Die große Reform der Altersversorgung – Chancen und Risiken

Artikel aus dem Handelsblatt Journal „Betriebliche Altersversorge und Kapitalanlage“ vom 20.06.2024

In diesem Jahr sollen alle drei Säulen der Altersvorsorge reformiert werden. Das ist auch dringend nötig. Wir brauchen eine stabile gesetzliche Rente und deutlich mehr Betriebsrenten. Was dazu bisher vorgelegt oder angekündigt wurde, wird aber nicht ausreichen.

Rentenpaket II mit falschem Inhalt
Während den Rentnern das heutige Leistungsniveau garantiert wird, sollen die Beiträge dafür künftig unbegrenzt steigen können. Die Kosten des demografischen Wandels werden so nahezu komplett auf die Beitragszahler abgewälzt werden. Generationengerechtigkeit sieht anders aus! Das sogenannte „Generationenkapital“, eine Art Hedgefonds, mit seinem überschaubaren Kapitalstock wird nur bescheidene Entlastungen bringen. Angesichts der anspruchsvollen rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen, die mit einem solchen „Generationenkapital“ verbunden sind, sollte der Weg zu mehr Kapitaldeckung besser über die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge gewählt werden. Nicht im Rentenpaket II enthalten, aber vielfach gefordert, ist eine Ausweitung der Möglichkeiten, mit freiwilligen Zusatzbeiträgen das Rentenkonto aufzubessern. In einem obligatorischen Umlageverfahren haben freiwillige Beiträge aber nichts zu suchen! Einer negativen Risikoselektion und der Nutzung von individuell günstigen, aber kollektiv nachteilig wirkenden Gestaltungsmöglichkeiten würde so Vorschub geleistet. Systemgerechter wäre es die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu nutzen. Sie ist eine attraktive, rentable und verwaltungskostengünstige Zusatzvorsorge.

Mehr Mut bei der Reform der betrieblichen Altersversorgung
Will man mehr und höhere Betriebsrenten, so führt am Ausbau der reinen Beitragszusage und dem Sozialpartnermodell kein Weg vorbei. Auch Nichttarifgebundene sollten Zugang erhalten. Widersprüche im Arbeits- und Aufsichtsrecht gilt es zu beseitigen. Außerdem muss die Erfolgsgeschichte der Geringverdienerförderung fortgeschrieben werden. Dazu könnten die Einkommensgrenzen dynamisiert werden und auch der Fördersatz sollte von 30 Prozent auf 40 Prozent oder gar 50 Prozent angehoben werden. Zudem muss die betriebliche Altersversorgung endlich entbürokratisiert, stärker dereguliert und digitalisiert werden. Die Entwicklungen beim Nachweisgesetz sind zu begrüßen, aber das Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetz ist immer noch ein bAV-Bürokratisierungsgesetz. Und auch die ständig wachsende Flut von Berichtspflichten aus Brüssel bzw. Frankfurt wirken demotivierend.
Dringender Handlungsbedarf besteht hingegen im Finanzaufsichtsrecht. Wir brauchen eine Anpassung der bestehenden Anforderungen an die Kapitalanlage, die Bedeckung und das Risikomanagement. Altersversorgungseinrichtungen dürften nicht weiterhin undifferenziert der „Finanzmarktregulierung“ unterworfen werden. Die anstehende Überprüfung der IORP-II-Richtlinie darf nicht zu weiteren Belastungen der Einrichtungen führen, sie müsste Entlastungen bringen.

Auch private Vorsorge muss lebenslange Leistungen bieten
Für die Pläne zur Reform der privaten Altersversorgung gilt leider auch: Wo Licht ist, da ist auch Schatten. Eine Überarbeitung der sog. „Riesterrente“ ist sicherlich dringend geboten. Es ist gut, dass man, den Empfehlungen der Fokusgruppe folgend, renditestärkere Anlagen, mehr Wettbewerb, mehr Flexibilität für die Vorsorgenden, geringere Kosten und weniger Bürokratie anstreben will. Zu begrüßen ist auch, dass man weiterhin das Förderinstrumentarium der „Riester-Nachfolge-Produkte“ auch für die betriebliche Altersversorgung nutzbar machen will, zumal derzeit 10 Prozent aller „Riesterrenten“ über die Betriebe abgewickelt werden. Aber einen tiefen Schatten auf diese Lichtblicke wirft der Plan, sich in der privaten Altersvorsorge von der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos als Fördervoraussetzung zu verabschieden. Menschen leben durchschnittlich deutlich länger als sie vermuten und sie verfügen über zu wenig Finanzwissen, um angesammeltes Kapital in eine lebenslange Leistung umzuwandeln. Deshalb brauchen wir nicht mehr Vermögensbildung, sondern mehr lebenslange Leistungen.

Die Chance nicht verpassen
Drei Altersvorsorgebaustellen gleichzeitig, das bietet die seltene Chance endlich den Weg zu ebnen für eine leistungsstarke Altersversorgung mit einem dualen Kern aus staatlicher und betrieblicher Altersversorgung, flankiert durch eine private Altersvorsorge, die ihren Namen auch verdient. Dafür sollte man auch die Sozialpartner in die Pflicht nehmen, denn sie tragen für die erste und die zweite Säule die (Mit-)Verantwortung. ■

Die bAV muss endlich entbürokratisiert, stärker dereguliert und digitalisiert werden.

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