Arbeitnehmervorsorge bei der Deutschen Telekom – die Rolle von Risikoleistungen in der betrieblichen Altersversorgung

Artikel aus dem Handelsblatt Journal „Betriebliche Altersversorge und Kapitalanlage“ vom 25.05.2022

Gerade in den Zeiten der Pandemie. Sind wir da ausreichend für unsere Arbeitnehmer da? Haben wir dabei alle Arbeitnehmer gleichsam im Blick? Insbesondere die, die in den mittleren Jahren oft wesentlich für den Unterhalt einer ganzen Familie aufkommen müssen? Diese Fragen hat sich die Deutsche Telekom gestellt. Insbesondere im Jahr 2020, dem Jahr, in dem Covid-19 den Wert von Gesundheit und  Erwerbsfähigkeit schmerzlich vor Augen geführt hat. Wie also hat sich die Deutsche Telekom bei der Absicherung ihrer Arbeitnehmer im Falle der Erwerbsminderung oder des Todes aufgestellt?

Die betriebliche Altersversorgung mit ihren Risikoleistungen im Blick
Die Deutsche Telekom gewährte ihren Arbeitnehmern bislang eine arbeitgeberfinanzierte  Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage für die drei Versorgungsfälle: Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität und im Falle des Todes. Dabei wird durch verzinste, jährliche Beiträge sukzessive ein Versorgungsguthaben aufgebaut. Die Verzinsung der jährlichen Beiträge mit 3,5 Prozent stellt in der seit Jahren am Kapitalmarkt herrschenden Niedrigzinsphase eine sehr attraktive Zusage dar – insbesondere in Hinblick auf die Altersleistung. Doch ist die bisherige Zusage auch für alle drei Versorgungsfälle gleich gut? Wie lange dauert es, um eine Versorgung aufzubauen, die in  unvorhersehbaren Versorgungsfällen wie Tod und Invalidität eine adäquate, finanzielle Absicherung für sich selbst oder die Familie darstellt? Hierbei kommt es auch darauf an, ob und in welchem Umfang neben der privaten und gesetzlichen Altersversorgung auch noch private Versicherungen oder andere Maßnahmen getroffen wurden. Die Deutsche Telekom hat entschieden, ihren Arbeitnehmern oder deren Hinterbliebenen mit einer Versorgungsleistung in Höhe eines vollen Jahresgehaltes zumindest finanziell in diesen besonders einschneidenden Situationen beizustehen.

Die Umstellung auf ein neues System
Mit dem bisherigen Versorgungs-System würde ein entsprechender Vermögensaufbau selbst bei der heutigen vergleichsweisen hohen Verzinsung im Durchschnitt über 20 Jahre dauern, eine durchgehende Beschäftigung vorausgesetzt. Hinzukommt, dass Arbeitnehmer häufig in den jungen und mittleren Jahren bereits durch Familienaufbau, Immobilienerwerb o.ä. finanziell belastet sind. Besonders in dieser  entscheidenden Lebensphase ist daher eine höhere Absicherung besonders sinnvoll und wünschenswert. Kann und will das Unternehmen es sich leisten, jüngeren oder erst kurze Zeit im Unternehmen  beschäftigten Arbeitnehmern eine Leistung zahlen, die unmittelbar ihren Bedarf im Versorgungsfall sehr viel besser abdeckt aber eben auch so viel höher ist als diejenige im bestehenden System? Die Antwort ist „Ja“! Denn die Jüngeren erhalten im neuen System vergleichsweise höhere Versorgungsleistungen bei Tod oder Invalidität, die Älteren hingegen vergleichsweise niedrigere. Somit ist der Umstieg auf des neue System langfristig in etwa kostenneutral. Die Leistungen bei Erreichen der Altersgrenze unterscheiden sich in beiden Systemen nicht.

Arbeitnehmer, die bei Umstellung aufgrund ihrer langen Beschäftigungszeiten bereits einen  Leistungsanspruch oberhalb eines Jahresgehaltes haben, darf und soll dieser natürlich nicht gekürzt werden. Aus diesem Grund sind in einer Übergangsphase gewisse Zusatzkosten durch den Systemwechsel nicht zu vermeiden. Arbeitnehmer der Deutschen Telekom erhalten gemäß kollektivrechtlicher  Regelungen zukünftig von Tag eins für die Dauer ihrer Beschäftigung im Falle ihrer vollen Erwerbsminderung oder im Falle ihres Todes ein Jahresgehalt – unabhängig, wie lange sie im Konzern bereits beschäftigt sind. Das gibt gerade den jungen Arbeitnehmern und deren Familien neben der Grundversorgung der gesetzlichen Sozialversicherung einen wichtigen finanziellen Basisschutz. Dieser kann dann durch weitere Angebote der Deutschen Telekom ergänzt werden. Hierfür wurde bereits vor 20 Jahren der Telekom-Pensionsfonds gegründet, über den die Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersversorgung – und insbesondere die Leistungen bei Tod und Berufsunfähigkeit – durch eigene Beiträge aufbessern können. Private Versicherungen mit günstigen Gruppentarifen über den hauseigenen
Makler runden das Angebot ab. Die Deutsche Telekom hat somit die Alters-, Invalidität und Hinterbliebenenversorge für ihre Arbeitnehmern immer im Blick und zeichnet sich nicht zuletzt auch dadurch als attraktiver Arbeitgeber aus. ■

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