Mit der „ePA für alle“ steht der nächste Meilenstein für ein digitaleres Gesundheitswesen bereits vor der Tür. Die Einführung der elektronischen Patientenakte kann die Versorgung entscheidend verbessern. Bis 15.02.2025 müssen Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten, die nicht aktiv widersprechen, eine ePA anlegen. Einen spürbaren Mehrwert wird die ePA jedoch nur bieten, wenn sie nahtlos in die Prozesse integriert und ein niedrigschwelliger Zugriff ermöglicht wird. Dafür besteht allerdings noch dringender Optimierungsbedarf.
Der erste Anwendungsfall der „ePA für alle“ wird der digital gestützte Medikationsprozess sein. Dieser umfasst zunächst die elektronische Medikationsliste, später kommen Zusatzinformationen zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sowie der elektronische Medikationsplan hinzu. Durch eine vollständige Dokumentation soll mehr Transparenz über die Medikation der Versicherten geschaffen und die AMTS gestärkt werden.
Besonders für die pharmazeutische Beratung ist die Medikationsübersicht von essenzieller Bedeutung. Deshalb sind Apotheken künftig gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende Informationen selbst in der ePA zu hinterlegen. Hierfür benötigen alle Apotheken ePA-Zugriff.
Digitale Versorgung konsequent mitdenken
Dies ist jedoch nicht gewährleistet. Denn während Versicherte die Zugriffsfreigabe durch das manuelle Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke erteilen können, ist ein digitaler Prozess bisher nicht vorgesehen. Im Rahmen einer digitalen Bestellung bei einer (Online-)Apotheke oder einer Videosprechstunde können weder die beratende Apotheke noch der behandelnde Arzt ePA-Daten lesen oder ergänzen. Statt die Chancen der Digitalisierung nutzbar zu machen, bleibt es bei analogen Lösungen.
Der fehlende Zugriff ist mit Blick auf die gleichzeitige gesetzgeberische Stärkung von Telepharmazie und -medizin nicht nur paradox, sondern vor dem Hintergrund der verankerten Apothekenwahlfreiheit auch diskriminierend. Die fehlende Transparenz über die Medikation ist zudem eine potenzielle Gefahr für die Patientensicherheit.
Letztendlich wird die „ePA für alle“ nur dann ein Erfolg, wenn sie auch wirklich von allen genutzt werden kann. Technisch ist das problemlos möglich: Mit CardLink steht eine sichere, niedrigschwellige und bei Apotheken sowie Versicherten etablierte Lösung zur Verfügung. Für ihren ePA-Einsatz muss zeitnah Rechtssicherheit geschaffen werden – zum Wohl aller Patient:innen.

Artikel aus dem Handelsblatt Journal How to future Health vom 05.11.2024