Spürbare Vorteile der ePA
Die künftige ePA wird weit mehr als ein bloßer „Datenablageort“ sein: Sie wird Ärztinnen und Ärzte entlasten und die Versorgung der Patientinnen und Patienten konkret verbessern. Diagnose- und Therapieentscheidungen können künftig auf einer besseren Datengrundlage erfolgen. Medizinische Notfallsituationen durch unerwünschte Arzneimittelwechselwirkungen können leichter vermieden werden. Auch unnötige und mehrfache Untersuchungen entfallen, wenn alle Vorbefunde abrufbar sind. Der praktische Nutzen der ePA wird überzeugen.
Sichere Kommunikation dank TI-Messenger
Wir sind an einem Wendepunkt. Lange haben wir an der Etablierung einer sicheren Infrastruktur gearbeitet. Jetzt endlich kommen Anwendungsfälle, die den Menschen einen konkreten Vorteil bringen und ganz von selbst angenommen und genutzt werden, sobald sie zur Verfügung stehen. Wie zum Beispiel der TI-Messenger, der ab Juli 2025 in der ePA-App integriert sein wird. Wer als Versicherter die ePA-App nutzt, hat damit künftig auch die Möglichkeit, mit seinem Arzt oder seiner Ärztin oder auch mit dem Praxispersonal Nachrichten auszutauschen oder Daten zu übersenden. Beispielsweise kann eine Patientin so unkompliziert eine Rückmeldung zu den Laborwerten erhalten und muss nicht mehr in der Praxis anrufen. Damit wird endlich ein sicherer, direkter Kommunikationsweg zwischen Patienten und Leistungserbringern zur Verfügung stehen, der die Behandlungsabläufe deutlich erleichtern kann.
Digitale Anwendungen sind in der Realität angekommen: das E-Rezept
Erfolgreich eingeführt ist das E-Rezept für Arzneimittel. Es ist seit 1. Januar 2024 verpflichtend und inzwischen werden pro Tag rund 1,5 Mio. E-Rezepte eingelöst. Einer der praktischen Vorteile: Über die E-Rezept-App können Rezepte an die Wunschapotheke gesendet werden. Versicherte können die Medikamente so von zu Hause vorbestellen und diese abholen oder liefern lassen – wann und wie es am besten passt. Wichtig ist auch, dass bestehende digitale Möglichkeiten weitergedacht werden. Alle ausgestellten und eingelösten E-Rezepte können in der „ePA für alle“ in einer Medikationsliste dargestellt werden und so eine höhere Behandlungssicherheit durch weniger Wechselwirkungen bei der Medikation sicherstellen.
Leuchtturm „App auf Rezept“
Mit den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), der „App auf Rezept“, nehmen wir eine internationale Vorreiterrolle ein. Mehr als 50 Anwendungen stehen inzwischen auf der Liste des BfArM und können von den Patienten therapiebegleitend oder auch als eigenständige Therapiebestandteile genutzt werden; in so unterschiedlichen Indikationen wie Diabetes, Depression, Bluthochdruck, Knieschmerzen, Brustkrebs etc. Mit den Regelungen, die wir im Digital-Gesetz getroffen haben, insbesondere mit der Ausweitung der DiGA auf Medizinprodukte der Risikoklasse IIb und der Möglichkeit, Daten aus der ePA zu lesen, bauen wir das DiGA-Konzept weiter aus. Künftig wird es auf dieser Basis möglich sein, mit DiGA, ePA und Leistungserbringern übergreifende hybride Versorgungsprozesse abzubilden.
Gesundheitsdaten für die Forschung
Essenziell ist darüber hinaus die Schaffung guter Voraussetzungen für die digital gestützte Versorgung von morgen. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das ebenfalls im März 2024 in Kraft getreten ist, ermöglichen wir umfangreich die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Zusätzlich bauen wir die Infrastruktur für den Zugang zu Gesundheitsdaten aus und stellen damit sicher, dass Forschende einfach und unbürokratisch die erforderlichen Daten auffinden, beantragen und auch nutzen können.
Zugleich arbeiten wir bereits mit an der Entstehung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Zukünftig soll die grenzüberschreitende Versorgung von Patienten wesentlich erleichtert werden. Darüber hinaus sollen Daten von bis zu 450 Millionen Bürgerinnen und Bürgern rechtssicher und datenschutzkonform für die Forschung zur Verfügung stehen. Damit wird es möglich, die großen Chancen insbesondere der KI-Technologien noch besser für unsere Gesundheitsversorgung zu nutzen.
Kurzum
Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen hat endlich Fahrt aufgenommen. Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen sind erfolgt. Jetzt geht es darum, dass die Veränderungen positiv spürbar bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Leistungserbringenden ankommen. Genau das ist unsere Mission für 2025.
Artikel aus dem Handelsblatt Journal How to future Health vom 05.11.2024