gutes Underwriting und professionelles Schadenmanagement lassen Geschäftsführer:innen* trotz immer höherer Anforderungen auch weiterhin gut schlafen.
Das Risikoumfeld für Manager verschärft sich zusehends. Bereits die äußeren Faktoren machen den Unternehmensleitern das Leben schwer.
Corona-Krise
Für dieses Jahr hängt die globale Entwicklung der Wirtschaft wiederum von der weiteren Entwicklung der Corona-Lage, insbesondere von den immer noch nicht einzuschätzenden Auswirkungen und politischen Maßnahmen ab. Diesbezüglich gehörte Deutschland bislang ganz weit oben zu den Ländern mit den striktesten Eindämmungsmaßnahmen (Stringency Index − Länder nach Härte der Corona-Maßnahmen | Statista). Das wirkt sich unmittelbar auf die Wirtschaft aus. Zwar gibt es wie in jeder Krise weiter Gewinner und Verlierer. Insbesondere der Online- und Lebensmittelhandel gehören zu den Profiteuren, während Hotels, Restaurants, Fitness- Clubs, Tourismus- und Eventbranche unmittelbar, etwa von Kontaktbeschränkungsmaßnahmen, betroffen sind. Angesichts gestörter Lieferketten und immer längerer Lieferzeiten sind zunehmend auch Produktionsprobleme zu erwarten. Auch 2022 wird als ein Krisenjahr gesehen (Börsen-Zeitung vom 5.1.2022).
Die noch für 2021 prognostizierte Insolvenzwelle ist bislang glücklicherweise ausgeblieben. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen war sogar rückläufig. Die Auswertung von Unternehmensbonitäten aggregiert nach Branchen, zeigte laut Creditreform (Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2021 | News | Creditreform) in 2021 aber eine spürbare Verschlechterung der Kreditwürdigkeit in den Bereichen, die von der Corona-Krise am stärksten in Mitleidenschaft gezogen wurden. Da die befristeten Anpassungen beim Insolvenzrecht nunmehr ausgelaufen sind, bleibt abzuwarten, wie sich in diesem Jahr die Unternehmensinsolvenzen entwickeln werden. So erwarten Kreditversicherer eine Rückkehr zum „Normalen“ verbunden mit trüben Aussichten. Trotz der Erholung der Weltwirtschaft wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2022 ein Plus von 33 % gegenüber dem Krisenjahr 2019 zeigen werde (Trübe Aussichten: Insolvenzen international | News | Creditreform). Niemand verfügt über eine Glaskugel – aber besser wird die Insolvenzstatistik sicherlich nicht werden.
Und hier realisiert sich für die Unternehmensleiter bereits ein wesentliches Haftungsrisiko, denn: Veranlasst ein Geschäftsführer noch Zahlungen, nachdem die Insolvenzreife der Gesellschaft bereits eingetreten ist, steht er dafür persönlich in der Haftung. Der Insolvenzverwalter kann die Beträge vom Geschäftsführer zurückverlangen, was nicht selten existenzbedrohende Ausmaße haben kann. Diese Inanspruchnahmen sind – sofern nicht explizit ausgeschlossen – in derzeitigen D&O-Policen mitversichert. Wegen der oftmals hohen Forderungssummen sind in diesen Fällen bereits die Kosten für die Anspruchsabwehr hoch, so dass den Insolvenzschadenfällen ein großes Schadenpotenzial anhaftet.
Steigende Inflation
Insbesondere bedingt durch einen deutlichen Anstieg der Energiepreise ist die Inflationsrate in Deutschland im vergangenen Jahr auf den höchsten Stand seit 1993 geklettert (Inflation in 2021: Rate steigt auf höchsten Stand seit 1993 − DER SPIEGEL). So lag die Inflation im Jahresschnitt 2021 bei 3,1 % (Verbraucherpreise Deutschland: Jahresinflation 2021 bei 3,1 % (wiwo.de)). Neben den in diesem Jahr nochmals kräftig gestiegenen Energiepreisen sind auch Lieferengpässe und die Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung wesentliche Inflationstreiber. In den nächsten Monaten werden sicherlich auch weitere Firmen ihre Preise erhöhen. Unternehmen tätigen aufgrund insgesamt gestiegener Preise weniger Investitionen, wodurch auch wieder das Risiko einer Unternehmensinsolvenz gesteigert wird.
