Die Lebensversicherer sind in der Pflicht!

Mit der Anhebung des Rechnungszinses durch das Bundesfinanzministerium – entgegen dem aktuellen Zinstrend – wähnen sich viele Vertreter der Versicherungswirtschaft in goldenen Zeitalten. Viele Lebensversicherer haben  ihre Überschussbeteiligungen bereits erhöht. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lobte diesen Schritt als „angemessene Reaktion“.

Gleichzeitig zeigen aktuelle Zahlen der BaFin einen deutlichen Anstieg der Beschwerden über Lebensversicherer. Die Zahl der Verbraucherbeschwerden stieg deutlich um 18,6 Prozent an[1].  Häufigste Beschwerdegründe sind verspätete Auszahlungen und schlechter Service. Auf der einen Seite also steigende Renditechancen,  auf der anderen Seite der Verbraucher, der immer häufiger das Nachsehen hat .

Regulierung als Chance für die Versicherer

Die Politik hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Bürgern näher zu bringen, größere Vorsorgelücken zu vermeiden. So soll die Digitale Rentenübersicht (DRÜ) ab dem 1. Januar 2025 den Beratungsdruck während der Laufzeit eines Altersvorsorgeproduktes erhöhen und Möglichkeiten einer Erfolgskontrolle schaffen. Und die BaFin will mit ihrem aktuellen „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ Produkte künftig besser auf Kundennutzen und Interessenskonflikte beim Vertrieb prüfen. Die Umsetzung von politischen und regulatorischen Anforderungen ist eine große Chance für die Versicherungswirtschaft dar. Die Versicherer erreichen dies durch eine gute Produktqualität und gute Informationen für den Vertrieb.

Bessere Transparenz richtet sich aber nicht nur auf den Bürger mit dem Appell, seine Möglichkeiten zu nutzen; der Gesetzgeber stellt dabei auch neue, höhere Anforderungen an Versicherer und Vermittler: Der Versicherer sollte nicht länger als reiner Produktgeber gesehen werden, sondern künftig stärker in die Pflicht genommen werden, was die Ausgestaltung der Vertragsbeziehung zum Versicherungsnehmer betrifft. Denn es steht außer Frage, dass sowohl Versicherer als auch der Vertrieb gleichermaßen Stornos entgegenwirken müssen. Demzufolge muss auch das Zusammenspiel zwischen Versicherer und Vermittler neu gestaltet werden.

Bestandskundenpflege ernst nehmen

Der Versicherungsnehmer sollte während der gesamten Vertragslaufzeit sowohl vom Versicherer als auch vom Vermittler betreut werden. Der Begriff „Vermittler“ suggeriert allerdings fälschlicherweise, dass , das die Arbeit des Vermittlers mit der Vertragsunterzeichnung beendet sei; treffender wäre daher die Bezeichnung „Produktberater“, denn auch in der Übergangsphase zwischen Anspar- und Auszahlungsphase muss der Versicherungsnehmer beraten werden. Denn diesem obliegt es, sowohl die Entwicklung des Vertragsguthabens als auch die aktuelle Kapitalmarktentwicklung im Blick zu haben und für seinen Kunden zu monitoren, da sich dieser als exogener Faktor auf die Renditeziele aller Produkte auswirkt. Nach Absatz 20 des BaFin-Merkblattes hat der Berater zum Beispiel die Pflicht, eine ausreichend große Anzahl an typischen Vertragskonstellationen auf ihren  Kundennutzen hin zu prüfen und den Kunden diesbezüglich zu beraten, das bedeutet also auch, korrigierend einzugreifen, wenn der Vertrag nicht das leistet, was er verspricht.  Derartige Leistungen stellen zweifelsohne einen Mehrwert dar, der eine Bestandsprovision rechtfertigt.

Dies stellt aber auch immer höhere Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsberater, denn diese benötigen ein immer fundierteres Kapitalmarktwissen und ein besseres Verständnis der Zusammenhänge in der Altersvorsorge. Initiativen wie „Gut Beraten“ zeigen hier beispielhaft, wie ein solches Konzept durch Berufs- und Fachverbände ausgestaltet werden kann. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der auch vor der Versicherungswirtschaft nicht Halt macht, sollten solche Konzepte in der Privatwirtschaft stärker gefördert werden.

Sollte die Betreuung durch den Produktberater nicht mehr gewährleistet sein (etwa weil der Vermittler nicht mehr für den Kunden tätig ist), sollte nach Auffassung der BaFin die Verantwortung auf den Versicherer übergehen, so dass die Betreuung des Endkunden lückenlos stattfinden kann.

[1] https://www.tagesbriefing.de/2024/06/14/diese-lebensversicherer-enttaeuschen-kunden-am-meisten/