Wenn die Krise kommt, zählt die Apotheke vor Ort

Als im Januar 2026 weite Teile des Berliner Südwestens ohne Strom waren, stellte sich plötzlich eine Frage, die viele Menschen sonst kaum beschäftigt hatte: Was passiert, wenn die Infrastruktur ausfällt, auf die wir uns jeden Tag verlassen? Wie gelangen Patientinnen und Patienten an ihre Medikamente? Wie kommunizieren Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken miteinander? Und wie lange funktioniert ein Versorgungssystem, wenn zentrale Bausteine gleichzeitig ins Wanken geraten?

Der Stromausfall war räumlich und zeitlich begrenzt. Gerade deshalb macht er deutlich, worum es bei der Debatte über ein Gesundheitssicherstellungsgesetz geht: Kann unser Gesundheitswesen auch dann zuverlässig arbeiten, wenn Stromnetze, Kommunikationswege oder Lieferketten gestört sind?

Krisen beginnen schließlich nicht erst mit der Ausrufung eines Ausnahmezustands. Schon der Ausfall von Strom, Telekommunikation oder digitalen Systemen kann die Versorgung erheblich beeinträchtigen. Gleichzeitig hängen viele Arzneimittel von internationalen Produktions- und Lieferketten ab. Kommt es zu Produktionsausfällen, geopolitischen Konflikten oder unterbrochenen Transportwegen, geraten Versorgungssysteme schnell unter Druck. In einer größeren Krise würden diese Probleme nicht nacheinander, sondern gleichzeitig auftreten. Der Bedarf an Arzneimitteln verschwindet dann nicht. Bei vielen Patientinnen und Patienten steigt er sogar.

Gerade dann zeigt sich, wie wichtig die Apotheke vor Ort ist.

Apotheken stehen am Ende der Lieferkette, aber ihre Aufgabe beginnt lange vor der Abgabe eines Arzneimittels. Sie beschaffen fehlende Medikamente, organisieren Alternativen, beraten Patientinnen und Patienten und sorgen oft erst dafür, dass eine Therapie fortgeführt werden kann. Deshalb bilden sie die letzte Meile der Arzneimittelversorgung. Ihre dezentrale Struktur und ihre flächendeckende Präsenz machen sie zu einem wichtigen Stabilitätsfaktor. Wo andere Versorgungsstrukturen schwer erreichbar sind oder an Grenzen stoßen, bleiben Apotheken häufig direkte Anlaufstellen für die Bevölkerung.

Doch Arzneimittel allein sichern noch keine Versorgung. Wenn Strom ausfällt, funktionieren Kühlketten, Warenwirtschaft oder Kommunikationssysteme oft nur eingeschränkt. Brechen digitale Netze weg, geraten auch eingespielte Abläufe ins Stocken. Eine Apotheke kann gut gefüllte Regale haben und dennoch nicht voll handlungsfähig sein. Wer über Krisenvorsorge spricht, muss deshalb mehr in den Blick nehmen als die Frage, welche Arzneimittel verfügbar sind.

Gleichzeitig sollten wir zwischen den Herausforderungen des Versorgungsalltags und einer echten Krisenlage unterscheiden. Lieferengpässe einzelner Arzneimittel gehören leider inzwischen zum Alltag vieler Apotheken. Sie sind belastend, stellen aber noch keine Krise im Sinne staatlicher Notfallvorsorge dar. Anders sieht es aus, wenn wesentliche Teile der Infrastruktur ausfallen, Kommunikationswege zusammenbrechen oder Versorgungssysteme insgesamt überfordert werden.

Für solche Situationen müssen Apothekerinnen und Apotheker schnell und rechtssicher handeln können. Wenn ein verordnetes Arzneimittel nicht verfügbar ist, der reguläre Nachschub ausbleibt oder übliche Kommunikationswege nicht funktionieren, darf die Versorgung der Patientinnen nicht an Bürokratie scheitern. Wer von Apotheken erwartet, die Versorgung auch unter außergewöhnlichen Bedingungen aufrechtzuerhalten, darf ihnen im entscheidenden Moment nicht die Hände binden.

Das bedeutet ausdrücklich keinen Freibrief für Ausnahmen im Normalbetrieb. Gerade weil solche Befugnisse weitreichend sein können, müssen Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Grenzen vorab gesetzlich geregelt sein. Entscheidend ist, dass Apotheken im Ernstfall schnell handeln können und gleichzeitig rechtlich abgesichert sind.

Auch bei der Bevorratung dürfen wir nicht nur auf Lagerbestände schauen. Ein Arzneimittel hilft niemandem, wenn es zwar irgendwo eingelagert ist, die Apotheke es im Krisenfall jedoch nicht erhält. Entscheidend ist, dass Medikamente dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Dafür brauchen wir belastbare Lieferketten, ausreichende Lagerkapazitäten und klare Verfahren für die Verteilung in einer Krisensituation.

Hinzu kommen die technischen und personellen Voraussetzungen. Notstromversorgung, redundante Kommunikationswege, sichere IT-Systeme, funktionierende Kühlmöglichkeiten, Notfallkonzepte und regelmäßige Übungen sind keine Zusatzleistung. Sie ermöglichen erst, dass Apotheken ihre Aufgabe als Teil der kritischen Gesundheitsinfrastruktur erfüllen können. Das gilt ebenso für ausreichend qualifizierte Fachkräfte.

Wer die Apotheke im Krisenfall als Teil kritischer Gesundheitsinfrastruktur braucht, muss sie auch entsprechend ausstatten.

Das Gesundheitssicherstellungsgesetz sollte deshalb einen verlässlichen Rahmen für drei zentrale Aufgaben schaffen: Apotheken verbindlich in die staatliche Krisenplanung einbeziehen, ihnen in festgestellten Krisenlagen rechtssichere Handlungsmöglichkeiten geben und die technischen, personellen sowie finanziellen Voraussetzungen für ihre Arbeit schaffen.

Denn Resilienz entsteht nicht erst, wenn die Krise eintritt. Sie entsteht, wenn Verantwortlichkeiten geklärt, Strukturen aufgebaut und Handlungsmöglichkeiten vorbereitet werden.

Aus Krisenerfahrung muss Krisenstruktur werden.

Der Stromausfall in Berlin war keine nationale Krise. Aber er hat gezeigt, wie schnell aus Gewissheiten Unsicherheiten werden können. Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht, dass sie ihre Medikamente nicht nur unter normalen Bedingungen erhalten. Im Krisenfall brauchen sie eine Apotheke, die gerade dann handlungsfähig bleibt, wenn andere Strukturen ausfallen. Genau dafür muss das Gesundheitssicherstellungsgesetz den Rahmen schaffen.