Advertorial Artikel aus dem Handelsblatt Journal „Energiewirtschaft“
Der Stromnetzausbau gehört zu den wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen weltweit. 2025 erreichten die Investitionen in Übertragungs- und Verteilnetze mit fast 400 Mrd. US-Dollar einen neuen Rekordwert. Und der Trend setzt sich fort: Die Internationale Energieagentur (IEA) erwartet, dass die Investitionen schon in zehn Jahren eine Billion US-Dollar pro Jahr übersteigen werden. Die globale Länge an Stromleitungen dürfte sich mehr als verdoppeln auf fast 170 Millionen Kilometer. Zusätzlich müssen rund 80 Millionen Kilometer aus Altersgründen ersetzt werden.
Dieses globale Bild zeigt: Das Bauen von zahlreichen Stromleitungen und Umspannwerken ist kein Alleinstellungsmerkmal der deutschen Energiewende. Die Transformation ist überall in vollem Gange und trifft auf einen Weltmarkt, auf dem Rohstoffe, technische Komponenten und spezialisierte Dienstleister aus vertrauenswürdigen Staaten mehr und mehr zur Mangelware werden. Das treibt überall, auch bei uns, die Kosten für den Netzausbau in die Höhe und zwingt uns dazu, diesen so effizient und bedarfsgerecht wie möglich voranzutreiben.
Den Balanceakt meistern
Netzplaner stehen regelmäßig vor der Quadratur des Kreises: Einerseits sollen sie belastbare langfristige Berechnungen und Analysen vorlegen, auf deren Basis Investitionen in die Infrastruktur mit großem Planungs- und Realisierungsvorlauf möglich sind. Anderseits müssen sie flexibel auf neue wirtschaftliche oder technische Entwicklungen reagieren.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW legen alle zwei Jahre einen Netzentwicklungsplan vor, der nach Beteiligung der Öffentlichkeit von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geprüft, bei Bedarf korrigiert und bestätigt wird. Er bewältigt genau diesen Spagat:
Die Zukunft im Blick haben – ohne die Gegenwart zu ignorieren. Ziel ist ein Übertragungsnetzausbau, der möglichst passgenau die Transportanforderungen in 10, 15 und 20 Jahren erfüllt.
Unter dieser Prämisse haben die vier ÜNB jetzt im ersten Entwurf für einen neuen Netzentwicklungsplan (NEP) für die Jahre 2037 und 2045 einschneidende Änderungen gegenüber seinem von der BNetzA bestätigten und jetzt zwei Jahre alten Vorgänger vorgeschlagen.
- Eine Reduzierung der Zahl neuer Hochspannungs-Gleichstromverbindungen von fünf auf jetzt noch maximal zwei Leitungssysteme.
- Eine Ausführung dieser Gleichstromverbindungen in der kostengünstigeren Freileitungsvariante statt als Erdkabel.
- Eine zeitliche Entzerrung und Staffelung der Projektfertigstellungen bis zum Jahr 2045, in dem Deutschland klimaneutral sein will.
Diese Vorschläge tragen dem Grundgedanken Rechnung, dass der Netzausbau effizient und bedarfsgerecht sein soll. Der erwartete Stromverbrauch spielt dabei die entscheidende Rolle. Elektromobilität, Wasserstoffelektrolyse, Wärmewende – all das kommt langsamer voran als von den Vorgängerregierungen geplant. Zugleich erweist sich die Krise bestimmter Branchen wie Stahl und Chemie als strukturell – mit erheblichen Auswirkungen auf den industriellen Energiebedarf der kommenden Jahre. Und auch die angespannte weltweite Lieferkette mit den starken Preissteigerungen auf den Weltmärkten musste berücksichtigt werden. Sie verteuert den Netzausbau so stark, dass insbesondere die Gleichstromverbindungen volkswirtschaftlich nicht mehr als effizient zu bewerten und stattdessen mehr Engpasssituationen hinzunehmen sind.
Die meisten Projekte – alles Wechselstromleitungen – haben sich jedoch auch im neuen NEP-Entwurf als „robust“ erwiesen, wie es in der Fachsprache der Netzplaner heißt. Zu deutsch: Diese Leitungen werden in jedem Fall benötigt – auch wenn der Stromverbrauch langsamer steigt als bisher erwartet. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, sie schon heute auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen, damit Genehmigungsverfahren eingeleitet und die Vorhaben fristgerecht fertiggestellt werden können.
Vom Verfahren zur Verbindlichkeit: Tempo und Rechtssicherheit zählen
Ein von der Bundesnetzagentur bestätigter Netzentwicklungsplan ist nicht rechtsverbindlich. Erforderlich für eine belastbare Projektplanung mit einem ordnungsgemäß durchgeführten Planfeststellungsverfahren ist die Aufnahme in den Bundesbedarfsplan durch Beschluss des Deutschen Bundestages. Daher plädieren die Übertragungsnetzbetreiber dafür, die notwendigen gesetzlichen Regelungen in zwei Schritten umzusetzen: Zunächst sollte zügig die gesetzliche Grundlage für diejenigen Netzausbauvorhaben geschaffen werden, die unstrittig erforderlich sind. Diese rund 50 Projekte sollten rasch in einem sogenannten „Schnellbootverfahren“ per Gesetz in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden.
In einem zweiten Schritt sollte die Entscheidung darüber erfolgen, wie viele Gleichstromverbindungen es in Zukunft geben soll und ob diese als Erdkabel oder als Freileitung ausgeführt werden. Damit stellen wir sicher, dass es eine kontinuierliche Projektpipeline über die kommenden Jahre und Jahrzehnte hinweg gibt und dass Liefer- aber auch Netzengpässe vermieden werden.
Foto: © 50Hertz
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