BRSG II: Warum bAV jetzt zur Führungsaufgabe wird

Artikel aus dem Handelsblatt Journal Betriebliche Altersversorgung

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden. Der politische Befund ist richtig: Zu viele Beschäftigte sorgen nicht ausreichend vor, zu viele Unternehmen behandeln das Thema nebenbei. Der Gesetzgeber hat die Probleme erkannt – die operative Last aber zu großen Teilen an die HR delegiert. Damit wird aus einem Vorsorgethema ein Führungs- und Haftungsthema.

Ab Juli 2026 wird es konkret: Beschäftigte haben nach entgeltfreien Zeiten wie Elternzeit, Pflegezeit oder Sabbatical einen Anspruch, ihre bAV zu den bisherigen Konditionen fortzuführen. Unternehmen müssen darüber fristgerecht informieren. Versäumen sie das, kann aus einer unterlassenen Mitteilung ein langjähriges Haftungsrisiko werden – auch bei Bestandsverträgen, die nach dem 1. Juli 2026 beitragsfrei gestellt werden.

Die zweite Baustelle folgt zum 1. Januar 2027: Versorgungsordnungen müssen so ausgestaltet sein, dass Betriebsrenten auch bei Teilrente bezogen werden können. Viele Unternehmen arbeiten jedoch mit veralteten Ordnungen, Zuständigkeiten und Datenständen. Wer alte Regelwerke unkontrolliert weiterlaufen lässt, schafft Angriffsfläche für Streitfälle, Nachzahlungen und Konflikte mit dem Betriebsrat.

 

Nur 25 Prozent der Unternehmen haben ihre bAV-Prozesse vollständig digitalisiert.

Christoph LeserCEO und Co-Founder, Penzilla

 

Lückenhafte Prozesse schaffen Rechtsunsicherheit

Wir diskutieren in Deutschland über Rentenpolitik, als würden Unternehmen auf einer modernen Infrastruktur arbeiten. Tatsächlich hängt die bAV noch an PDF-Formularen, Excel-Listen und Medienbrüchen zwischen HR, Payroll, Finance, Versicherern und Maklern. Nur 25 Prozent der Unternehmen haben ihre bAV-Prozesse vollständig digitalisiert.¹ Wer unter solchen Bedingungen zusätzliche Hinweis-, Dokumentations- und Prüfungspflichten erfüllen soll, bekommt kein Vorsorgesystem, sondern ein Haftungsproblem mit Ansage.

bAV als betriebener Prozess

Genau da setzt Penzilla an. Penzilla digitalisiert die bAV nicht nur, sondern übernimmt ihre komplette Verwaltung: Einrichtung, laufende Administration, Mitarbeitenden-Kommunikation, Anbindung bestehender HR- und Payroll-Systeme. Aus einem Sammelsurium aus Einzelprozessen wird ein tragfähiges Betriebsmodell. Rechtssicherheit entsteht nicht durch einen Ordner voller Richtlinien, sondern durch belastbare Abläufe. Wer weiß, welche Frist wann greift und wie Payroll, HR und Versorgung zusammenlaufen, vermeidet Versäumnisse. Damit wird die bAV zu dem, was sie längst sein sollte: Teil verlässlicher Unternehmensinfrastruktur. Strom kommt aus der Steckdose, Wasser aus dem Hahn – und bAV sollte aus einer Struktur kommen, die funktioniert, nicht aus Papierformularen, Erinnerungsmails und Zufall. Wer jetzt handelt, vermeidet nicht nur Risiken, sondern reduziert auch operative Reibung in HR.

¹Haufe-Studie zur bAV-Verwaltung (2022)


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Bild: © Penzilla

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Dieser Artikel ist im aktuellen Handelsblatt Journal „Betriebliche Altersversorgung und Kapitalanlage“ erschienen. Das vollständige Journal können Sie sich hier kostenlos herunterladen:
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