FG Münster, NL vom 17.10.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse über das Internet eine steuerbare Leistung an den Kunden und keine Vermittlungsleistung an den Veranstalter darstellt.