Die bAV muss attraktiver werden!

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG) von 2018 hatte nicht zu der erhoffte Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge geführt. Zu viele komplizierte Hürden mussten dazu genommen werden. So waren Unternehmen und Gewerkschaften vor dem Start eines solchen Vorsorgemodells etwa gezwungen, sich zunächst auf einen Tarifvertrag zu einigen. Und die jeweiligen Tarifpartner mussten sich an der Durchführung und Steuerung des Sozialpartnermodells beteiligen. Besonders für kleinere und mittlere Unternehmen stellte dies einen unzumutbar hohen Aufwand dar.

Einer Studie des Bundesarbeitsministeriums zufolge war der Anteil der Arbeitnehmer mit bAV zwischenzeitlich sogar von 53,6 auf 51,9 Prozent zurückgegangen; während es Länder wie Chile zeigen, dass es auch anders gehen kann: Dort hatte sich die amtierende Regierungskoalition gemeinsam mit Teilen der Opposition auf eine umfassende Rentenreform geeinigt, die auf Kapitaldeckung basiert.

Verbesserte Portabilität

Immerhin findet man auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur betrieblichen Altersvorsorge. Darin heißt es: „Zusätzlich werden wir die betriebliche Altersversorgung stärken und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorantreiben“. Besonders wichtig für KMUs ist dabei eine Verbesserung der Portabilität. Darunter versteht man die Möglichkeit, erworbene Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen und auf einen neuen Versorgungsträger zu übertragen, ohne dass das bereits angesparte Kapital verlorengeht, sondern beim neuen Arbeitgeber weitergeführt und gegebenenfalls in andere bAV-Lösungen überführt werden kann. Konkret heißt es dazu im Koalitionspapier: „Die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel wollen wir erhöhen“. Für Arbeitgeber ist es dabei wichtig, eine attraktive Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter anbieten zu können, ohne dabei den oft damit administrativen Mehraufwand tragen zu müssen.

Erschließung alternativer Assetklassen unverzichtbar

Bemerkenswert ist auch die gezielte Ansprache von Geringverdienern, die dazu beitragen soll, der zweiten Altersvorsorge-Säule endlich eine stabile Tragfähigkeit zu verschaffen. Neben der schon erwähnten Portabilität und den ebenfalls im Koalitionsvertrag angesprochenen bAV-Boostern Digitalisierung, Vereinfachung, Transparenz und Entbürokratisierung sollte nicht übersehen werden, für die Altersvorsorge neue Assetklassen zu erschließen. Vor allem der Bereich der Alternatives rückt dabei immer mehr in den Vordergrund: Ob Immobilien, Infrastrukturbeteiligungen, Private Equity oder Rohstoffe: Einer Morningstar-Analyse zufolge bringt jeder in Alternatives investierte Euro einen gleich dreifachen Vorteil: Er verringert das Anlagerisiko, erhöht die Renditeaussichten und erhöht das Diversifizierungspotenzial. Gleichzeitig stellt diese Assetklasse viele Vermögensverwalter auch vor große Herausforderungen. Denn anders als Aktien oder Anleihen gelten Alternatives als illiquide und sind schwieriger zu bewerten.

Auch hier gehen andere Länder mit gutem Beispiel voran: Sowohl die USA als auch Großbritannien haben seit 2020 schrittweise ihre heimischen Altersvorsorgepläne dazu ermuntert, sich Alternative Investments zu öffnen. 2021 hatte beispielsweise die britische Financial Conduct Authority Initiativen zum Abbau der regulatorischen Hürden für alternative Anlagen vorgestellt. Für einen der größten beitragsorientierten Master-Trust-Altersvorsorgepläne wurde etwa eine Neuallokation von 15 Prozent in alternative Anlagen genehmigt.

Die Beseitigung regulatorischer Hürden für die Aufnahme von Alternatives seitens der GroKo würde dabei gleich einen doppelten Effekt erzielen: Die Stärkung der Altersvorsorge einerseits und die Stärkung der in Deutschland chronisch unterfinanzierten Infrastruktur andererseits.