Ein rechtlicher Blick: Klimaschutz im Immobiliensektor – heute, morgen, übermorgen

Der Gebäudesektor ist einer der Hauptverursacher von CO2-Emissionen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist der Gesetzgeber daher gezwungen, die Energiebilanz von Gebäuden erheblich zu verbessern. Klimaschutz im Gebäudesektor war lange eine freiwillige Angelegenheit, wird nun aber zur Pflicht.

EU plant Klimaneutralität bis 2050
Auf europäischer Ebene strebt die EU mit dem Green Deal das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050 an. Für die Erreichung dieses Ziels sind erhebliche Investitionen erforderlich. Dem Finanzsektor soll daher bei der Umsetzung des Green Deal eine Schlüsselrolle zukommen.

Durch die Berücksichtigung von ESG-Kriterien bei Investitionsentscheidungen sollen Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, auch im Immobilienbereich, gefördert werden. Bereits im Jahr 2018 hat die EU einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums veröffentlicht, dessen zentrale Bestandteile die Offenlegungsverordnung und die Taxonomie-Verordnung sind.

Fit for 55-Paket reformiert Klimavorschriften

Um die Klimaschutzinstrumente an die neuen Klimaziele des Green Deal anzupassen, hat die Europäische Kommission im Juli Vorschläge für die Überarbeitung fast aller relevanten Klimavorschriften vorgelegt.

Für die Immobilienwirtschaft maßgebliche Reformen sind:

  • Europäischer Emissionshandel
    Ausweitung des Emissionshandels auf den Gebäudesektor ab 2026
  • Erneuerbare-Energien-Richtlinie
    Feste Quote an erneuerbaren Energien für Beheizung von Gebäuden
  • Energieeffizienz-Richtlinie
    Öffentlicher Sektor: Renovierung von jährlich 3 % des Gebäudebestands
    Privater Bereich: Überarbeitung der Gebäudeeffizienzrichtlinie

Das Fit for 55-Paket wird aktuell verhandelt. Die entsprechenden Richtlinien bedürfen anschließend der Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber.

Bundes-Klimaschutzgesetz: Deutschlands Weg zur Klimaneutralität

Im Juni verabschiedete der Bundestag eine erste Novelle des Klimaschutzgesetzes. Diese zieht das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland auf das Jahr 2045 vor und erhöht die Klimaziele für das Jahr 2030.

Bereits mit dem im Jahr 2019 veröffentlichten Klimaschutzprogramm wurden von der Regierung Maßnahmen beschlossen, die zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen sollen. Für den Gebäudesektor sieht das Programm verstärkte Förderungsmaßnahmen, eine CO2-Bepreisung sowie ordnungsrechtliche Maßnahmen vor.

Im Juni wurde zudem als Reaktion auf die verschärften Klimaziele das „Klimaschutz-Sofortprogramm 2022“ beschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden. Hinzukommend sollen die energetischen Mindeststandards für neue Gebäude angehoben werden.

Neben dem Bundes-Klimaschutzgesetz existieren in vielen Bundesländern eigene Klimaschutzgesetze. Diese Klimaschutzgesetze beinhalten ebenfalls Vorgaben für Immobilien, wie etwa eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen.

Gebäudeenergiegesetz setzt Maßstäbe für Energieeffizienz

Die wohl wichtigsten Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden enthält das zum 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung in Gebäuden. Energieeinsparungen sollen insbesondere erreicht werden, indem der Energiebedarf eines Gebäudes durch Anlagentechnik und baulichen Wärmeschutz begrenzt und der verbleibende Energiebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt wird.

Das GEG sieht eine Überprüfung der energetischen Anforderungen an Neubau und Bestandsgebäude im Jahr 2023 vor. Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 wurde diese Überprüfung allerdings in das Jahr 2022 vorgezogen.

Regulatorik nimmt zu – klimafreundliche Immobilien im Vorteil

Die Regulatorik für eine klimafreundliche Immobilienwirtschaft steht noch am Anfang. Allerdings lassen sich bereits zum heutigen Zeitpunkt einige Leitlinien aus den vorhandenen Vorschriften ableiten: Im Gebäudesektor wird zukünftig die Energieeffizienz von herausragender Bedeutung sein. Sowohl im Neubau als auch im Bestand werden Gebäude, die eine hohe Energieeffizienz aufweisen und nach Möglichkeit den noch vorhandenen Energiebedarf durch die Nutzung erneuerbarer Energien decken, auf der Siegerseite stehen.

In welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen sich die Regulatorik nicht nur auf die Baukosten und Bewirtschaftungskosten, sondern auch auf die Finanzierungskosten und die Werte der Immobilien auswirkt, bleibt abzuwarten.