Inhalte
VERGABEVORBEREITUNG BIS ANGEBOTSEINGANG
WER MUSS WIE AUSSCHREIBEN?
- Wer muss ausschreiben?
- Vorstellung der neuen Verfahrensarten, insbesondere der Innovationspartnerschaft
- Organisation des Verfahrens: E-Vergabe und analoge Schritte
- Verfahrensverkürzungen: Welche neuen Fristen gelten wo?
ERSTELLUNG DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN
- Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen
- Richtige Erstellung der Leistungsbeschreibung
EIGNUNGSFRAGEN
- Bietereignung: Prüfung im konkreten Verfahren,
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Qualifizierungssysteme
- Zurverfügungstellung von digitalen Unterlagen
ANGEBOTSAUFFORDERUNG UND ANGEBOTSPHASE
- Standardisierungen⁄Produktneutralität
- Angabe der Wertungskriterien
- Umgang mit dem Mittelstandsgebot
- Bieterfragen während der Angebotserstellung
EINGANG UND ÖFFNUNG VON ANALOGEN UND DIGITALEN ANGEBOTEN
- Organisation des Angebotseingangs, Aufbewahrungspflichten
- Formalisierte Öffnung der Angebote
- Niederschrift über die Angebotsöffnung

Matthias Grünhagen ist Fachanwalt für Vergaberecht und Inhaber von GRÜNHAGEN Kanzlei für öffentliche Aufträge. Die Kanzlei unterstützt mit einem Team aus Rechtsanwälten mit Schwerpunkt Vergaberecht und Einkäufern öffentliche Auftraggeber, insbesondere Ministerien, öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften und Verbände sowie Unternehmen der Privatwirtschaft mit einer ganzheitlichen Beratung in allen Fragen des Vergaberechts sowie des Beschaffungsmanagement, begleitet jährlich eine Vielzahl von Vergabeverfahren und unterstützt mit der juristischen Vertragsbegleitung.
ANGEBOTSWERTUNG
PRÜFUNG UND AUFKLÄRUNG DER ANGEBOTE
- Erstellung einer Vollständigkeitsmatrix
- Erkennen von Rechenfehlern, Vollständigkeit
- Preisspiegel, Prüfung technischer, kaufmännischer und juristischer Anforderungen, Bietergespräche
FORMSTRENGE BEIM FORMALEN AUSSCHLUSS VON ANGEBOTEN UND ANGEBOTSWERTUNG
- Mischkalkulation⁄Fehlende Erklärungen
- Umgang mit unvollständigen Angeboten
- Änderung der Verdingungsunterlagen als Ausschlussgrund:
– Mindestanforderungen an Nebenangebote
– Beurteilung der Eignung von Unternehmen
BESTIMMUNG DES WIRTSCHAFTLICHSTEN ANGEBOTS UND RECHTSSICHERE DOKUMENTATION
- Der richtige Umgang mit Unterkostenangeboten
- Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes auf der vierten Wertungsstufe (Bewertungsmatrix)
- Dokumentation der Wertungsentscheidungen

Matthias Grünhagen ist Fachanwalt für Vergaberecht und Inhaber von GRÜNHAGEN Kanzlei für öffentliche Aufträge. Die Kanzlei unterstützt mit einem Team aus Rechtsanwälten mit Schwerpunkt Vergaberecht und Einkäufern öffentliche Auftraggeber, insbesondere Ministerien, öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften und Verbände sowie Unternehmen der Privatwirtschaft mit einer ganzheitlichen Beratung in allen Fragen des Vergaberechts sowie des Beschaffungsmanagement, begleitet jährlich eine Vielzahl von Vergabeverfahren und unterstützt mit der juristischen Vertragsbegleitung.
ZUSCHLAGSERTEILUNG
ZUSCHLAGSERTEILUNG, AUFHEBUNG VON VERGABEVERFAHREN UND DEREN VERMEIDUNG
- Zuschlag als Regel und Aufhebung als Ausnahme
- Keine Pflicht zum Vertragsschluss – Die einzelnen Aufhebungsgründe
- Wie können Auftraggeber die Aufhebung von Vergabeverfahren vermeiden?
- Schadensersatzansprüche von Unternehmen bei rechtswidriger Aufhebung
FLEXIBLE VERGABEN DURCH RAHMENVEREINBARUNGEN
- Besonderheiten von Rahmenvereinbarungen
– Wann dürfen angegebene Höchstmengen überschritten werden?
– Inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Rahmenvereinbarungen
– Die Vorteile von Miniwettbewerben für öffentliche Auftraggeber

Norbert Portz leitete von 1998 bis 2021 als Volljurist beim Deutschen Städte- und Gemeindebund das Dezernat für Städtebau, Vergabe und Umwelt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund vertritt über seine Mitgliedsverbände ca. 11 000 Städte und Gemeinden in Deutschland und repräsentiert damit im Vergleich zum Bund und den Bundesländern mit den Kommunen die größten öffentlichen Auftraggeber. Die kommunalen Belange im Vergaberecht vertrat Norbert Portz sowohl in Brüssel als auch in Berlin. Seit Januar 2022 ist er ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes.
Zeitrahmen
Digital
28. bis 30. November 2023
jeweils 8:30 bis 13:00 Uhr mit kurzen Pausen nach Absprache