Immobilienbesichtigung aus der Ferne – gekommen, um nun zu bleiben

Immobilienbesichtigung aus der Ferne – gekommen, um nun zu bleiben

Entstehung

Kurz nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie zeigte sich schnell, dass aufgrund bestehender Einschränkungen Außen- und Innenbesichtigungen von zu beleihenden Immobilienobjekten – wenn überhaupt – meist nur noch sehr reduziert möglich waren. Insofern gab die BaFin im März 2020 bekannt, dass sie vorübergehend Wertermittlungen ohne Besichtigung nicht beanstanden wird, sofern sie ansonsten den Vorgaben der BelWertV entsprechen.

Der in diesen Fällen vorzunehmende Abschlag von mind. 10% konnte dann entfallen, wenn der Wertermittler mittels einer Ansicht per Videoübertragung einen annährend vollständigen Einblick von der Immobilie und ihrem Umfeld bekommen konnte.

Damit war die Videobesichtigung geboren.

In unglaublich kurzer Zeit haben wir unseren Auftraggebern eine Alternative zum Termin vor Ort zur Verfügung gestellt. Auch hier haben wir mit Pioniergeist und der Digitalisierungskompetenz der NT Neue Technologie AG ein Stück Geschichte in der Branche mitgeschrieben.

Heute

Mit der jüngsten BelWertV-Novelle fand die Videobesichtigung im Oktober ihren Eingang in den §24 und besteht damit über Corona hinweg fort. Die Übertragung mittels Video darf demnach nun dauerhaft für jene Objekte erfolgen, bei denen eine Restnutzungsdauer von mindestens 40 Jahren erwartet werden kann. Der Wertermittler muss wie zuvor – einen annährend vollständigen Eindruck von der Immobilie, ihrem Zustand und vom Umfeld bekommen. Auf das Ergebnis der Beleihungswertermittlung ist ein Abschlag von mindestens 5 % vorzunehmen.

Einschätzung

Wir finden, die Immobilienbesichtigung ist nach wie vor ein tolles Thema. Zudem zeigt sie sehr anschaulich das Spannungsfeld bzw. die Herausforderung zwischen Kundenerlebnis, Ressourcenschonung (Wir fahren übrigens jeden Monat über 12,5x um den Äquator.) und Aufsichtsrecht/-pflicht.

Mal ganz offen gesprochen bzw. laut gedacht: So viel Spannung gibt es hier gar nicht. Denn diese drei Aspekte liegen bei der Videobesichtigung erstaunlich gut übereinander.

Kundenerlebnis
Ein Besichtigungstermin kann ganz einfach und flexibel online vereinbart werden.
Der Sachverständige geht „lediglich“ als virtueller Gast durch die Wohnung oder das Haus.

Ressourcenschonung
Der Dienstleister kann einen spürbaren Beitrag zum Umweltschutz leisten, da sich Fahrten und die damit einhergehende CO2-Belastung erheblich reduzieren lassen.

In der Folge können bei Finanzinstituten sogar auch noch Kosten eingespart werden.

Aufsichtsrecht/-pflicht
Die technologische Realisierung der Videobesichtigung ermöglicht es, sehr nah an einen Termin vor Ort heranzukommen.

Unsere Lösung ist sprichwörtlich seit der ersten Minute im Einsatz und mittlerweile tausendfach erprobt. Daneben führen wir selbstverständlich auch alle klassischen vor-Ort-Varianten in unserem Portfolio, nebst Zusatzleistungen (Ermittlung Bruttogrundfläche, Wohnfläche und Zeichnung Grundriss).

Die Instant Service AG zählt zu den führenden Immobilienbesichtigern im Bereich der Baufinanzierung in Deutschland und Österreich. Gerne werden wir auch für Sie tätig. Unsere Leistungen können ebenso über unseren Vertriebspartner on-geo GmbH angefragt werden.

Matthias MarkgrafMatthias Markgraf
Geschäftsleitung
Instant Service AG


 

Instant Service AG
Peterstraße 1, 99084 Erfurt

Tel.: +49 361 65 44 28 62
Mail: info@instantservice.de