Das Geschäft mit Cannabidiol (CBD) boomt – ob als Öl, Kapsel oder Gummibärchen, das vermeintliche Wundermittel ist längst im Markt angekommen. Doch wo Werbung mit Wohlbefinden lockt, lauern juristische Fallstricke: Was darf gesagt, beworben und verkauft werden? Welche regulatorischen Grenzen setzen EU-Recht, nationale Vorschriften und die aktuelle Rechtsprechung? Warum kann ein harmlos wirkendes Produkt schnell zur juristischen Herausforderung werden?
Diese Fragen sind für Hersteller und Händler von CBD-Produkten von entscheidender Bedeutung. Die Rechtslage ist komplex und dynamisch, geprägt von sich ständig weiterentwickelnden wissenschaftlichen Erkenntnissen und regulatorischen Entscheidungen.
Rechtliche Einordnung von CBD-Produkten und regulatorische Hürden
Vor einer Vermarktung ist zunächst die Frage zu klären, wie das jeweilige Produkt rechtlich einzustufen ist. Viele Akteure unterschätzen, dass die Einordnung durch die Art der Vermarktung entscheidend beeinflusst werden kann – insbesondere auch aufgrund von gesundheitsbezogenen Angaben.
- CBD als Novel Food: CBD ist in der Europäischen Union als „neuartiges Lebensmittel“ (Novel Food) eingestuft. Aus diesem Grund bedürfen Produkte, die CBD als Zutat enthalten und als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebracht werden sollen, einer Zulassung gemäß der Novel Food-Verordnung (Verordnung (EU) 2015/2283). Ohne eine solche Zulassung sind derartige Erzeugnisse derzeit nicht verkehrsfähig.
- CBD als Arzneimittel: Ein CBD-Produkt wird als Arzneimittel (auch als Präsentationsarzneimittel) eingestuft, wenn es als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beworben wird oder aufgrund seiner pharmakologischen Wirkung geeignet ist, physiologische Funktionen wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen. Und zwar unabhängig davon, ob es als Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel) vermarktet werden soll. Fertigarzneimittel bedürfen wiederum einer Zulassung vor dem Inverkehrbringen.
Diese rechtliche Einordnung ist entscheidend für die Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen ein CBD-Produkt überhaupt in Deutschland auf den Markt gebracht werden darf. Für die Vermarktung – insbesondere der Bewerbung von CBD-Produkten – hat die Einordnung ebenfalls weitreichende rechtliche Konsequenzen.
Risikobewertung der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, „EFSA“)
Ein zentraler Aspekt, ob ein CBD-Produkt als Novel Food eine Zulassung erhält, ist die Bewertung der EFSA. Diese hat wiederholt erhebliche Datenlücken und Unsicherheiten hinsichtlich der Sicherheit von CBD als Novel Food festgestellt. Bereits 2022 kam die EFSA zu dem Schluss, dass die Sicherheit von CBD als Novel Food auf Basis der damaligen Datenlage nicht festgestellt werden kann, was zur Aussetzung zahlreicher Bewertungsverfahren führte. In einer aktualisierten Sicherheitsbewertung vom September 2025 hat die EFSA diese Bedenken bekräftigt.
Hören Sie zu diesem Thema Peter Homberg bei der Jahrestagung Nahrungsergänzungsmittel 2025
Peter Homberg, Partner bei gunnercooke GmbH im Bereich Life Sciences, wird als erfahrener Anwalt im Rahmen eines Vortrags am 4. Dezember 2025 um 9:40 Uhr auf der Nahrungsergänzungsmittel 2025 dieses Thema im Detail beleuchten und durch die kritischen Schnittstellen von Lebensmittelrecht und Arzneimittelrecht navigieren – insbesondere mit Blick auf gesundheitsbezogene Angaben.
Erfahren Sie, worauf Hersteller und Händler achten müssen, um Risiken zu minimieren und Compliance sicherzustellen.
Ein Muss für alle, die mit CBD-Produkten arbeiten oder es vorhaben.