Der Turning Point: Im Januar kommt die ePA für alle

Wir stehen vor einem sehr wichtigen Schritt in der Digitalisierung unseres Gesundheitswesens. Allen gesetzlich Versicherten wird Anfang nächsten Jahres eine elektronische Patientenakte bereitgestellt, die „ePA für alle“. Sie wird von Beginn an eine Medikationsübersicht und wichtige Befundberichte und Arztbriefe enthalten, damit die Vorteile der ePA für alle an der Behandlung Beteiligten sofort spürbar sind. Später werden die in der ePA enthaltenen Informationen systematisch weiter ausgebaut.

Spürbare Vorteile der ePA

Die künftige ePA wird weit mehr als ein bloßer „Datenablageort“ sein: Sie wird Ärztinnen und Ärzte  entlasten und die Versorgung der Patientinnen und Patienten konkret verbessern. Diagnose- und  Therapieentscheidungen können künftig auf einer besseren Datengrundlage erfolgen. Medizinische  Notfallsituationen durch unerwünschte Arzneimittelwechselwirkungen können leichter vermieden werden. Auch unnötige und mehrfache Untersuchungen entfallen, wenn alle Vorbefunde abrufbar sind. Der  praktische Nutzen der ePA wird überzeugen.

Sichere Kommunikation dank TI-Messenger

Wir sind an einem Wendepunkt. Lange haben wir an der Etablierung einer sicheren Infrastruktur  gearbeitet. Jetzt endlich kommen Anwendungsfälle, die den Menschen einen konkreten Vorteil bringen  und ganz von selbst angenommen und genutzt werden, sobald sie zur Verfügung stehen. Wie zum  Beispiel der TI-Messenger, der ab Juli 2025 in der ePA-App integriert sein wird. Wer als Versicherter die  ePA-App nutzt, hat damit künftig auch die Möglichkeit, mit seinem Arzt oder seiner Ärztin oder auch mit  dem Praxispersonal Nachrichten auszutauschen oder Daten zu übersenden. Beispielsweise kann eine  Patientin so unkompliziert eine Rückmeldung zu den Laborwerten erhalten und muss nicht mehr in der  Praxis anrufen. Damit wird endlich ein sicherer, direkter Kommunikationsweg zwischen Patienten und  Leistungserbringern zur Verfügung stehen, der die Behandlungsabläufe deutlich erleichtern kann.

Digitale Anwendungen sind in der Realität angekommen: das E-Rezept

Erfolgreich eingeführt ist das E-Rezept für Arzneimittel. Es ist seit 1. Januar 2024 verpflichtend und  inzwischen werden pro Tag rund 1,5 Mio. E-Rezepte eingelöst. Einer der praktischen Vorteile: Über die E-Rezept-App können Rezepte an die Wunschapotheke gesendet werden. Versicherte können die  Medikamente so von zu Hause vorbestellen und diese abholen oder liefern lassen – wann und wie es am  besten passt. Wichtig ist auch, dass bestehende digitale Möglichkeiten weitergedacht werden. Alle  ausgestellten und eingelösten E-Rezepte können in der „ePA für alle“ in einer Medikationsliste dargestellt  werden und so eine höhere Behandlungssicherheit durch weniger Wechselwirkungen bei der Medikation  sicherstellen.

Wer die ePA-App nutzt, kann darüber künftig mit Arzt oder Praxispersonal Nachrichten austauschen oder Daten übersenden.

Dr. Susanne OzegowskiAbteilungsleiterin Digitalisierung & Innovation, Bundesministerium für Gesundheit

Leuchtturm „App auf Rezept“

Mit den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), der „App auf Rezept“, nehmen wir eine  internationale Vorreiterrolle ein. Mehr als 50 Anwendungen stehen inzwischen auf der Liste des BfArM  und können von den Patienten therapiebegleitend oder auch als eigenständige Therapiebestandteile  genutzt werden; in so unterschiedlichen Indikationen wie Diabetes, Depression, Bluthochdruck, Knieschmerzen, Brustkrebs etc. Mit den Regelungen, die wir im Digital-Gesetz getroffen haben,  insbesondere mit der Ausweitung der DiGA auf Medizinprodukte der Risikoklasse IIb und der Möglichkeit, Daten aus der ePA zu lesen, bauen wir das DiGA-Konzept weiter aus. Künftig wird es auf dieser Basis  möglich sein, mit DiGA, ePA und Leistungserbringern übergreifende hybride Versorgungsprozesse  abzubilden.

Gesundheitsdaten für die Forschung

Essenziell ist darüber hinaus die Schaffung guter Voraussetzungen für die digital gestützte Versorgung  von morgen. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das ebenfalls im März 2024 in Kraft getreten ist,  ermöglichen wir umfangreich die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Zusätzlich bauen wir  die Infrastruktur für den Zugang zu Gesundheitsdaten aus und stellen damit sicher, dass Forschende  einfach und unbürokratisch die erforderlichen Daten auffinden, beantragen und auch nutzen können.

Zugleich arbeiten wir bereits mit an der Entstehung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Zukünftig soll die grenzüberschreitende Versorgung von Patienten wesentlich erleichtert werden. Darüber hinaus sollen Daten von bis zu 450 Millionen Bürgerinnen und Bürgern rechtssicher und  datenschutzkonform für die Forschung zur Verfügung stehen. Damit wird es möglich, die großen Chancen insbesondere der KI-Technologien noch besser für unsere Gesundheitsversorgung zu nutzen.

Kurzum

Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen hat endlich Fahrt aufgenommen. Die notwendigen  gesetzlichen Anpassungen sind erfolgt. Jetzt geht es darum, dass die Veränderungen positiv spürbar bei  den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Leistungserbringenden ankommen. Genau das ist unsere  Mission für 2025.

Artikel aus dem Handelsblatt Journal How to future Health vom 05.11.2024

Das aktuelle Handelsblatt Journal
Dieser Artikel ist im aktuellen Handelsblatt Journal „How to future Health“ erschienen. Das vollständige Journal können Sie sich hier kostenlos herunterladen:
Zum Journal