Artikel aus dem Handelsblatt Journal „Energiewirtschaft“
Fest steht: Wir müssen das System reformieren, nach dem Stromnetzentgelte erhoben werden. Erstens gibt es im System heute keine Anreize, die flexibles Verhalten belohnen, eher im Gegenteil. Wir haben zweitens keine ausreichend wirksamen Signale, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden können, um einen unnötig teuren Ausbau der Netze zu vermeiden. Drittens wird die Zahl der Nutzer, die in voller Höhe Entgelte zahlen, immer kleiner – bei gleichzeitig steigenden Kosten. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, die Netzentgeltsystematik zukunftsfähig zu machen und an die Bedürfnisse der Energiewende anzupassen. Diese Aufgabe wird unsere Arbeit im Jahr 2026 stark prägen.
Seit Inkrafttreten der aktuellen Regeln zur Bildung der Netzentgelte hat sich die Stromversorgung stark verändert. Die dezentrale Einspeisung aus erneuerbaren Energien steigt kontinuierlich. Die E-Mobilität und der Einbau von Wärmepumpen führen perspektivisch zu zusätzlichen Verbräuchen. Die Elektrifizierung der Produktion in verschiedenen Industriezweigen und der Zubau von Elektrolyseuren verstärken diesen Mehrbedarf. Dadurch entsteht ein hoher Netzausbaubedarf und vorübergehend ein Bedarf an Engpassmanagement in den Netzen. Beides führt zu höheren Kosten und wird die Entgelte spürbar ansteigen lassen.
Auch die Struktur, in der Strom erzeugt wird, ändert sich. Die Eigenerzeugung nimmt zu und wird immer häufiger durch Speicheroptionen ergänzt. Bei steigenden Netzentgelten wird sie immer lukrativer. Gleichzeitig muss das Stromnetz so dimensioniert sein, dass auch die Eigenversorger vollständig daraus versorgt werden können.
Die Bundesnetzagentur plant deswegen eine Revision der Netzentgeltregelungen. In einem ersten Schritt haben wir im Mai ein Diskussionspapier veröffentlicht. Aktuell führen wir zahlreiche Workshops zu einzelnen Themen durch, um ein gutes Bild der verschiedenen Aspekte von den unterschiedlichen Stakeholdern zu erhalten. Dabei sind zwei Funktionen der Netzentgelte zu betrachten. Ihre Finanzierungsfunktion dient insbesondere der Verteilung der durch die Bundesnetzagentur genehmigten Kosten auf die Netznutzer. Entgeltkomponenten mit Anreizfunktion zielen darauf, dass Netznutzer die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Netzkosten mitberücksichtigen.
Netze fair finanzieren
Zu den Diskussionspunkten gehört die Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten. Für die Stromeinspeisung sind in Deutschland aktuell keine Netzentgelte zu zahlen. Anders als in den Netzentgeltsystemen einiger anderer europäischer Länder werden Netzentgelte bei uns allein von den Stromverbrauchern gezahlt. Wir diskutieren daher, ob und wie Netzentgelte gezahlt werden sollten, wenn Strom in das Netz eingespeist wird. So würden die – steigenden – Kosten auf mehr Schultern verteilt. Bei Prosumern in der Niederspannung könnte eine Stärkung der Grundpreiskomponente eine adäquate Beteiligung an den Netzkosten sicherstellen. Oberhalb der Niederspannung sind zurzeit alle Netzentgeltkomponenten rein entnahmeabhängig. So wird der Verbrauch mit Entgelten belastet, obwohl er nicht der wesentliche Kostentreiber ist. Eine starke Kapazitätskomponente könnte die Kosten sachgerechter reflektieren.
Anreize setzen
Neben der Finanzierung des Netzes müssen die Netzentgelte Anreize für ein netzschonendes oder netzdienliches Verhalten setzen. Das ist zentral für die Energiewende und die Netzstabilität. Eine ergänzende dynamische Netzentgeltkomponente würde hierzu die Auslastung der Netze in ein zeitlich variables, lokales Preissignal umsetzen. Dafür aber braucht es technische Voraussetzungen, wie die nahezu vollständige Digitalisierung von Netz und Netznutzern. Diese Voraussetzungen bestehen heute nicht, umso mehr wird eine sinnvolle, schrittweise Ausgestaltung im Fokus stehen.
Ein weiteres Instrument mit Anreizfunktion sind sogenannte Baukostenzuschüsse. Das sind Beiträge, die bei der Errichtung eines Netzanschlusses gezahlt werden. Wenn diese je nach Ausbaubedarf im Netz unterschiedlich hoch angesetzt werden, können Anschlüsse räumlich besser gesteuert und Kosten in gewissem Umfang vermieden werden. Baukostenzuschüsse werden aber auch nicht das einzige Instrument sein, mit dem der Knappheit an Anschlusskapazitäten begegnet werden kann. Hier wird auch die Frage gestellt werden müssen, ob und wie ein System der Rückgabe von nicht genutzten Kapazitäten strukturiert werden kann.
Im Kontext der Neuregelung der Netzentgeltsystematik müssen wir auch die Regelungen zu den Netzentgeltrabatten für industrielle Verbraucher auf den Prüfstand stellen, auch weil die EU-Vorgaben für die Genehmigung von Ausnahmetatbeständen hier streng sind. Bisher gibt es einen Anreiz für Industriekunden, hohe Rabatte durch eine starre Abnahme zu bekommen. Die Stromversorgung ist heute aber durch ein sehr volatiles Stromangebot geprägt. Rabatte können deshalb gerade nicht mehr mit einem starren Verhalten begründet werden, da dieses Verhalten eben nicht grundsätzlich systemstützend wirkt. Dies gilt besonders bei großen Abnehmern.
Die Bundesnetzagentur stellt hier drei Vorschläge zur Diskussion. Erstens könnten Rabatte für eine Veränderung des Abnahmeverhaltens am Netzanschlusspunkt ermöglicht werden, wenn sich dieses stärker am Strommarkt orientiert. Alternativ ist vorstellbar, einen Anreiz für eine stärkere Nutzung von Flexibilität, u.a. mit Hilfe von Speichern für ein Abnahmeverhalten zu setzen, das sich an den Belangen des Netzes orientiert. Schließlich könnte eine Netzentgeltermäßigung für direkte Steuerungsmöglichkeiten durch Netzbetreiber gewährt werden. Alle Vorschläge haben gemeinsam, dass sie eine machbare, angemessene Gegenleistung für die Gewährung eines Netzentgeltrabatts einfordern. Sie sollten effiziente Produktionsprozesse der Industrie möglichst wenig beeinträchtigen. Hinzu kommen Übergangsregelungen.
Ausblick
Die Kosten im Stromnetz werden steigen. Umso wichtiger ist es, dass wir diese Lasten fair und auf möglichst vielen Schultern verteilen. Unser Ziel ist es, die Netzentgeltsystematik zukunftsfähig zu machen. Uns ist klar: Das Entgeltsystem hat massive Verteilungswirkungen. Entsprechend werden wir die Neuregelungen offen und transparent vorbereiten. Die ersten Workshops zeigen, dass Diskussionen und breite Beteiligung den Prozess qualitativ gut unterstützen können. Ziel ist ein System, das die richtigen Anreize setzt, für ein effizientes Gelingen der Energiewende. Dafür nehmen wir uns im Jahr 2026 die nötige Zeit.
Foto: © Bundesnetzagentur (Portrait)
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