PDSG und ePA: die Digitalisierung der Gesundheitsdaten

Am 3. Juli hat der Bundestag das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) verabschiedet – und damit den Weg frei gemacht für die angekündigte Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Jahr 2021

Dr. Johannes Bohmann, Leitender Redakteur, solutions by Handelsblatt Media Group

„Bevor die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen revolutionäre Züge annimmt, muss sie mit dem PDSG überhaupt erst einmal auf einen Stand gebracht werden, den die meisten anderen Länder längst haben“, schrieb Jürgen Klöckner am 6. Juli im Editorial des Handelsblatt Inside Newsletters Digital Health. Diese Klage über den Befund, dass Deutschland in Sachen Digitalisierung der Medizin im internationalen Vergleich einen hinteren Rang belegt, ist nicht neu. Klöckner sieht aber nicht die Politik und die Akteure im Gesundheitswesen hierfür in der Verantwortung, sondern auch die Bevölkerung. Sie bringe dem Thema offenkundig nur mäßiges Interesse entgegen.

Eine Umfrage, die das Marktforschungsinstitut Nielsen für den Gesundheitsmonitor des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller mit rund 1000 Teilnehmern durchgeführt hat, belege dies. Zwar sah dabei eine Mehrheit von immerhin 72 Prozent der Einführung digitaler Erfassungen von Gesundheitsdaten positiv entgegen. Mehr als die Hälfte der Befragten wollte ihre Daten allerdings nur bestimmten Ärzten freigeben, und 27 Prozent lehnten die digitale Erfassung komplett ab, da sie den Missbrauch ihrer Daten fürchten. „Hoffen wir“, so Klöckners Kommentar, „dass die Bevölkerung im PDSG weder eine Revolution noch einen digitalen Alptraum sieht, sondern einfach nur den unaufgeregten Kompromiss, den das Gesetz schlussendlich darstellt.“

Das PDSG also, ausgeschrieben „Patientendaten-Schutzgesetz“, ist das Thema, das aktuell im Fokus der Digitalisierungsdebatte steht. Am 3. Juli wurde es im Bundestag verabschiedet – und macht damit die elektronische Patientenakte (ePA) endgültig zum zentralen Baustein der Digitalisierungspläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dass die Krankenkassen ab 2021 ihren Versicherten eine Möglichkeit anbieten müssen, ihre Gesundheitsdaten elektronisch zu speichern und zu verwalten, war schon seit Langem beschlossen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes steht aber nun endgültig fest, wie aus der reinen digitalen Akte auch eine interaktive Anwendung werden kann, die Patienten und Ärzten wirklich weiterhilft.

Wichtige Player des Gesundheitswesens zeigen sich über die mit dem neuen Gesetz ermöglichte Einführung der ePA geradezu erleichtert. So erklärte etwa die Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), Doris Pfeiffer, sie erwarte jetzt einen „großen Schub“ für die viel zu lange verschleppte Digitalisierung. Denn diese sei nicht nur zum Nutzen der Ärzte und Kliniken, sondern viel mehr noch der Patienten, die mithilfe der ePA nun endlich einen umfassenden Zugang zu all ihren Gesundheitsdaten erhielten und damit autonom umgehen könnten. „Ein wichtiger Schritt“, so Pfeiffer gegenüber Handelsblatt Inside, „zur Verbesserung der Patientensouveränität und der Patientenversorgung.“

Was genau nun soll die ePa erfassen, was kann sie leisten? Zum Start, so heißt es, können medizinische Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder gespeichert werden. Ab 2022 sollen dann Impfausweis, Mutterpass, Untersuchungsheft und Zahn-Bonusheft folgen. Außerdem sollen bald neben Ärzten auch andere Berufsgruppen wie Apotheker, Therapeuten oder die Gesundheitsämter mit der Akte arbeiten können. Vorerst vom Tisch ist die Einführung von Kassen-Terminals, die es Patienten, die nicht über Smartphone oder Laptop verfügen, ermöglichen soll, in den Geschäftsstellen ihrer Kassen an entsprechende Geräten Einblick in ihre Daten zu nehmen. Diese namentlich von SPD-Koalitionären immer wieder eingebrachte Forderung dürfte aber, so Insider, beizeiten wieder aufgenommen werden.

Dass der Weg hin zum PDSG und damit zur ePA von Beginn an ein schwieriger war, darf ohnehin nicht vergessen werden. Schon 2005 wurde von den Spitzenorganisationen der deutschen Gesundheitsindustrie mit der Gematik GmbH die Institution ins Leben gerufen, deren Aufgabe die Bereitstellung der Telematikinfrastruktur (TI) für die Erfassung von Patientenstammdaten war, die die Gesundheitskarte für den Großteil der Versicherten ja bereits seit Langem enthält. Doch das System kam nur schleppend in Gang, weil sich die Gründungsgesellschafter gegenseitig jahrelang blockierten. Spahns Ministerium übernahm deshalb mit 51 Prozent die Mehrheit an dem Unternehmen, das somit gewissermaßen im Staatsauftrag handelt. Und seit Juli 2019 hat die Gematik mit dem Internisten und Notfallmediziner Leyck Dieken einen tatkräftigen neuen Geschäftsführer und Motivator. „Wir bauen“, so Dieken über seine Aufgabe gegenüber Handelsblatt Inside, „die Arena, auf deren Spielfeld die Industrie ihre digitalen Lösungen in den Gesundheitsmarkt bringen kann. Und dabei achten wir darauf, dass alle Regeln eingehalten werden.“

Dass es bei der ePA auch darum gehen wird, nicht nur alle Datenschutzauflagen, sondern auch die Betriebssicherheit der Systeme vollumfänglich zu gewährleisten, ist im Übrigen auch die Lehre aus einem Störfall, der sich erst vor wenigen Wochen ereignete: Am 27. Mai brachen bei bis zu 80.000 Ärzten in Deutschland die TI-Leitungen zusammen, infolge eines zentralen Fehlers im System. In vielen Praxen mussten Patientenstammdaten also wieder analog erfasst werden, und noch nicht bei allen ist die Verbindung wieder intakt. Solch eine Störung, darüber herrscht Eingkeit, darf sich mit der flächendeckenden Erfassung aller Gesundheitsdaten in der ePA – à la longue auch mit E-Rezepten, Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen – nicht wiederholen.