Nachhaltigkeit
Ein Thema mit zunehmender Bedeutung ist Nachhaltigkeit. Immer mehr Unternehmen bekennen sich dazu, ihre Gewinne umweltund sozialverträglich zu erwirtschaften. Fragen von „Good Corporate Governance“ sind zwar nicht neu – neu ist nur der verstärkte Fokus auf Umweltthemen, Diversität und Chancengleichheit. Hier ist das Management immer mehr gefordert.
Mobiles Arbeiten
In nahezu allen Branchen ist die Gefahr durch Cyberkriminalität gestiegen, da nicht wenige Unternehmen offensichtlich das mobile Arbeiten unzureichend abgesichert haben. Dies gilt insbesondere für die DSGVO-konforme Nutzung der Endgeräte sowie die geforderte sichere und räumlich separierte Arbeitsumgebung. Kommt es zu einer Panne, kann dem Management schnell ein Organisationsverschulden vorgeworfen werden.
Fachkräftemangel
Qualifiziertes und erfahrenes Personal zu rekrutieren, wird zunehmend schwieriger. Hier muss in den Unternehmen langfristig geplant und junge Talente idealerweise sofort nach Abschluss der Ausbildung im Job aufgebaut werden. Wer hier nicht in der Lage ist, im erforderlichen Umfang Fachkräfte zu binden und neues Personal zu akquirieren, wird auf Dauer nicht wettbewerbsfähig sein. Der Kampf um die Talente bestimmt mittelfristig betrachtet die Innovationsfähigkeit und letztlich das Überleben von Unternehmen.
Haftungssituation von Geschäftsführern
Allein diese schlaglichtartige Betrachtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen macht mehr als deutlich, dass die Haftungsrisiken für Geschäftsführer in Deutschland immer weiter zunehmen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Datenschutz, Sanktionsregeln, ESG Themen, Handelsvorschriften, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz usw. setzen einen strengen Haftungsrahmen. Um hier als Unternehmensleiter gut schlafen zu können, leistet die D&O-Versicherung einen wesentlichen Beitrag zur Absicherung der persönlichen Existenz von Managern in Deutschland. Denn diese haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für bei ihrer Organtätigkeit begangene Pflichtverletzungen. Der weitaus häufigste Anwendungsfall der Inanspruchnahme eines Managers ist die sog. Innenhaftung. Dabei nimmt die Gesellschaft selbst ihren Manager auf Schadenersatz in Anspruch, weil er ihr gegenüber seinen Pflichten aus dem Anstellungsvertrag und/oder seiner Organstellung nicht sorgfältig nachgekommen ist. Der „Feind“ liegt also im eigenen Bett. Obwohl die persönliche Haftung summenmäßig unbegrenzt ist, reicht bereits ein fahrlässig begangener Pflichtverstoß aus, um für Schäden ggf. in Millionenhöhe mit dem Privatvermögen einstehen zu müssen. Und genau hier greift die optimale Absicherung über eine D&O-Police. Diese gewährleistet qualifizierten Abwehrschutz und übernimmt die Kosten der hochspezialisierten Rechtsanwälte für die Anspruchsabwehr. Sollte sich herausstellen, dass der Anspruch berechtigt ist, leistet der D&OVersicherer im bedingungsgemäßen Umfang auch die Schadenersatzzahlung. Da hier nicht selten Beträge im Millionenbereich gefordert werden, stellt die D&OVersicherung eine existenziell bedeutsame Absicherung dar.
