Fazit
Was Rückdeckungsversicherungen bei Rentenleistungen bewirken, bewirkt ein Kapitalisierungsprodukt für Ratenzahlungen. Ein bestehendes Versorgungskapital kann investiert und die einzelnen Ratenzahlungen jeweils erstattet werden. Der Kapitalerhalt und damit die Erstattung der Raten sind während der gesamten Ratenphase garantiert. Eine Garantieverzinsung i. H. v. 1 % p. a. (mithin der übliche Anpassungssatz von Raten) vor Kosten kann vertraglich vereinbart werden. Die darüber hinausgehende Überschussdeklaration sorgt für zusätzliche Erträge, die zur Abdeckung von Kosten, zur Erfolgsbeteiligung der Rentner oder zur internen Vereinnahmung herangezogen werden können. Größere Kollektive können individuen- und generationenübergreifend mithilfe eines einzigen Kontrakts abgebildet werden, was den Verwaltungsaufwand erheblich erleichtert.
Die Geschichte einer kurzen Zeit
Bis in die Neunzigerjahre waren in Deutschland klassische Leistungszusagen populär. In den Nullerjahren fingen Großkonzerne an, Versorgungsordnungen auf beitragsorientierte Leistungszusagen umzustellen, nach welchen fest definierte Kapital- oder Rentenbausteine je Erwerbsjahr erworben wurden. Seither breiteten sich diese Pläne weiter aus. Dabei wurde rasch ein impliziter Fixzins in den Zusagen abgelöst durch tatsächliche Investitionen der Beiträge. In einem solchen System erhalten begünstigte Arbeitnehmer Versorgungsleistungen, die sich anhand des Wertes eines Wertpapier-Portfolios oder einer Rückdeckungsversicherung bemessen. Damit gelang es, die Kapitalmarktrisiken jenseits einer festgelegten Garantieleistung, genauso wie die Chancen des Kapitalmarktes auf die Arbeitnehmer zu übertragen.
Die bunte Vielfalt der Auszahlungsformen
Gehen Begünstigte eines modernen Pensionsplans in Rente, haben sie oftmals ein Wahlrecht, wie sie ihre Leistung beziehen möchten: Als Einmalleistung, in Form von Raten oder als lebenslange Rente – nicht selten stehen alle drei Auszahlungsvarianten zur Wahl. Einmalleistungen sind für den Arbeitgeber einfach: mit der Auszahlung ist die Verpflichtung erfüllt. Es verbleibt kein administrativer Aufwand oder etwaige Risiken. Rentenleistungen werden üblicherweise zu den im Zeitpunkt des Rentenzugangs geltenden Bedingungen aus dem vorhandenen Versorgungskapital abgeleitet. Wenngleich nicht verpflichtend, so ist es doch gängige Praxis, dass Unternehmen Rückdeckungsversicherungen erwerben, um die Rentenleistung kongruent abzusichern. Auf diese Weise werden sämtliche Risiken vom Lebensversicherer übernommen. Für Ratenzahlungen und Auszahlpläne fehlt bislang ein derartiges passgenaues Finanzierungsinstrument. Die Ratenauszahlung stellt folglich die letzte verbleibende Quelle eines möglichen wirtschaftlichen Risikos für den Arbeitgeber dar. Hier schaffen Kapitalisierungsprodukte Abhilfe.
Von Sicherheit …
Bei einem Kapitalisierungsprodukt nach § 1 Abs. 2 VAG handelt es sich in erster Linie um ein Versicherungsprodukt. Es kommt jedoch ohne versicherte Person aus, weshalb es einem klassischen Anlageprodukt gleichkommt. Durch diese Kombination kommen die Vorzüge aus beiden Welten voll zur Geltung: Vermögen in einem Kapitalisierungsprodukt kann jederzeit zu 100 % garantiert werden, während die fehlende Abhängigkeit von biometrischen Ereignissen für die perfekte Abdeckung einer Ratenzahlungsverpflichtung sorgt. Auch nach Tod des Versorgungsberechtigten steht das verbleibende Kapital für dessen Erben zur Verfügung.
… und Performance
Bei einem Sicherheitsniveau von deutschen Staatsanleihen lieferten Kapitalisierungsprodukte finanzstarker Versicherer in der Vergangenheit die deutlich bessere Performance. Aufgrund langanhaltender Neuausrichtung der Sicherungsvermögen und dem sukzessiven Ausbau alternativer Anlagen erwarten wir, dass die Gesamtverzinsungen solcher Kapitalisierungsprodukte den beobachteten positiven Markttrends am Kapitalmarkt folgen werden. Volatilität ist für Kapitalisierungsprodukte mit Garantie – bis auf die Änderung der Verzinsung von einem Jahr aufs nächste – ausgeschlossen.
Ausblick
Kapitalisierungsprodukte eignen sich aufgrund ihrer wesentlichen Eigenschaften, ein versicherungsähnliches Produkt ohne versicherte Person, aber mit der Möglichkeit einer 100%igen Garantie zu sein, nicht nur hervorragend für bAV-Ratenzahlungen. Möchten Sie erfahren, welche weiteren betrieblichen Vorsorgelösungen von einem Kapitalisierungsprodukt profitieren? Besuchen Sie unseren Vortrag auf der Handelsblatt Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung 2026!