24.10.2023, Digital Edition

Lieferkettengesetz für Lieferanten

Anforderungen und praktische Umsetzung für Lieferanten von verpflichteten Unternehmen

Euroforum Seminar

Das Lieferketten­sorg­faltspflichtengesetz

Aktive Compliance im Supply Chain Management

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ab dem 1. Januar 2024 sind alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ebenfalls zur Umsetzung verpflichtet (sog. verpflichtete Unternehmen). Für kleinere Unternehmen gilt das Gesetz dagegen nur indirekt, insbesondere wenn sie Lieferanten von verpflichteten Unternehmen sind. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Anforderungen, die eine Reihe von Bereichen im Unternehmen erfassen, Geschäftsleitung, Corporate Governance, den strategischen und operativen Einkauf sowie den Vertrieb. Viele dieser Anforderungen versuchen die verpflichteten Unternehmen an ihre Lieferanten weiterzureichen. Manche davon zu Recht, andere in Überdehnung der gesetzlichen Anforderungen.

Erfahren Sie in diesem kompakten Online-Seminar,

  • ob und inwieweit Ihre Kunden bzw. Ihr Unternehmen vom LkSG betroffen ist,
  • wie Sie sich darauf einstellen und darauf reagieren können, wenn Ihre Kund:innen verpflichtetete Unternehmen sind,
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Nach dem Seminar

  • haben Sie einen guten Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und inwieweit diese für Sie gelten,
  • kennen Sie die Anforderungen, die das Gesetz an verpflichtete Unternehmen bei der geforderte Risikoanalyse stellt und können bewerten, wie die Abnehmer Ihr Unternehmen in ihrer Risikoanalyse der Lieferkette bewerten werden,
  • wissen Sie, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen Sie bei Lieferantenauswahl, Vertragsgestaltung und Einkauf umsetzen müssen. 
  • können Sie bewerten, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen ihr vom Gesetz verpflichteter Abnehmer von Ihnen berechtigterweise verlangen kann.

Ihre Referenten:

RA Uwe Erling LL.M. Rechtsanwalt/Partner – Pohlmann & Company, München Mehr Informationen

Uwe M. Erling ist ein ausgewiesener Experte im Öffentlichen Recht, insbesondere Verwaltungs- und Umweltrecht. Im Zentrum seiner Tätigkeit steht die umweltrechtliche Compliance-Beratung für nationale und international tätige Unternehmen und umfasst Environment Social Governance (ESG) sowie Environmental Health & Safety (EHS).

Er ist zudem spezialisiert auf das Klimaschutz- und CO2-Emissionshandels- recht und begleitet die Rechtsentwicklung als Experte von Anfang. Er  berät und vertritt regelmäßig Energie-, Industrie-, Chemie-, Handels- und Luftverkehrsunternehmen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren sowie bei komplexen Umweltsanierungsvorhaben und begleitet auch  Unternehmenstransaktionen in umweltrechtlicher Hinsicht.

Uwe Erling ist Co-Autor des neuen Kapitels Umwelt-Compliance in der 6. Auflage des Handbuchs Umweltrecht im Beck-Verlag. Zudem gehört er dem Steering-Committee des Cambridge Interantional ESG Forums an.

RA Dr. Martin Schorn Rechtsanwalt/Partner – Pohlmann & Company Mehr Informationen

Dr. Martin Schorn berät zu allen wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen. Er vertritt Unternehmen, Manager und Privatpersonen in strafrechtlichen Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren, sowohl auf Beschuldigten- wie auf Geschädigtenseite.

So berät er insbesondere durch Straftaten geschädigte Unternehmen in der zivilrechtlichen Anspruchsdurchsetzung und deren strafprozessualer Vorbereitung und Sicherung. Er berät Unternehmen bei Einführung, Unterhalt und Prüfung von Compliance-Programmen und der Organisation und Durchführung von Internal Investigations. Im Rahmen der Einführung von Unterhaltung von Compliance-Management-Systemen berät und unterstützt er bei der einführenden Risikoanalyse, der Festlegung von Art und Umfang von Compliance-Programmen und deren Umsetzung und konkreter Gestaltung einschließlich Wirksamkeitskontrolle.

Er ist Co-Autor des im Praxishandbuchs Compliance im Bundesanzeiger-Verlag und veröffentlicht darüber hinaus regelmäßig zu Compliance- Themen. Fachlich umfasst sein Tätigkeitsbereich insbesondere Korruptionskriminalität, auch im internationalen Kontext, Betrug und Untreue,  sowie Kapitalmarkt-, Insolvenz- und IT-Strafrecht.

Gute Gründe für Ihre Teilnahme

  • Kompakte Wissensvermittlung ohne Abwesenheitszeiten und Reisekosten.
  • Die neuesten Entwicklungen werden tagesaktuell aufbereitet. Die Vorträge werden Ihnen im Vorfeld des Seminars zugeschickt.
  • Sie können jederzeit Fragen an die Referenten stellen und sich mit anderen Teilnehmenden austauschen. Unsere Referenten stehen Ihnen auch nach dem Seminar bei Fragen zur Verfügung.
  • Die Referenten verstehen es, die Inhalte praxisnah und leicht verständlich zu vermitteln. Sie werden von den Teilnehmenden stets mit Bestnoten bewertet.
  • Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihr neu erworbenes Wissen dokumentiert.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Geschäftsleitungsmitglieder sowie Mitarbeiter:innen aus den Bereichen Recht, Compliance, Einkauf und Vertrieb, an Führungskräfte entlang der Lieferkette und Menschenrechts- oder Nachhaltigkeitsbeauftragte aus allen Branchen.

Sehr praxisrelevant und verständlich präsentiert

Olga GoncharovaAristo Pharma GmbH

Kompakter Überblick über alles Wesentliche, was es bei dem kommenden Lieferkettengesetz aus Unternehmenssicht zu beachten gilt

Dr. Stephan SondeDr. Schumacher GmbH

Sehr umfangreiches und komplexes Thema. Sehr gut in der Präsentation und für diesen Umfang kurzweilig.

Sabine KarstPETERS SERVICE GmbH

Sehr hoher Praxisbezug, alle Fragen zum LkSG sind im Anschluss beantwortet, und die Referenten wissen, wovon sie sprechen.

Max KunzmannDB Systel GmbH
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Ansprechpartner
Sabine Bock Kundenberatung & Anmeldung
Veranstalter

Euroforum Deutschland GmbH