Erkenntnisse und Empfehlungen für die kommende CSRD-Pflicht
Die CSRD hat in den vergangenen Jahren große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Zahlreiche Unternehmen mussten klären, ob und ab wann sie die neuen Vorgaben betreffen. Außerdem galt es festzustellen, wie sie sich am besten vorbereiten und welche Maßnahmen nötig sind. Mit dem Beginn der Berichtsaison 2025 wird es ernst. Dann müssen die DAX-40-Unternehmen – und viele andere Firmen – erstmals Nachhaltigkeitsinformationen gemäß der CSRD offenlegen.
Für diese Aufgabe bringen sie einiges an Vorwissen mit – gehören doch die DAX 40 in Sachen nichtfinanzielle Berichterstattung zu den erfahrensten Organisationen in Deutschland. Sie berichten schon seit einigen Jahren nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) und viele sogar noch deutlich länger nach den GRI-Standards. Die Frage liegt daher nahe, ob sich die DAX 40 diesen Vorteil zunutze machen konnten und dementsprechend weit mit ihren Vorbereitungen für die CSRD sind. In diesem Jahr haben wir zum dritten Mal in Folge die Nachhaltigkeitsberichte der DAX 40 analysiert, um uns die Entwicklungen hin zur Compliance mit den neuen Regularien anzuschauen.
Unsere aktuelle Auswertung zeigt, dass die DAX-40-Unternehmen auf einem guten Weg sind. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es deutliche Fortschritte bei den umgesetzten Maßnahmen, auch wenn noch einiges zu tun ist. So hat sich die Zahl der Unternehmen mit einer CSRD-orientierten Wesentlichkeitsanalyse verdoppelt. Positiv ist auch die hohe Anzahl extern geprüfter nichtfinanzieller Erklärungen und Berichte, die mittlerweile bei 37 liegt. Auch wenn diese Berichte noch nicht nach den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt wurden, sind fünf Unternehmen bereits über die Anforderungen hinausgegangen und haben eine umfassendere Prüfung mit „hinreichender Sicherheit“ (reasonable assurance) durchgeführt.
Außerdem berichten schon 34 Unternehmen über ihre Scope-3-Emissionen. Einige sind sogar noch einen Schritt weiter und beschreiben ihren Übergangsplan zur Klimaneutralität bis 2050 in einer eigenen Publikation. Allerdings haben nur 15 Unternehmen einen solchen Plan implementiert. Die Offenlegung des Gender Pay Gaps nimmt zwar zu, bleibt jedoch auf einem niedrigen Niveau. Hervorzuheben ist, dass fast alle DAX-40-Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Leistungen in ihre Anreizsysteme integrieren.
In Bezug auf die Berichterstattung über Biodiversität bleiben die DAX 40 jedoch hinter den künftigen Standards zurück. Bei der Taxonomiekonformität sind leichte Fortschritte erkennbar, allerdings deutet eine durchschnittliche Quote der taxonomiefähigen Umsätze von 42,7 Prozent darauf hin, dass die EU-Taxonomie weiterhin deutliche Lücken aufweist. Abschließend zeigt unser CSRD-Readiness-Score, dass Unternehmen mit höherer Marktkapitalisierung, besseren ESG-Ratings und „grüneren“ Umsätzen am besten für die CSRD aufgestellt sind. Dies unterstreicht die Bedeutung von nachhaltigen Geschäftspraktiken und einer transparenten Berichterstattung für den zukünftigen Erfolg.
Insgesamt stellen wir in unserer Analyse fest, dass bei der detaillierten Umsetzung der ESRS und der derzeit noch freiwilligen Prüfung dieser Standards noch viele Unternehmen aufholen müssen. Während einige bereits erste Schritte unternommen oder die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS durchgeführt haben, müssen alle DAX-40-Unternehmen ihre Berichterstattung erheblich anpassen, um den Pflichten aus der CSRD ab 2024 nachzukommen. Dies betrifft sowohl die Struktur und Gliederung als auch die inhaltliche Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen. Die erste Berichtsperiode mit den neuen Vorgaben wird zeigen, ob die DAX-40-Unternehmen ihrer Vorreiterrolle weiterhin gerecht werden. Für die nächste größere Gruppe von Unternehmen, die dann über ihr Geschäftsjahr 2025 erstmals nach der CSRD berichten müssen, wird es auf jeden Fall spannend. Sie schauen sich die kommenden Nachhaltigkeitsberichte der DAX-40-Unternehmen sicherlich sehr genau an.
Aber schon aus den aktuellen Reportings der DAX 40 lassen sich wertvolle Handlungsempfehlungen ableiten, die anderen Unternehmen dabei helfen können, sich optimal auf die kommenden Berichtsanforderungen vorzubereiten. Unsere fünf Top-Tipps sind:
- Unterschätzen Sie nicht die Zeit, die es für die Umsetzung aller Maßnahmen braucht.
- Schaffen Sie Synergien mit anderen Berichtspflichten.
- Betrachten Sie die Prozessabläufe in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
- Nutzen Sie die Datenbeschaffung und -erhebung, um interne Prozesse zu optimieren.
- Stärken Sie die interne Zusammenarbeit bei der Berichterstellung, indem Sie für das Thema sensibilisieren.
Mehr Informationen über unsere Analyse und zu den Handlungsempfehlungen finden Sie hier.