ganzheitliche und systematische Auseinandersetzung mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und – chancen in der kompletten Lieferkette ist unerlässlich.
Bereits 35 der DAX-40-Unternehmen haben die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken in ihrem Corporate Risk Management verankert. Dieses Ergebnis überrascht kaum, haben sie doch in der Regel bereits über Jahre gereifte Risikoprozesse etabliert, die nun zwar angepasst, aber nicht komplett neu aufgebaut werden müssen.
Prüfung: quantitativer und qualitativer Aufwärtstrend
Mit der CSRD wird die externe Prüfung der ESG-Informationen im Sustainability Statement als Teil des Lageberichts verpflichtend – zunächst mit „begrenzter Sicherheit“ (limited assurance). Als Grundlage dafür sollen 2026 Prüfungsstandards mit begrenzter Sicherheit durch die Europäische Kommission verabschiedet werden. Perspektivisch soll diese dann mit „hinreichender Sicherheit“ (reasonable assurance) durchgeführt werden. Wann die strengere Anforderung greift, hat die EU noch nicht final festgelegt. Aber schon mit der begrenzten Sicherheit nimmt für die Unternehmen auch die Dokumentationspflicht zu, um beispielsweise Prozess und Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse prüfen lassen zu können.
Bei den DAX-40-Unternehmen ist die steigende Bedeutung der Abschlussprüfung von Nachhaltigkeitsinformationen bereits gut zu erkennen: Lediglich fünf von ihnen ließen 2022 ihre nichtfinanzielle Erklärung im Geschäftsbericht noch nicht prüfen, und bereits knapp ein Viertel zumindest teilweise mit „hinreichender Sicherheit“ (reasonable assurance).
Mit der schrittweisen Ausweitung der CSRD-Berichtspflicht in den kommenden Jahren werden viele Unternehmen erstmals mit der Anforderung konfrontiert, belastbare ESG-Berichtsprozesse aufzubauen. Eine frühzeitige Vorbereitung hilft dabei, eine prüfsichere Dokumentation zu etablieren, um im ersten Berichtsjahr keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
Weitere Informationen zu der Analyse der CSRD-Readiness der Dax-40-Unternehmen erhalten Sie auf der Website von Stakeholder Reporting, part of Mazars.
[1] Analyse von Stakeholder Reporting, part of Mazars; Stichtag: 31.05.2023.