Wie lassen sich mithilfe der Digitalisierung die gesetzlich vorgegebenen Nachhaltigkeitsberichtspflichten der Unternehmen erfüllen?

Die Europäische Union (EU) ist sehr konkret darin geworden, Unternehmen zu verpflichten, nachhaltiger zu handeln und nachweislich zum Klimaschutz beizutragen. Mit drei Direktiven werden die gesetzlichen Rahmenwerke insbesondere für Unternehmen vorgegeben:

  • EU-Taxonomie als Klassifizierungssystem
  • Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD), welche Unternehmen dazu verpflichtet, regelmäßig über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten
  • Corporate Sustainability Due Diligence Direktive (CSDD), die die Unternehmen über die CSRD hinausgehend dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Geschäftstätigkeiten und Lieferketten zu integrieren.

Die EU hat das Ziel, bis 2050 eine Treibhausgasneutralität zu erreichen, was bedeutet, dass in der EU keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr verursacht werden sollen. Konkret hat sie beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Um diese Ziele zu erreichen, hat die EU-Maßnahmen ergriffen, wie z.B. die Einführung von Klimagesetzen und -vorschriften, die Förderung erneuerbarer Energien sowie der Ausbau von Technologien, die Treibhausgasemissionen reduzieren. Jedoch auch die drastische Erhöhung der Energieeffizienz.

Hierin ist eine erste große Chance durch die mit der Digitalisierung einhergehenden Prozessoptimierungen, Automatisierungen und Transparenz auf Basis von Echtdaten zu sehen.

Die Direktiven und Standards setzen einen Rahmen, der es den Unternehmen ermöglicht, sich selbst in Richtung mehr Nachhaltigkeit zu entwickeln und dabei die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die Unternehmen, die der Berichtspflicht unterliegen, müssen ohnehin sowohl mit eigenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit externer Unterstützung und mithilfe geeigneter Werkzeuge und Methoden ihrer Pflicht nachkommen, über ihre Nachhaltigkeitsindikatoren und -initiativen zu berichten.

Hierzu sind geeignete Software-Lösungen einzusetzen, die im Idealfall real-data in real-time ermöglichen. Denn dann können verantwortlich handelnde Führungskräfte, Manager und Experten ihr Unternehmen in Richtung mehr Nachhaltigkeit steuern.

Die zuständigen Gremien in der EU arbeiten permanent an der Weiterentwicklung der Direktiven und Standards, was es aus Sicht der Unternehmen erforderlich macht, sich permanent mit den jeweils aktuellen Vorgaben zu beschäftigen.

Hierbei geht es um die Verfügbarkeit der neuesten, jeweils anzuwendenden Normen und Gesetze sowie um das benötigte Know-how, um die Neuerungen interpretieren zu können.

Die Finanzindustrie und die Realwirtschaft sind bei der EU-Taxonomie eng miteinander verbunden, da die Finanzindustrie die Mittel bereitstellt, die für wirtschaftliche Aktivitäten benötigt werden. Sie kann also dazu beitragen, die Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten zu fördern, indem sie in Unternehmen und Projekte investiert oder Kredite bereitstellt, die den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen.

Wiederum sehen wir den akkuraten und zeitgerechten Austausch von Informationen über Unternehmensgrenzen hinweg als wesentlichen Erfolgsfaktor, bei dem Digitalisierung eine wichtige Rolle spielt.

Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) hat das Ziel, Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern und Organisationen dazu zu ermutigen, nachhaltige Praktiken anzuwenden.

Im Unterschied zur EU-Taxonomie, bei der die Berichterstattung der Unternehmen an die Finanzwirtschaft sowie an die Behörden gerichtet ist, betrifft die CSRD die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen, die an die Gesellschaft insgesamt sowie an alle Interessensgruppen wie Aktionäre und Stakeholder gerichtet sind. Ziel ist es, gesetzlich oder normativ einheitliche Berichtsformen und Indikatoren einzuführen. Die CSRD definiert ein standardisiertes Format und gibt Empfehlungen für die Inhalte in Form von Nachhaltigkeitsinformationen und -indikatoren, die Unternehmen offenlegen müssen. Hierbei sind Angaben zu den wesentlichen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten enthalten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Berichte von einer unabhängigen Stelle geprüft werden, um die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Berichterstattung zu gewährleisten und den Anforderungen der Richtlinie zu entsprechen.

Deshalb sind IT-Systeme einzusetzen, die nicht manipulierbar, aber nachvollziehbar auditierbar sind und die die Datenhistorie sicherstellen. Auch das sind wichtige Compliance-Aspekte.

Im Rahmen der Corporate Sustainability Due Diligence Direktive (CSDD) sind Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und zu bewerten, um geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung oder -beseitigung zu ergreifen. Hierfür ist eine sogenannte Due-Diligence-Prüfung erforderlich. Das Unternehmen muss sich ein umfassendes Bild von der aktuellen Nachhaltigkeitsperformance in der gesamten Lieferkette machen, um Stärken und Schwächen zu identifizieren und gezielt anzugehen. Beispiele hierfür sind die Einführung von Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette, die Zusammenarbeit mit Zulieferern oder die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Dadurch werden riesige Datenmengen erzeugt, die sich nur mit leistungsfähigen IT-System und Applikationen bewältigen und bearbeiten lassen. Die dabei entstehenden Erkenntnisse sind sodann in Form von Dashboards, Diagramm und anderen Formen der Visualisierung den Verantwortlichen idealerweise in Echtzeit als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.

Hätten Sie gedacht, dass die Digitalisierung eine so große sowie entscheidende Rolle spielt, um Nachhaltigkeitsleistungen in den Unternehmen zu erhöhen und Berichtspflichten zu erfüllen? Lassen Sie uns deshalb die großen Möglichkeiten der Digitalisierung für etwas Gutes einsetzen, nämlich um die negativen Auswirkungen der Industrie auf die Umwelt und das Klima sowie in Bezug zu sozialen Ungerechtigkeiten drastisch zu reduzieren!

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