Artikel aus dem Handelsblatt Journal Betriebliche Altersversorgung
Das Altersvorsorgereformgesetz und das Altersvorsorgedepot sind in aller Munde. Rund 50 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland haben eine betriebliche Altersversorgung, oftmals mit langer Tradition. Doch wer kennt das Sozialpartnermodell?
Zentraler Baustein des Sozialpartnermodells ist die reine Beitragszusage in Form eines kollektiven Defined-Contribution-Ansatzes. Arbeitgeber verpflichten sich – im Gegensatz zu leistungsorientierten Systemen bzw. Defined-Benefit-Ansätzen – lediglich zur Zahlung von Beiträgen. Die spätere Höhe der Betriebsrente hängt von Kapitalmarktentwicklung und kollektiven Sicherungsmechanismen ab. Dabei wird dem Grundsatz „Garantie frisst Rendite“ endlich Rechnung getragen – eine zusätzliche, attraktive Versorgung im Alter ist durch den Verzicht auf Garantien nun greifbar.
Seit der Einführung des Sozialpartnermodells im Jahr 2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz sind – nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – inzwischen 30 tarifvertragliche Regelungen entstanden. Nach einer Anlaufphase hat nun die Entwicklung deutlich an Fahrt aufgenommen, und es kommen immer mehr Modelle dazu. Was besonders erfreulich ist: Gerade bisher Unversorgte sind im Moment ein Hauptteil der Teilnehmer der inzwischen abgeschlossenen Regelungen! Das gibt positiven Anlass zur Hoffnung auf größere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung.
Für die Versorgungsberechtigten und späteren Betriebsrentner bieten sie v. a. folgende Vorteile:
1. Höhere Renditechancen durch kollektive Kapitalanlage
Ein wesentlicher Vorteil kollektiver DC-Modelle liegt in der Möglichkeit, die Kapitalanlage langfristiger und vor allem renditestärker auszurichten. Die regulatorischen Rahmenbedingungen – insbesondere durch die Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung und Garantieverzicht – erlauben eine deutlich flexiblere und chancenorientiertere Anlagestrategie als in klassischen Systemen. So kann ein größerer Anteil in renditeträchtigere Anlageklassen wie Aktien und alternative Anlagen investiert werden. Dies ist auch im Sinne der Zielsetzung der in der EU angestrebten Spar- und Investitionsunion (SIU).
Zudem profitieren die Teilnehmer an kollektiven Systemen von Skaleneffekten in der Kapitalanlage: Größere Anlagevolumina ermöglichen eine breitere Diversifikation, professionelleres Asset Management und signifikante Kostenvorteile im Vergleich zu individuellen Verträgen.
2. Risikoteilung durch kollektive Sicherungsmechanismen und lebenslange Leistungen
Gleichzeitig sehen Sozialpartnermodelle explizit den Aufbau von Sicherungspuffern vor, die aus zusätzlichen Beiträgen gespeist werden und Schwankungen des Kapitalmarktes abfedern können. Diese kollektiven Puffer sorgen dafür, dass das Risiko nicht – wie bei individuellen Verträgen oder Ansätzen – vollständig beim einzelnen Sparer liegt. Während dort Verluste unmittelbar und ungefiltert auf das individuelle Konto durchschlagen, erlaubt der kollektive Ansatz eine Glättung über Zeit und Teilnehmergruppen hinweg.
Ein weiterer Vorteil des Sozialpartnermodells liegt in der lebenslangen Leistungsphase. Während viele private Sparprodukte auf Kapitalauszahlung, flexible Entnahme oder ein vorbestimmtes Endalter ausgerichtet sind, ist das Sozialpartnermodell auf lebenslange Rentenleistungen ausgelegt. Damit wird das Langlebigkeitsrisiko – eines der zentralen Risiken in der Altersvorsorge – kollektiv abgesichert. Gerade für Arbeitnehmer ohne größeres Vermögen ist dies ein erheblicher Sicherheitsgewinn. Zudem lassen Sozialpartnermodelle auch die Absicherung von biometrischen Risiken wie Invalidität oder Tod kollektiv zu – im Gegensatz zu den neuen privaten Produkten, wo dies explizit ausgeschlossen ist.
3. Effizienzgewinne durch Einbindung von Sozialpartnern und Kollektivität
Das Sozialpartnermodell ist auch durch Einbindung von Sozialpartnern – also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften – gekennzeichnet, die gemeinsam die Rahmenbedingungen definieren und für standardisierte Lösungen sorgen.
Diese kollektive Organisation reduziert die Kosten der kapitalgedeckten Altersversorgung erheblich. Individuelle Beratung, Vertragsgestaltung und administrative Prozesse können auf ein Minimum reduziert werden. Die Bündelung der angesammelten Beiträge in einem kollektiven System erhöht die Nachfragemacht gegenüber den Produktgebern in der Kapitalanlage erheblich. Im Vergleich zu privaten Vorsorgeprodukten, deren kleinteiliges Ansparen unter hohen laufenden Gebühren zusätzlich oft durch hohe Abschluss- und Vertriebskosten belastet wird, ergibt sich daraus ein deutlicher Effizienzvorteil.
Die gemeinsame Steuerung auf Sozialpartnerebene führt dazu, dass die Interessen der Versorgungsberechtigten und Leistungsempfänger sowie der beteiligten Arbeitgeber gemeinsam vertreten werden. Damit ist eine Steuerung, die nur auf die Vorteile einer Seite bedacht ist, ausgeschlossen.
Zudem erleichtern tarifvertragliche Regelungen die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, etwa durch standardisierte Lösungen oder automatische Einbeziehung („Opt-out“-Modelle), was regelmäßig zu einer höheren Beteiligung führt. Bei privaten Sparprodukten zeigt sich dagegen häufig, dass individuelle Entscheidungen bei einem signifikanten Teil der Menschen zu Untervorsorge führen, etwa durch Aufschieben oder Fehlallokation. Wer macht sich schon gern Gedanken über Alter oder Tod?
Fazit: Chancen des Sozialpartnermodells und leichteren Zugangs, insbesondere auch für nicht tarifgebundene Unternehmen nutzen
Das Sozialpartnermodell bietet für die meisten Arbeitnehmer eine ergänzende Altersversorgung, die der individuellen Altersvorsorge deutlich überlegen ist. Es verbindet die Vorteile kapitalmarktorientierter Systeme mit den Stärken kollektiver Organisation: höhere Renditechancen, Risikoteilung, lebenslange Leistungen und eine hohe Kosteneffizienz.
Gerade vor dem Hintergrund eines niedrigeren gesetzlichen Rentenniveaus und steigender Lebenserwartung ist es wichtig, dass die betriebliche Altersversorgung mehr Menschen erreicht. Insbesondere Sozialpartner in Branchen mit bislang geringer Verbreitung und/oder niedrigen Versorgungshöhen bieten die durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz verbesserten Rahmenbedingungen eine gute Chance, mit einem Sozialpartnermodell eine leistungsfähige, kosteneffiziente und breit zugängliche Alternative zur individuellen Vorsorge zu schaffen.
Bild: © Peter-Paul Weiler (Portrait)