Das neue Hinweisgeberschutzgesetz und seine rechtssichere Umsetzung in der Praxis
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 02.07.2023 in Kraft, sodass Unternehmen und Behörden nun handeln müssen.
Umsetzung von EU-Recht
Das Gesetz dient der Umsetzung einer längst überfälligen EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern und regelt den Umgang mit Meldungen zu Missständen in Unternehmen und Behörden, wie z.B. Datenschutzverstöße, IT-Sicherheitsvorfälle, Beleidigungen, Korruption usw.
Gefordert wird die Umsetzung zahlreicher Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz hinweisgebender Personen vor Repressalien, aber auch Fragen der Haftung, Schadensersatz und Bußgelder werden geregelt.
Ihr Experte

Horst Speichert
Rechtsanwalt, IT-Recht, IT-Compliance und Datenschutz, geschäftsführender Partner der Kanzlei esb Rechtsanwälte, Lehrbeauftragter für Informationsrecht an der Universität Stuttgart
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Gute Gründe für Ihre Teilnahme
- Wertvolle Tipps für die praktische und rechtssichere Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Hinblick auf ein Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen.
- Kompakte Wissensvermittlung ohne Abwesenheitszeiten und Reisekosten.
- Sie können jederzeit Fragen an den Referenten stellen und sich mit anderen Teilnehmenden austauschen.
- Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihr neu erworbenes Wissen dokumentiert.
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