Ist die THG-Quote für Stadtwerke noch lohnenswert?

Christoph Hirzel

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) zielt darauf ab, mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor einzubringen und dadurch klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Seit 2022 können nun auch Privatpersonen dabei partizipieren, indem Sie Ihre THG-Quote an Poolingdienstleister abtreten und dafür Geld erhalten.

Immer mehr kommunale Energieversorger und Stadtwerke übernehmen für ihre Kunden die Abwicklung, was sich in den letzten zwei Jahren als attraktives Geschäftsmodell erwiesen hat.

Jedoch kam es im vergangenen Jahr zu einem starken Einbruch der Marktpreise für die THG-Quote, wie die folgende Abbildung zeigt:

Marktpreise pro Fahrzeug der Klasse M1

 THG-Quote: Mühsam und zeitaufwändig

Für viele Stadtwerke und kommunale Energieversorger stellt sich deshalb die Frage, ob sich der THG-Quotenhandel für sie noch lohnt. Vor allem die Abwicklung für die Privatkunden kann viel bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Zum einen müssen die Daten der Kunden geprüft und die Fahrzeugscheine eingesammelt werden. Hierbei kommt es oft zu fehlerhaften Zusendungen und Fragen. Zum anderen müssen die Daten aufbereitet und vermarktet werden. Bei den stark schwankenden Marktpreisen, die im THG-Quotenhandel herrschen, kann dies eine zeitraubende und mühsame Aufgabe sein, um einen geeigneten Abnehmer zu finden. Zudem lässt sich aufgrund der gesunkenen Preise auch keine große Marge erzielen, wodurch das Thema unattraktiver erscheint.

Die Vorteile überwiegen

Dennoch gibt es auch weiterhin gute Gründe die THG-Quote als weiteres Produkt anzubieten. Denn zum einen sollte die zusätzliche Generierung von Einnahmen durch die THG-Quote bei der eigenen Flotte nicht vergessen werden. Hierfür muss dann sowieso ein Anbieter gefunden und ausgewählt werden. Zum anderen kann durch die Kooperation mit einem Anbieter noch eine geringe Provision pro Kunde verdient werden. Im Hinblick auf die Kunden kann mit der Erweiterung der THG-Quote im Portfolio gepunktet werden. Denn viele Kunden wünschen sich mittlerweile zugeschnittene Leistungen und wollen dabei, wenn möglich, einen Anbieter als Ansprechpartner. Stadtwerke und EVUs sollten dabei direkte Vertriebswege gehen und können Bestandskunden, die bereits einen Ladestromtarif nutzen oder eine Wallbox gekauft haben, die THG-Quote im gleichen Zuge anbieten. Aber auch für potenzielle Kunden können sich durch das Angebot der THG-Quote Up- und Cross-Selling Potentiale ergeben.

Es zeigt sich, dass die THG-Quote auch weiterhin als attraktives Geschäftsmodell angesehen werden kann. Die Chancen und Potentiale, die dadurch entstehen, sollten von den EVUs und Stadtwerke genutzt werden, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben.

Auf den richtigen Anbieter setzen

Damit die Chancen die Risiken übersteigen, ist es wichtig einen verlässlichen Partner zu finden. Da der Arbeitsaufwand nicht zu unterschätzen ist, immer wieder neue Auflagen und Änderungen vom Umweltbundesamt kommen und der THG-Quotenmarkt weiter volatil bleibt, sollte auf einen Anbieter gesetzt werden, der die komplette Abwicklung anbietet. Dadurch können EVUs und Stadtwerke die THG-Quote ihren Kunden anbieten, können Ihre Zeit aber anderen Dingen widmen, da sich der Dienstleister um alles kümmert. Vor allem die Zeitersparnis, sich um nichts bei der Abwicklung zu kümmern, muss als eingesparter Kostenfaktor gesehen werden. Wichtig ist zudem auch, dass der Anbieter eine garantierte Auszahlung und keine „bis zu„-Angebote den Kunden anbietet. Diese Angebote täuschen den Kunden einen hohen Erlös vor, am Ende kommt es aber zur großen Ernüchterung, da der Marktpreis viel niedriger ist. Dabei ist es für mögliche Up- und Cross-Selling Potentiale extrem wichtig, dass der Kunde zufrieden war. Ebenso ist eine mengenflexible Abnahme von Vorteil, da so auch das ganze Jahr über das Angebot gehalten werden kann. Da es auch im vergangenen Jahr zu einigen Insolvenzen kam, sollte sichergestellt werden, dass die Quoten vom Poolingdienstleister bereits vermarktet sind. Andernfalls droht die Gefahr, dass der Poolingdienstleister die Quoten erst noch verkaufen muss, bei niedrigen Marktpreisen aber die versprochenen Erlöse nicht erzielen kann, wodurch es zur Insolvenz kommen kann. Auch dann bleibt den Kunden meistens nichts und dem Stadtwerk oder dem EVU verbleibt ein verärgerter Kunde. Bleibt zuletzt die Vertragsbindung, die immer nur für das laufende Verpflichtungsjahr gelten sollte. Andernfalls drohen im folgenden Jahr niedrige Preise, an die man dann gebunden ist.

Impactmöglichkeiten nicht vergessen

Da vielen Kunden der gesellschaftliche Impact immer wichtiger wird und dies auch bei der Wahl der Anbieter berücksichtigen, sollte dieses Thema nicht außer Acht gelassen werden. Für EVUs und Stadtwerken sowie Ihren Kunden, denen dieses Thema am Herzen liegt, kann der Poolingdienstleister E Bonus GmbH empfohlen werden. Dieser spendet 10 Prozent seines Gewinns an verschiedene Organisationen aus den Bereichen Klimaschutz, Soziales und Verkehrswende und bietet zudem für Kunden eine Spendenmöglichkeit an.