Autonomes Fahren: Rechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze

Das Mobilitätsverhalten sowie der Anspruch an Mobilität in der Gesellschaft und das Angebot an Mobilitätsdienstleistungen ändern sich rasant. In diesem Zusammenhang nehmen die Rechtsfragen und deren Komplexität zu. Gleichwohl gilt es, in der Beratung und in der Umsetzung der Themen in der Praxis diese handhabbar und beherrschbar zu gestalten, so dass sie sich nicht innovationshemmend auswirken.

Insbesondere autonomes Fahren wird als Teil dieser Mobilität der Zukunft die Art und Weise, wie wir uns fortbewegen, grundlegend verändern. Der Einsatz von autonomen Fahrzeugen eröffnet Chancen und Vorteile in Bezug auf Sicherheit des Verkehrs, die Mobilität, die Umweltfreundlichkeit und die Nachhaltigkeit. Mit dem im Jahr 2021 verabschiedeten Gesetz zum autonomen Fahren ist in Deutschland erstmals ein rechtlicher Rahmen für den Regelbetrieb autonomer Fahrzeuge (Level 4) in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen worden. Damit ist Deutschland das weltweit erste Land, welches fahrerlose Fahrzeuge aus der Forschung in den Alltag holt.

Herausforderungen

Es ist sehr zu begrüßen, dass Deutschland beim autonomen Fahren weltweit eine gesetzliche Vorreiterrolle einnimmt. Für Deutschland bedeutet das nicht nur eine Stärkung als Innovations- und Entwicklungsstandort für digitale Mobilität. Die mit dem neuen Gesetz nunmehr gegebene Rechtssicherheit ist auch entscheidende Voraussetzung dafür, dass das autonome Fahren in der Gesellschaft angenommen wird. Dennoch werden die Herausforderungen für den Einsatz autonomer Fahrzeuge weiterhin nicht zu unterschätzen sein:

  • Bevor autonomes Fahren Realität wird, müssen gerade in Bezug auf die internationale Ebene noch eine Reihe von regulatorischen Hürden genommen werden.
  • Trotz erster gesetzlicher Rahmenbedingungen sind die Zulassungsverfahren komplex, einzelfallbasiert und langwierig.
  • Das gesellschaftliche Vertrauen in die neue Technik kann nur durch die angemessene Lösung der Haftungsfragen erreicht werden.
  • Damit autonomes Fahren von der Theorie in die Praxis überführt werden kann, dürfen die rechtlichen Anforderungen im Bereich der Data Economy (insbesondere in Bezug auf den EU Data Act, die KI-Verordnung und den EU Cybersecurity Act) nicht außer Acht gelassen werden.
  • Ohne die Lösung der Datenschutzthemen wird sich autonomes Fahren nicht durchsetzen.

GSK Stockmann: Mobilitätsberatung mit 360°-Ansatz

Die Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann vertritt namhafte Unternehmen und Investoren, die in diesem sich rapide entwickelnden und wandelnden Sektor aktiv sind und die den Mobilitätsmarkt mit ihren neuen Technologien weltweit vorantreiben. Die Anwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung und das Spezialwissen, um Hersteller von autonomen Fahrzeugen, Anbieter von E-Mobilität und um Start-ups im Bereich urbaner Mobilität in allen operativen und strategischen Fragen zu beraten und zu unterstützen. Das bezieht sich sowohl auf Zulassungsthemen im Bereich autonomer Systeme als auch auf eine kooperative und zielorientierte Zusammenarbeit mit den Behörden. Die Beratung beinhaltet Finanzierungen, den Schutz des geistigen Eigentums und des Know-hows , Joint Ventures und Kooperationsverträge, M&A-Transaktionen, regulatorische Fragestellungen und Rechtsstreitigkeiten.