Aktuell wird der Großteil des Wasserstoffs in Deutschland direkt am Verwendungsort erzeugt und verbraucht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass er bisher nur in wenigen Bereichen Anwendung findet. So hat die Bundesnetzagentur schon im Juli 2020 in ihrer Bestandsaufnahme dargestellt, dass derzeit nur geringe Mengen an Wasserstoff gehandelt und transportiert werden. Es existieren nur einzelne Netzcluster in bestimmten geographischen Gebieten, wie z. B. dem Ruhrgebiet. Dabei handelt es sich meist um privatwirtschaftlich betriebene Wasserstoffleitungen, die für einen bestimmten Transportzweck gebaut worden sind. Mit dem Zielbild der Bundesregierung für 2030 wird ein beschleunigter Markthochlauf für Wasserstoff angestrebt. Verschiedene Maßnahmen werden für den Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur in unterschiedlichen Sektoren umgesetzt. Dazu gehören zum Beispiel die Erzeugung von Wasserstoff, die Absicherung des Wasserstoff-Kernnetzes oder Förderungen bei der Etablierung von Wasserstoffanwendungen. Gleichzeitig stellt dieser Markthochlauf Anforderungen und Fragen an alle Akteure der Wertschöpfungskette sowie die zuständigen Behörden. Gewisse Unsicherheit in der Hochlaufphase sowie die mögliche Zahlungsbereitschaft der Letztverbraucher begleiten diese Fragen. Aktuell wird durch die Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens die Grundlage für ein Level Playing Field für die beteiligten Akteure geschaffen. Aus Transportsicht zum Beispiel gilt es, die oft bemühte Henne-Ei-Problematik zu durchbrechen.
Wasserstoff-Kernnetz
Ein erster Schritt zum Hochlauf des Wasserstoffmarktes ist die Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes mit dem Zieljahr 2032. Dies soll Erstnutzern beim Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft zumindest die Sorgen um das Bestehen der nötigen Infrastruktur nehmen. Außerdem hat es zum Ziel, die Importrouten für Wasserstoff, den wir über unsere europäischen Nachbarstaaten beziehen müssen, anzubinden. Nachdem nun auch die vorgeschriebene Beihilfegenehmigung der Europäischen Kommission zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes vorliegt, haben die Fernleitungsnetzbetreiber zum 22. Juli 2024 den Antrag eingereicht. An der Genehmigung des Kernnetzantrags arbeiten wir in unserem Hause intensiv, sodass bis Ende September die Genehmigung erteilt werden kann. Die Fernleitungsnetzbetreiber können dann starten: Erste Leitungen sollen bereits 2025 in Betrieb genommen werden und das gesamte Kernnetz 2032 fertiggestellt sein. Als weiterer Schritt folgt aus planerischer Sicht die sogenannte zweite Stufe: die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff.
Ein Plan für zwei Energieträger
Die bisherige auf Erdgas ausgerichtete Netzentwicklungsplanung wurde durch den Gesetzgeber um den Energieträger Wasserstoff erweitert. In diesem rollierenden Verfahren sollen die dynamischen Entwicklungen im Bereich Wasserstoff im Rahmen einer szenarienbasierten und bedarfsorientierten Planung Eingang finden. Dafür wurde Anfang des Jahres erstmals gemeinsam eine Marktabfrage der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber zu Wasserstoffbedarfen durchgeführt. Sie soll in die Netzberechnung, aufbauend auf dem Kernnetz, einfließen. Den Szenariorahmen wird die Bundesnetzagentur im Herbst konsultieren. Der erste integrierte Netzentwicklungsplan soll dann 2025 vorgelegt werden.
