Langfristiger Erfolg des KHZG: Individualität und Interoperabilität als Muss-Kriterien

Advertorial

Artikel aus dem Handelsblatt Journal HEALTH vom 07.11.2022

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ruft mit seinen 4,3 Milliarden Euro Fördergeldern, die in die Digitalisierung der deutschen Krankenhauslandschaft investiert werden sollen, viele Softwareanbieter auf den Plan. Sie verfolgen das gemeinsame Ziel, für möglichst viele Fördertatbestände förderfähige Lösungen auf den Markt zu bringen und in den zahlreichen Ausschreibungen der nächsten Monate möglichst viele Krankenhausentscheider von ihren Produkten zu überzeugen. Das Bestreben ist oftmals, alle Bedürfnisse aus einer Hand abzubilden, um möglichst wenig Raum für andere Anbieter zu lassen.

Was aus Wettbewerbsgründen durchaus nachvollziehbar und legitim ist, hat eine Schattenseite: Wenn Lösungen so entworfen werden, dass Krankenhäuser wenig Spielraum für Individualisierung haben, bekommen sie die negativen Folgen eines Lock-In-Effekts zu spüren. Der Lock-In-Effekt entsteht immer dann, wenn für die Nutzer:innen einer Technologie, eines Produktes oder einer Software der Wechsel zu einem Konkurrenzprodukt erschwert wird, weil dadurch enormer Aufwand oder Kosten entstünden. Wenn der Effekt greift, können wir in komplexen Strukturen wie einem Krankenhaus oft beobachten, dass die etablierten Lösungen weiter genutzt werden, obwohl sie die Anforderungen der Nutzer:innen nicht mehr erfüllen oder unwirtschaftlich sind.

Agilität und Interoperabilität als Muss-Kriterien
Krankenhäuser benötigen individuelle Lösungen: Lage, Personalstruktur, Leistungskatalog und viele weitere Faktoren variieren so stark, dass keines dem anderen gleicht. Das KHZG bietet Krankenhäusern die Möglichkeit, sich vorsichtig in die digitale Welt vorzutasten und zu hinterfragen, was sie eigentlich benötigen. Wir sprechen hier also von einem ersten Vorstoß in eine neue Welt, die ein Zeitalter von Transformation und Agilität in deutschen Krankenhäusern einleiten soll.

Entscheidungen, die jetzt im Rahmen des KHZG getroffen werden, sind wichtig und sollten gewissenhaft erfolgen, sie sind aber nicht in Stein gemeißelt. Entsprechend müssen sich die Anbieter der förderfähigen Lösungen auch so aufstellen, dass die Services modular, interoperabel und flexibel sind. Das bedeutet im Zweifelsfall auch, dass man standardisierte Schnittstellen zu Wettbewerbern bereitstellt, die das gleiche Produkt anbieten wie man selbst, um seinen Kund:innen eine Anpassung und Erweiterung der Lösungen zu ermöglichen.

Eine der Grundanforderungen im Rahmen des KHZG ist die Bereitstellung von offenen und standardisierten Schnittstellen. Zum einen soll die neu eingesetzte Software offen sein, um mit vorhandenen (sowie auch zukünftigen) Systemen im Krankenhaus nahtlos zu integrieren. Zum anderen birgt der Einsatz von Standardschnittstellen ein Ersparnispotenzial für Krankenhäuser, da dadurch der Aufwand entfällt, mit jedem Dienstleister eine zusätzliche maßgeschneiderte Schnittstelle umsetzen zu müssen.

Das KHZG beruft sich dabei explizit auf die bundesweiten Interoperabilitätsinitiativen wie das Vesta-Interoperabilitätsverzeichnis oder die ISiK Schnittstellen, um die Zahl der kostspieligen Schnittstellen in den Krankenhäusern zu reduzieren und stattdessen den Einsatz von einheitlichen Standards einzuführen. Außerdem soll durch den Einsatz von Standardschnittstellen der Datenaustausch zwischen den Sektoren im Gesundheitswesen verstärkt werden, nicht zuletzt durch die ganzheitliche Abbildung der Patientenreise in der ePA.

Umdenken der Krankenhausentscheider
Jedes Krankenhaus sollte die Möglichkeit haben, sich aus allen verfügbaren Anbietern im Markt die Lösungen zusammenzubauen, die den höchsten Beitrag für das Krankenhaus selbst, die Belegschaft sowie für die Patient:innen bringt. Es ist die Aufgabe der Anbieter, für die Interoperabilität dieser Lösungen zu sorgen, auch wenn sie nicht direkt davon profitieren.

Anbieter, die sich vor dieser Verantwortung drücken oder ihre Kund:innen vor die „All-or-Nothing-Frage“ stellen, müssen damit rechnen, dass sie das Geschäft komplett verlieren. Die Anwender:innen sind zunehmend informiert und haben einen bunten Strauß an Möglichkeiten vor Augen, der sich rasant erweitert. Wir gehen davon aus, dass sich die Haltung der Krankenhausentscheider dahingehend verändert: Es werden konkrete Mehrwertanalysen der Investments in Technologie vorgenommen und die Karenzzeit zur Erbringung des ROI wird kürzer.

Um die Erwartungen der Anwender:innen bestmöglich zu erfüllen und langfristige Partnerschaften zu schließen, die ihren Beginn in den KHZG-Ausschreibungen finden, müssen Agilität und Interoperabilität auf Anbieterseite als Muss-Kriterien gedacht werden.

www.doctolib.de

Es ist Aufgabe der Anbieter, für die Interoperabilität ihrer Lösungen zu sorgen, auch wenn sie nicht direkt davon profitieren.

Nikolay KolevManaging Director Deutschland, Doctolib
Das aktuelle Handelsblatt Journal
Dieser Artikel ist im aktuellen Handelsblatt Journal „HEALTH“ erschienen. Das vollständige Journal können Sie sich hier kostenlos herunterladen:
Zum Journal