Die Lage des D&O-Marktes und die Rolle des Underwritings
Wir müssen auf der Anbieterseite ausreichenden und nachhaltigen D&OVersicherungsschutz anbieten können. Beinahe jedes Risiko lässt sich versichern, wenn wir uns genügend Zeit lassen und vernünftiges Underwriting betreiben. Ich sehe in dieser Krise aber auch die Chance, aus den Bedingungen wieder das zu machen, was sie ursprünglich einmal waren: Ein Sicherheitsnetz für Geschäftsleiter und keine Eigenschadendeckung für das versicherungsnehmende Unternehmen. Kerngehalt einer Unternehmens- D&O-Versicherung sollte stets der Schutz des Privatvermögens der versicherten Geschäftsführer sein. Insofern müssen die aktuellen Bedingungsentwicklungen am Bedarf der Geschäftsführer ausgerichtet und damit aus deren Sicht kritisch auf den Prüfstand gestellt werden. Aus Verantwortung auch gegenüber den zukünftigen Generationen von Unternehmensleitern müssen wir erst recht bei einem sich haftungsverschärfenden Risikoumfeld zum Kern der D&O-Versicherung zurück. Der Markt war sehr viele Jahre „weich“. So wurden immer mehr Leistungen in die D&O-Verträge hinein verhandelt, die dort gar nicht hingehören. Selbst Schäden, für die ein Manager nicht haften müsste, lassen sich einige Unternehmen vom D&O-Versicherer erstatten. Das höhlt die Idee einer D&O-Versicherung aus. Eigenschäden aus der Deckungssumme zu bezahlen, zielt am Schutzzweck vorbei und benachteiligt die Unternehmensleiter, die eine D&O-Police eigentlich schützen soll.
Ausufernde versicherte Personenkreise, eine Vielzahl von Deckungs-Elementen nur zugunsten der Gesellschaft bis hin zu der erwähnten schutzzweckwidrigen Eigenschaden-Deckung müssen wieder verschwinden. Es geht einzig und allein um den existenziell wichtigen Schutz des Privatvermögens der unbegrenzt haftenden Organmitglieder. Ausschließlich hieran sollte sich die Bedingungsgestaltung orientieren, da alles andere den Versicherungsschutz des Managements negativ beeinflusst. Machen Sie deshalb den Abschluss einer D&O-Police zur Chefsache und nehmen Sie Einfluss auf die Deckungsinhalte. Stellen Sie Ihre Interessen in den Vordergrund, denn für den Schutz Ihres Privatvermögens wurde die D&O-Versicherung ursprünglich konzipiert.
Die richtige Wahl des Versicherers
Wählen Sie auch Ihren Versicherer mit Bedacht aus. Ein Underwriting-Prozess, der sich nur an den Unternehmenskennzahlen und der daraus resultierenden Insolvenzgefahr orientiert, ergibt wenig Sinn. Als sinnvoll haben sich stets persönliche Gespräche mit der Unternehmensleitung herausgestellt, da durch einen guten Eindruck von der/den zu versichernden Person(en) und eine Darstellung der Unternehmenssituation aus erster Hand das zu versichernde Risiko viel transparenter werden lassen. Die D&O-Underwriter müssen sich auch mehr mit den Biografien der zu versichernden Unternehmensleiter beschäftigen und diese stärker in die Risikobewertung einfließen lassen. Ein derart qualifiziertes Underwriting lässt dann auch eine höchst individuelle Risikoeinschätzung zu. Ganze Branchen unter Generalverdacht zu stellen ist hingegen nicht vertrauensbildend, sogar kontraproduktiv.
Fazit:
Aufgrund eines Umfelds mit zunehmend höheren Schadenbelastungen, vor allem im Großkundensegment, sind Prämienerhöhungen der D&O-Versicherer nicht immer vermeidbar. Bedingungsseitig sollte der Kerngehalt einer D&O-Versicherung jedenfalls unangetastet bleiben und ausschließlich an der optimalen Absicherung der Geschäftsführung orientiert sein. „Gimmicks“ in der Police zu haben, ist in Ihrem eigenen Interesse nicht sinnvoll.
Und wenn Sie Versicherungsschutz ausschließlich nur für sich haben möchten, dann gibt es ja noch die persönliche D&OVersicherung. Also machen Sie das Thema zur Chefsache!
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung verschiedener, geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichberechtigt für alle Geschlechter/Geschlechtsidentitäten.