Für die zunehmende Digitalisierung und Nutzung künstlicher Intelligenz sind Rechenzentren eine zentrale Infrastruktur. Der jüngst von der EU-Kommission beschlossene Entwurf des „Cloud and AI Development Act“ (COM(2026) 502 final) unterstreicht das Ziel, die Rechenkapazität in der EU bis Anfang des nächsten Jahrzehnts zu verdreifachen. Dabei soll der rasante Ausbau nicht auf Kosten der Nachhaltigkeit erfolgen – im Gegenteil.
Strombedarf und aktuelles Grünstromkriterium
Der Stromverbrauch von Rechenzentren könnte bei Umsetzung der ambitionierten Ausbauziele bis 2030 rund 4 bis 5 % des europäischen Strombedarfs ausmachen. Er soll zunehmend mit Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. In Deutschland sind Betreiber von Rechenzentren seit dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet, ihren Stromverbrauch bilanziell zu 50 % durch Strom aus erneuerbaren Energien zu decken (Grünstromquote). Ab dem 1. Januar 2027 steigt die verpflichtende Grünstromquote auf 100 %. Bilanziell bedeutet, dass nicht physisch Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen bezogen werden muss, sondern der Erwerb von Herkunftsnachweisen genügt. Zu den Anforderungen an die Herkunftsnachweise schweigt der Gesetzgeber.
Neue Anforderungen durch Europäisches Nachhaltigkeits-Label für Rechenzentren
Nun lässt ein weiterer Entwurf der EU-Kommission aufhorchen. Als Teil des geplanten Pakets zur Energieeffizienz von Rechenzentren hat die EU-Kommission den Entwurf einer delegierten Verordnung und die Einführung eines Nachhaltigkeits-Label vorgelegt. Das Label soll ab dem 15. August 2027 jährlich automatisch von der europäischen Datenbank auf Grundlage der schon jetzt gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1364 zu übermittelnden Daten erstellt und veröffentlicht werden und ist durch die Betreiber der betroffenen Rechenzentren jedermann zugänglich zu machen.
Kernkriterien sind die effiziente Nutzung von Strom und Wasser. Das Label weist auch den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch aus. Dabei wird zwischen
- On-site erzeugtem Strom,
- Strom mit Herkunftsnachweisen und
- Strom aus Stromlieferungsverträgen unterschieden.
Strom mit Herkunftsnachweisen soll nach dem Entwurf nur dann berücksichtigt werden, wenn er in demselben 15-Minuten Intervall erzeugt wird (sog. granulare Herkunftsnachweise), in dem das Rechenzentrum ihn verbraucht und wenn er in derselben Gebotszone produziert wurde, in der das Rechenzentrum liegt. Die Erzeugungsanlage darf außerdem nicht älter als 10 Jahre sein. Letzteres gilt nicht für Stromlieferungsverträge, die vor dem 15. Mai 2026 abgeschlossen wurden. Diese Kriterien gehen über die derzeit geltenden nationalen Verpflichtungen hinaus und wären teilweise sogar anspruchsvoller als die (umstrittenen) EU-Kriterien für die Produktion von grünem Wasserstoff.
Auswirkungen für Betreiber deutscher Rechenzentren
Aktuell müssen Betreiber deutscher Rechenzentren nur „normale“ Herkunftsnachweise für Grünstrom erwerben. Dabei können sie zukünftig die zusätzlichen Anforderungen des europäischen Bewertungssystems erfüllen, um ab 2027 ein positives Nachhaltigkeits-Label zu erhalten. Dieses soll durch Transparenz zunächst für Wettbewerb sorgen und eine Informationsbasis für die zukünftige Regulierung bieten.
Die Bedeutung des Labels wird voraussichtlich zunehmen; es könnte gar die Basis für europäische Mindeststandards zur Nutzung erneuerbarer Energien in Rechenzentren bilden, welche die EU-Kommission bis 2027 erarbeiten will. Außerdem sieht der jüngst veröffentlichte Entwurf des „Cloud and AI Development Act“ vor, dass die Mitgliedsstaaten die Kriterien des EU-Bewertungssystems nutzen müssen, wenn sie eigene Nachhaltigkeitsanforderungen für Rechenzentren festsetzen. Das könnte dazu führen, dass die (höheren) Anforderungen des Nachhaltigkeits-Labels in Zukunft die derzeit geltenden nationalen Pflichten zur Grünstromquote verschärfen. Ob das kommt, bleibt indes abzuwarten. Denn gemäß dem aktuellen Entwurf der EU-Kommission soll jedenfalls die Verpflichtung zur Nutzung granularer Herkunftsnachweise vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit im jeweiligen Mitgliedstaat gelten. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.