Regionale Netze
Analog zum heutigen Erdgasfernleitungsnetz wird das Wasserstoffnetz auf Hochdruckebene vor allem die Aufgabe haben, den Transport signifikanter Mengen zu den Verbrauchschwerpunkten oder zumindest in deren Nähe zu ermöglichen. Es soll den Anschluss an ein europaweites Netz gewährleisten. In der Fläche wird es nötig sein, potenzielle Wasserstoffkunden zu bündeln und mit den überregionalen Netzen zu verbinden. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund des sich konkretisierenden Kernnetzes. So stellt sich für viele Verteilnetzbetreiber die Frage nach der zukünftigen Entwicklung von Wasserstoff in der Fläche und damit nach ihrer zukünftigen Rolle. Hierbei hängt die Entwicklung insbesondere davon ab, welche Mengen an Wasserstoff zukünftig zur Verfügung stehen werden, wie sich der Preis für dieses knappe Gut entwickeln wird und welche Letztverbraucher zu welchen Preisen Wasserstoff beziehen werden. Bestimmte Entwicklungen sind gleichwohl schon heute absehbar: Wasserstoff wird in der Wärmewende, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle spielen. Hierfür sprechen gleich mehrere Gründe: Eine Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff wird für viele Haushaltskunden weder aus technischer noch aus ökonomischer Sicht sinnvoll sein. Wasserstoff steht nur begrenzt zur Verfügung. In anderen Bereichen, die auf anderem Wege gar nicht oder nur sehr viel schwerer dekarbonisiert werden können, kann er effizienter eingesetzt werden. Gleichwohl werden auch viele derzeit am Erdgasverteilnetz angeschlossene mittelständische Unternehmen einen Zugang zu Wasserstoff benötigen. Der Bedarf nach Wasserstoff wird sich allerdings über die Jahre hinweg konkretisieren. Dies muss der rollierende Prozess der Szenariorahmenerstellung im Netzentwicklungsprozess berücksichtigen.
Das kann Regulierung leisten
Die Regulierung von Wasserstoffnetzen wird insbesondere den Netzbetreibern Sicherheit bzgl. der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geben. So ist sie auch in dem jüngst von der europäischen Kommission verabschiedeten Gaspaket angelegt. Sie kann aber nicht die Frage beantworten, wo und in welchem Umfang Wasserstoff in die Fläche kommen kann und soll. „Fläche“ im geographischen Sinn, in der Leitungslänge und letztlich auch in der Anwendung von Wasserstoff wird wohl nicht gleich mit der Erdgas- „Fläche“ sein – dies ist auf die begrenzte Verfügbarkeit von Wasserstoff sowie die Zahlungsbereitschaft der einzelnen Letztverbraucher zurückzuführen. Wasserstoff wird preislich nicht mit den aktuellen Erdgaspreisen vergleichbar sein. Die Entscheidung, wo Wasserstoff in die Fläche kommt, obliegt den Produzenten, Netzbetreibern und Letztverbrauchern. Auf deren Investitionsentscheidungen kommt es an. Die Regulierung kann diese Investitionsentscheidungen nicht treffen oder Risiko von stranded investments abnehmen. Sie kann lediglich Rahmenbedingungen für diejenigen Netzbetreiber und deren Kunden schaffen, die sich entschließen, im Wasserstoffmarkt tätig zu werden. Wir als Bundesnetzagentur haben im Rahmen unserer Kompetenzen bereits begonnen, den regulatorischen Rahmen fortzuentwickeln. Es wurden Einleitungsverfügungen für den Bereich von Wasserstofftransportkapazitäten sowie für das Ausgleichs- und Bilanzierungsmodell erlassen. Während der Konsultationen werden wir darüber mit der Branche diskutieren.
Ausblick
Wir als Bundesnetzagentur stellen uns den dynamischen Herausforderungen im Bereich des Markthochlaufs von Wasserstoff. Wir werden sie aktiv begleiten. Gemeinsam mit allen Akteuren stehen wir am Anfang eines Markthochlaufs, den es so in der Zeit der bisherigen Regulierung nicht gegeben hat. Es wird deshalb nicht zu verhindern sein, dass wir im Laufe der Zeit an bestimmten Stellen nachjustieren werden müssen. Wichtig ist dabei, dass wir einen funktionierenden Wasserstoffmarkt und ein deutschlandweites Wasserstoffnetz als Zielbild nicht aus den Augen verlieren. Damit tragen wir den Entwicklungen eines Hochlaufs Rechnung. Dies betrifft nicht nur den regulatorischen Rahmen an sich, sondern auch die Infrastrukturplanungen. Wir freuen uns, diesen spannenden und herausfordernden Prozess im Dialog mit den betroffenen Stakeholdern zu begleiten. ■