Deutschland will seine Industrie klimaneutral machen, doch nicht jede Tonne CO₂ lässt sich vermeiden. In der Zement- und Kalkherstellung, der Grundstoffchemie oder der Abfallverbrennung entstehen prozessbedingte Emissionen, für die es auf absehbare Zeit keine technische Alternative gibt. An CCS und CCU führt deshalb industriepolitisch kein Weg vorbei. Seit dem 28. November 2025 schafft das novellierte Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) erstmals einen Rechtsrahmen für den leitungsgebundenen CO₂-Transport und die kommerzielle Speicherung von CO₂ im industriellen Maßstab. Jetzt geht es darum, aus dem Gesetz konkrete Projekte zu machen.
Rückenwind durch das KSpTG
Der Gesetzgeber hat deutlich nachgebessert. CO₂-Leitungen und -Speicher einschließlich ihrer Nebenanlagen liegen ausdrücklich im überragenden öffentlichen Interesse; das gilt nur nicht für Vorhaben in geschützten Meeresgebieten. Das Planfeststellungsverfahren orientiert sich eng am Leitungsrecht des EnWG. Behörden und Vorhabenträger können also auf ihre Erfahrungen aus Strom- und Gasvorhaben zurückgreifen.
Daneben enthält das Gesetz konkrete Beschleunigungsinstrumente: Die Behörden sollen Leitungsverfahren vorrangig bearbeiten. Bestehende Gas-, Wasserstoff- und Produktleitungen können ohne erneute Planfeststellung umgewidmet werden, weil ihre Zulassung auch für den CO₂-Transport gilt. Wird eine CO₂-Leitung in einer Wasserstofftrasse gebündelt, geht das Gesetz davon aus, dass sie keine zusätzliche Beeinträchtigung verursacht, solange keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen. Klagen gegen die Zulassung einer Leitung haben keine aufschiebende Wirkung. Außerdem können Behörden einen Projektmanager einschalten.
Die Vorbereitungsphase bleibt das Nadelöhr
Ein schnelleres Verfahren folgt daraus aber nicht von selbst. Bei Pipelines können Planung, Genehmigung und Rechtsbehelfe bis zu 75 Prozent der Projektdauer ausmachen; für großskalige Infrastruktur werden sieben bis zehn Jahre veranschlagt. Das Gesetz selbst ist dabei selten das Problem.
Lösungen für die Praxis
Erstens: Das Verfahren von Anfang an richtig zuschneiden. Wer eine Industrieanlage mit einer Abscheidungsanlage nachrüstet, braucht meist eine Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG. Geprüft werden dann die Änderung und alle Anlagenteile, auf die sie sich auswirkt – oft auch mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine Verfahrensmatrix für die gesamte Kette, erstellt schon vor dem Scoping, zeigt früh, welche Genehmigungen nötig sind und wie sie sich zeitlich verzahnen lassen.
Zweitens: Schnittstellen aktiv steuern. CO₂-Projekte berühren KSpTG, Immissionsschutz-, Planfeststellungs-, Berg-, Vergabe- und Beihilfenrecht. Das KSpTG regelt nur den Transport per Leitung und die Speicherung. Für Hafenterminals, Umschlaganlagen und Zwischenspeicher, für Bahn-, Lkw- und Schiffstransport sowie für die Abscheidungsanlagen selbst gilt das allgemeine Fachrecht. Bewährt haben sich eine gemeinsame Antragskonferenz mit allen beteiligten Behörden und ein zentrales Projektmanagement, das die Verfahren zusammenführt.
Drittens: Die Beschleunigungsinstrumente gezielt nutzen. Das überragende öffentliche Interesse gibt dem Vorhaben in der Abwägung großes Gewicht, ersetzt die Abwägung aber nicht. Wer sie sorgfältig und nachvollziehbar dokumentiert, macht den Planfeststellungsbeschluss gerichtsfest. Und selbst wenn ein Gericht Abwägungsfehler feststellt, lassen sich diese häufig in einem ergänzenden Verfahren beheben, ohne dass der Beschluss aufgehoben wird.
Viertens: Umweltfragen früh klären. Natura-2000- und Artenschutzfragen werden bei Klagen am häufigsten angegriffen. Frühe Kartierungen und eine vorausschauende Planung der Gutachten verhindern, dass Daten in langen Verfahren veralten.3
Fünftens: Die Projektkette synchronisieren. Abscheidung, Energieversorgung und Transport laufen planungsrechtlich getrennt; ein gemeinsamer Zeitplan mit vertraglichen Meilensteinen hält sie zusammen. Beim Speicherpfad sollte früh feststehen, ob offshore gespeichert wird oder das Land die Onshore-Speicherung per Landesgesetz zugelassen hat. Schließlich schafft eine frühe und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung Akzeptanz vor Ort und beugt Klagen vor.
Fazit
Mit dem KSpTG sind CCS und CCU rechtlich belastbare Optionen geworden. Ob die Infrastruktur rechtzeitig entsteht, entscheidet sich aber in der Vorbereitungsphase. Wer das Verfahren richtig zuschneidet, Behörden früh an einen Tisch holt und die Beschleunigungsinstrumente gezielt einsetzt, spart am meisten Zeit.
Wie das in der Praxis gelingt, zeigen Dr. Jenny Mehlitz und Timo Aust am 18. November 2026 in Essen auf dem Handelsblatt Spezialtag „CCS & CCU – Schlüssel zur klimaneutralen Industrie“.