Vergabe in unruhigen Zeiten – wir richten den Kompass gemeinsam aus

Interview mit Dr. Stefan Mager: Rechtsanwalt / Partner, Fachanwalt für Vergaberecht, Leiter Praxisgruppe Vergaberecht – Luther

Herr Dr. Mager, die aktuellen Zeiten sind geprägt von wirtschaftlicher Unsicherheit, geopolitischen Spannungen und wachsendem Kostendruck. Wie kann die öffentliche Vergabe dennoch stabil und zukunftsgerichtet gestaltet werden?

In unruhigen Zeiten ist es entscheidend, dass die Vergabe nicht zum Stolperstein, sondern zum strategischen Instrument wird. Stabilität erreichen wir durch klare Prozesse, transparente Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten – von der Auftraggeberseite bis hin zu den Bietern. Weniger streiten, mehr reden!

Gleichzeitig müssen wir flexibel auf neue Herausforderungen reagieren können, etwa durch die frühzeitige Einbindung von Marktkenntnissen, digitalisierten Verfahren und pragmatischen Lösungen innerhalb des rechtlichen Rahmens.

Das gemeinsame „Ausrichten des Kompasses“ bedeutet für uns, nicht nur Regelkonformität zu sichern, sondern auch Orientierung zu geben – etwa bei der nachhaltigen Beschaffung. Damit wird Vergabe zu einem aktiven Gestaltungsinstrument, das Stabilität schafft und Zukunft ermöglicht.

Wie lässt sich der Anspruch an nachhaltige Beschaffung mit den Anforderungen des Vergaberechts in Einklang bringen, besonders in Zeiten knapper Ressourcen und Krisen?

Nachhaltigkeit ist kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein fester Bestandteil der öffentlichen Vergabe. Das Vergaberecht gibt bereits heute viele Möglichkeiten, ökologische und soziale Kriterien rechtssicher zu integrieren – etwa über Eignungskriterien, technische Spezifikationen oder Zuschlagskriterien. Gerade in Krisenzeiten zeigt sich: Nachhaltige Beschaffung schafft langfristige Resilienz. Wichtig ist dabei, dass wir Vergabestellen befähigen, diese Potenziale auszuschöpfen – durch Know-how, klare Leitlinien und gelebte Praxis.

Das Ziel muss sein, Nachhaltigkeit nicht als Zusatz, sondern als integralen Bestandteil jedes Vergabeprozesses zu verstehen. Unsere Beratungspraxis bspw. im Bereich der Beschaffung von grünem Wasserstoff für die Industrie zeigt: Das geht, die Referenzen liegen vor.

Welche Chancen bietet die Digitalisierung für die Vergabepraxis?

Die Digitalisierung ist hier in jedem Fall der Schlüssel. Durch digitale Dokumentation und Nachverfolgbarkeit sämtlicher Verfahrensschritte wird die Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten deutlich erhöht. Dies stärkt das Vertrauen in die Vergabepraxis und erleichtert die Kontrolle sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Auch sind wir schneller handlungsfähig.

Auch das Thema KI wird hier eine starke Rolle spielen. Wir verwenden bereits eine kanzleiinterne KI, die in Vergabeverfahren, die wir beraten, eingebunden wird. Wir sehen erfreuliche Fortschritte. Die Einbindung von KI in Vergabeverfahren wird auch auf Seiten der Verwaltung schon bald fester Bestandteil sein. Dies bedeutet eine deutliche Beschleunigung des Vergabeverfahrens, weil weniger Ressourcen benötigt werden. Hier gilt es dran zu bleiben und aktuelle Entwicklungen genaustens zu verfolgen.

Wie stehen Sie zum geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz? Ist dies ein Schritt in die richtige Richtung?

Ich habe an anderer Stelle schon gesagt, das wird ein Haarschnitt, aber keine neue Frisur. Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist damit zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht das Allheilmittel. Mit dem Gesetzesentwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz wird die lange erwartete Modernisierung des Vergaberechts nur angestoßen. Trotz aller Kritik sieht der Gesetzesentwurf aber die notwendigen Impulse zur Beschleunigung und Vereinfachung der Vergabe-verfahren vor, auch wenn die große noch Reform ausbleibt.

Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang auch, dass wir uns darauf verständigen, dass beide Seiten – Auftraggeber- und Bieterseite – ein Interesse daran haben, ein effektives Vergabeverfahren zu gestalten. Wir sollten daran arbeiten, die Akzeptanz beider Seiten im Blick zu haben und weniger „gegeneinander“ arbeiten.

Was verspricht die Teilnahme am Deutschen Vergaberechtstag 2025?

Wir sehen ein umfassendes und stetig wachsendes Beratungsfeld. Hierzu gehören u.a. Großprojekte in der Industrie unter dem Blickwinkel nachhaltiger Strukturen, ÖPNV und Verkehrsinfrastruktur, Schulbauprojekte und IT – Projekte. Uns begegnen dabei, gerade bei den von uns begleiteten komplexen Beschaffungsvorhaben, immer wieder neue Fragestellungen. Auch ziehen wir aus unseren Verfahren immer wieder „Learnings“ für die Zukunft.

Gerade in Anbetracht von wirtschaftlich angespannten und geopolitisch unruhigen Zeiten ist der Austausch mit den anderen Teilnehmenden wertvoll. Auch unter dem Blickwinkel des geplanten Vergabebeschleunigungsgesetzes ist ein Blick in die Zukunft mit neuen Fragestellungen interessant. Der deutsche Vergaberechtstag verspricht wieder einen gewinnbringenden Austausch. Wir freuen uns, aus unseren Erfahrungen neue Hinweise für die Praxis zu vermitteln und so zur Effektivität von Vergabeverfahren – auch in unruhigen Zeiten – beizutragen.