Die Altersversorgung in Deutschland steht vor einer Zeitenwende. Die demografische Entwicklung, die wachsende Belastung der Rentenkassen und die unzureichende private Vorsorge zeigen deutlich: Das aktuelle System ist nicht zukunftsfähig. Doch wie kann eine nachhaltige, gerechte und generationengerechte Altersvorsorge aussehen? Und was können wir aus aktuellen wissenschaftlichen Studien und von unseren Nachbarn lernen?
Die Ausgangslage: Ein System am Limit
Mit dem „Rentenpaket 2025“ haben CDU/CSU und SPD zwar Reformen angestoßen, doch die Kritik wächst – nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch parteiintern. Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 % des Durchschnittslohns, während die Kosten durch die geburtenstarken Jahrgänge massiv steigen. Schon heute fließen rund 20 % des Bundeshaushalts als Zuschüsse in die Rentenkasse – Tendenz steigend. Die Finanzierungslast verlagert sich zunehmend auf die Steuerzahler.
Die demografische Entwicklung verschärft das Problem: Während 2022 noch 2,15 Erwerbstätige auf einen Rentenbezieher kamen, werden es 2030 nur noch 1,5 und 2050 sogar nur noch 1,3 sein. Der Generationenvertrag gerät ins Wanken. Prognosen gehen davon aus, dass der Bundeszuschuss bis 2028 um weitere 25 % steigen wird. Die politischen Maßnahmen adressieren die Kernprobleme bislang nicht ausreichend – mit der Gefahr gesellschaftlicher Spaltung, sozialem Unfrieden und Altersarmut.
Reformziele und Lösungsansätze
Die zentrale Frage lautet: Wie kann die Altersversorgung in Deutschland neu gedacht werden? Zwei Ziele stehen dabei im Mittelpunkt:
- Begrenzung der finanziellen Belastung für die Gesellschaft
- Verbesserung und Verbreiterung des Versorgungsniveaus
Um das Rentensystem zukunftsfähig zu machen, werden u. a. folgende Maßnahmen diskutiert:
- Ergänzung des Umlageverfahrens durch ein Kapitaldeckungsverfahren
- Neu definierter Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der Kapitaldeckung
- Dynamische Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung (z. B. nach dänischem Vorbild)
- Inflations- statt Lohnanpassung der Renten
- Einbeziehung weiterer Berufsgruppen
- Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) durch Anreize und Vereinfachung
Insbesondere die Umstellung auf ein Kapitaldeckungsverfahren steht im Fokus der Diskussionen. Die größte Herausforderung hierbei ist die erforderliche Doppelfinanzierung (laufende Leistungen der Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher plus Beiträge für die Kapitaldeckung). Abhilfe könnten ein „Renten-Soli“ für Besserverdienende (ggf. unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen) und weitere Anschubfinanzierungen (z. B. zweckgebundene Mehrwertsteuererhöhung) schaffen. Auch die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung kann in der Übergangsphase helfen. Sollte eine Entlastung der umlagefinanzierten Rente durch den Aufbau eines substanziellen Kapitalstocks nicht gelingen, ist eine spürbare Beitragserhöhung voraussichtlich nicht mehr zu verhindern.
Die bAV muss daneben als zweite Säule gestärkt werden – insbesondere durch Vereinfachung für kleine und mittlere Unternehmen, zentrale Fondsmodelle und bessere Portabilität bei Arbeitgeberwechseln. Auch die private Vorsorge sollte durch steuerliche Anreize und Zuschüsse attraktiver werden.
Vorsorgeverantwortung von Arbeitgebern und Mitarbeitenden
Eine Reform der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung bei gleichzeitiger Vereinfachung der Vorsorgemöglichkeiten über betriebliche oder private Altersversorgung wird nicht ausreichen, um das durchschnittliche Versorgungsniveau in Deutschland signifikant zu erhöhen. Es braucht Arbeitgeber sowie Bürgerinnen und Bürger, die die verbesserten Möglichkeiten zur Vorsorge auch ausschöpfen.
Wie können Unternehmen und junge Menschen motiviert werden, sich aktiv mit ihrer Altersvorsorge auseinanderzusetzen?
Finanzielle Bildung sowie klare Kommunikation und regelmäßige Präsenz von Vorsorgezielen können dabei zentrale Rollen einnehmen. Beides muss bereits im Rahmen der schulischen Bildung beginnen. Unternehmen können daran anknüpfen und eine wichtige Rolle dabei spielen, Bürgerinnen und Bürgern die Angst vor falschen Entscheidungen zu nehmen und ihrer sozialen Verantwortung durch ihren Beitrag zur Vorsorge gerecht zu werden.
Ein Blick ins europäische Ausland zeigt: Altersvorsorge funktioniert dort gut, wo Bürgerinnen und Bürger transparent aufgeklärt werden und Arbeitgeber mit in die Pflicht genommen werden.
Politische Handlungsempfehlungen
- Kapitalgedeckte Altersvorsorge stärken: Schrittweise Einführung eines Kapitaldeckungsverfahrens in der ersten Säule, finanziert durch sozial ausgewogene Maßnahmen.
- Betriebliche Altersvorsorge vereinfachen: Bürokratieabbau, zentrale Fondsmodelle und Verbindlichkeit für Arbeitgeber.
- Private Vorsorge fördern: Steuerliche Anreize und Zuschüsse für private Altersvorsorgeprodukte, insbesondere für vulnerable Gruppen.
- Verhaltensökonomische Maßnahmen implementieren: Zielerinnerungen, Commitment-Verfahren sowie Vorsorgekommunikation und -beratung in Unternehmen stärken.
- Ökonomische Bildung ausbauen: Verankerung von Finanz- und Wirtschaftskompetenz als Pflichtbestandteil der schulischen Bildung, mit besonderem Fokus auf benachteiligte Gruppen.
- Transparenz und Monitoring sicherstellen: Regelmäßige Evaluation der Reformen und gezielte Datenerhebung zu Vermögens-, Einkommens- und Vorsorgeverhalten, um die Wirksamkeit politischer Maßnahmen zu überprüfen.
Fazit
Die Altersversorgung in Deutschland braucht eine grundlegende Reform. Die Kombination aus demografischem Wandel, unzureichender privater und betrieblicher Vorsorge sowie mangelnder ökonomischer Bildung erfordert ein umfassendes Reformpaket. Die Integration verhaltensökonomischer Erkenntnisse und gezielte Förderung benachteiligter Gruppen sind ebenso wichtig wie die politische Bereitschaft, grundlegende Veränderungen anzugehen. Nur so kann Altersarmut verhindert und die gesellschaftliche Akzeptanz des Rentensystems langfristig gesichert werden.