Der Frankfurter Masterplan für Rechenzentren

Das neue Rechenzentrumskonzept der Stadt Frankfurt sieht zur Ansiedlung von Rechenzentren eine Einteilung des Stadtgebietes in Eignungsgebiete, eingeschränkte Eignungsgebiete und Ausschlussgebiete für unternehmensunabhängige Rechenzentren vor.

Im März 2022 wurde das lang angekündigte Rechenzentrumskonzept der Stadt Frankfurt von Planungsdezernent Mike Josef und Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst Vertretern und Vertreterinnen der Presse vorgestellt. Rechtlich stellt das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ein sogenanntes städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 171b Abs. 2 BauGB dar.

Mittlerweile hat auch die Stadtverordnetenversammlung über die Vorlage des Magistrats zur Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms beraten und diese am 9. Juni 2022 verabschiedet. Die Aktualisierung umfasst eine Überarbeitung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele, Maßnahmen sowie der Standorttypik.

Das Konzept sieht zur Ansiedlung von Rechenzentren eine Einteilung des Stadtgebietes in Eignungsgebiete, eingeschränkte Eignungsgebiete und Ausschlussgebiete für unternehmensunabhängige Rechenzentren vor. Die Gewerbegebiete Sossenheim, Rödelheim, Griesheim, im Gallus, Ostend, Fechenheim und im Seckbach wurden als Eignungsgebiete festgelegt. Als Eignungsgebiete werden Gewerbegebiete bezeichnet, in denen die Ansiedlung von unternehmensunabhängigen Rechenzentren regulatorisch begünstigt wird, um die bestehende Flächenkonkurrenz zu anderen Gewerbenutzungen zu verringern. In eingeschränkten Eignungsgebieten soll die Ansiedlung von Rechenzentren nur unter besonderen Anforderungen an die Standortinfrastruktur als nachrangige Ergänzung zum Branchenportfolio des jeweiligen Industrieparks möglich sein. Gewerbeflächen, die nicht explizit als Eignungsgebiet oder eingeschränktes Eignungsgebiet definiert wurden, gelten als Ausschlussgebiete für unternehmensunabhängige Rechenzentren und werden in Zukunft auch planungsrechtlich dahingehend entsprechend abgesichert.

Hochrechnungen zufolge soll der Flächenbedarf von 75ha bis zum Jahr 2030 durch diese Eignungsgebiete und eingeschränkten Eignungsgebiete gedeckt werden können.

Des Weiteren wird zukünftig eine „Blauer Engel“ Zertifizierung für alle neu errichteten Rechenzentren angestrebt und es soll zusätzlich ein gesamtstädtisches Wärmekonzept entworfen werden, um neue Synergien zu schaffen und die hohen Abwärmemengen der Rechenzentren ideal nutzen zu können. Ob dies ausreicht, um den Klimazielen der Stadt gerecht zu werden, wird sich allerdings erst in einigen Jahren zeigen.