Inhalte
VERGABEVORBEREITUNG BIS ANGEBOTSEINGANG
WER MUSS WIE AUSSCHREIBEN?
- Wer muss ausschreiben?
- Vorstellung der neuen Verfahrensarten, insbesondere der Innovationspartnerschaft
- Organisation des Verfahrens: E-Vergabe und analoge Schritte
- Verfahrensverkürzungen: Welche neuen Fristen gelten wo?
ERSTELLUNG DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN
- Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen
- Richtige Erstellung der Leistungsbeschreibung
EIGNUNGSFRAGEN
- Bietereignung: Prüfung im konkreten Verfahren,
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Qualifizierungssysteme
- Zurverfügungstellung von digitalen Unterlagen
ANGEBOTSAUFFORDERUNG UND ANGEBOTSPHASE
- Standardisierungen⁄Produktneutralität
- Angabe der Wertungskriterien
- Umgang mit dem Mittelstandsgebot
- Bieterfragen während der Angebotserstellung
EINGANG UND ÖFFNUNG VON ANALOGEN UND DIGITALEN ANGEBOTEN
- Organisation des Angebotseingangs, Aufbewahrungspflichten
- Formalisierte Öffnung der Angebote
- Niederschrift über die Angebotsöffnung

Matthias Grünhagen
Fachanwalt für Vergaberecht und Inhaber,
GRÜNHAGEN Kanzlei für öffentliche Aufträge
ANGEBOTSWERTUNG
PRÜFUNG UND AUFKLÄRUNG DER ANGEBOTE
- Erstellung einer Vollständigkeitsmatrix
- Erkennen von Rechenfehlern, Vollständigkeit
- Preisspiegel, Prüfung technischer, kaufmännischer und juristischer Anforderungen, Bietergespräche
FORMSTRENGE BEIM FORMALEN AUSSCHLUSS VON ANGEBOTEN UND ANGEBOTSWERTUNG
- Mischkalkulation⁄Fehlende Erklärungen
- Umgang mit unvollständigen Angeboten
- Änderung der Verdingungsunterlagen als Ausschlussgrund:
– Mindestanforderungen an Nebenangebote
– Beurteilung der Eignung von Unternehmen
BESTIMMUNG DES WIRTSCHAFTLICHSTEN ANGEBOTS UND RECHTSSICHERE DOKUMENTATION
- Der richtige Umgang mit Unterkostenangeboten
- Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes auf der vierten Wertungsstufe (Bewertungsmatrix)
- Dokumentation der Wertungsentscheidungen

Matthias Grünhagen
Fachanwalt für Vergaberecht und Inhaber,
GRÜNHAGEN Kanzlei für öffentliche Aufträge
ZUSCHLAGSERTEILUNG
ERTEILUNG DES ZUSCHLAGS UND AUFHEBUNG VON VERGABEVERFAHREN
- Zuschlag als Regel und Aufhebung als Ausnahme
- Keine Pflicht zum Vertragsschluss
- Die einzelnen Aufhebungsgründe
- Vorgehen nach erfolgter Aufhebung
- Schadensersatzansprüche von Unternehmen
FLEXIBLE VERGABEN DURCH RAHMENVEREINBARUNGEN
- Verschiedene Möglichkeiten von Rahmenvereinbarungen
- Zwingende Angaben zu Höchstmengen?
- Abnahmerecht statt Abnahmepflicht
- Zwischen unmittelbarem Abruf und Mini-Wettbewerb

Norbert Portz
Beigeordneter a. D.,
Deutscher Städte- und Gemeindebund und ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes
Zeitrahmen
Digital
24.-26. Mai 2023
jeweils 8:30 bis 13:00 Uhr mit kurzen Pausen nach Absprache