Law as Code, Verwaltungs-KI, Verfahrensautomatisierung – Buzz-Word Bingo oder Verwaltung der Zukunft?

Wer ein Umspannwerk, einen Windpark oder eine Werkserweiterung plant, scheitert selten an der Technik. Dafür oft aber an komplexen und langwierigen Verfahren. Nicht nur, weil Behörden „zu langsam“ arbeiten, sondern weil sie in einem engen juristischen Korsett agieren. Jede Entscheidung muss korrekt zustande kommen, sauber begründet und dokumentiert sein. Hierfür sind meist zahlreiche Regelungsquellen zu berücksichtigen, wie Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, EU-Vorgaben und Gerichtsurteile, um nur einige zu nennen.

Advertorial Artikel aus dem Handelsblatt Journal Government Technology

In der öffentlichen Debatte heißt die Antwort oft: „KI in die Verwaltung!“ Das klingt nach Tempo. In der Praxis bringt ein Chatbot aber oft nur hübschere Texte. Der Kern des Arbeitsaufwands liegt nämlich in den meisten Fällen in der sicheren Rechtsarbeit: Welche Norm gilt? Welche Voraussetzung fehlt? Welche Ausnahme greift? Wo beginnt die Abwägung? Genau dort entsteht der Stau. Und hier braucht es eine andere Antwort: Law as Code.

Nicht KI beschleunigt Recht, sondern strukturiertes Recht ermöglicht KI

Law as Code heißt nicht „KI entscheidet“, sondern: Recht wird so aufbereitet, dass seine Logik prüf- und nutzbar wird. Am Anfang steht der Verfahrenstyp. Als roter Prüffaden ergeben sich daraus weitere Normen. Diese Logik wird als Wenn-Dann-Struktur neben dem Gesetzestext modelliert und von Software genutzt. Pilotprojekte zeigen, dass dies funktioniert.

Eine Verwaltungsentscheidung hängt an zahllosen expliziten und impliziten Vorgaben. Das Muster ist bekannt: Nachforderungsschleifen, neue Prüfungen, neue Beteiligung. Nicht aus Lust am Papier, sondern wegen fehlender Nachweise oder übersehener Stellen, die das Verfahren später kippen können. Abkürzungen rächen sich mit Gegenwind, etwa durch Klagen oder öffentliche Kritik.

Ende-zu-Ende-Infrastruktur statt Insellösungen

Wer die Verwaltung mit KI voranbringen will, muss Rechtsgrundlagen strukturiert aufbereiten – keine Dokumentsammlung, sondern eine vernetzte Datenbasis. Da die Verwaltung nicht innerhalb einzelner Normen, sondern entlang von Verfahren, Zuständigkeiten, Rechtsebenen arbeitet, hilft es nicht, einzelne Gesetzestexte isoliert zu modellieren. Das schafft nur Insellösungen mit verengtem Suchraum, die Ausnahmen, Normkollisionen und Ermessen nur punktuell erfassen. Systemische Prozesse entstehen erst, wenn Regelwerke auf einer domänenübergreifenden Arbeitsebene zusammenlaufen. Hier trennt sich Hype von Wirkung.

Wer Tempo will, muss dort investieren, wo es weh tut: in die automatisierte, maschinenlesbare Vorarbeit der Prüflogik. Fachliche Bausteine wie Tatbestände, Rechtsfolgen, Definitionen und Bezugnahmen müssen automatisch erkannt, verknüpft und aktualisiert werden. KI kann beim Zerlegen unterstützen, die Entscheidungslogik selbst bleibt regelbasiert abgesichert. So entsteht die Basis für ein Rechtsgedächtnis und eine Ende-zu-Ende-Infrastruktur.

Was Law as Code sein kann: ein Werkzeugkasten für Sachbearbeitende

Sachbearbeitende sollen keinen Automaten bekommen, sondern einen Werkzeugkasten: Dieser legt die relevanten Puzzleteile – Regeln, Nachweise, Abhängigkeiten, Ausnahmen – offen und liefert Auswertungen entlang der Entscheidungswege. Sprachmodelle können Bezugnahmen im Text finden. Entscheidend ist, sie in eindeutige Verknüpfungen zu konkreten Normen zu überführen. Dann kann KI relevante Regeln zusammenführen, Normenkollisionen und Rechtsänderungen erkennen sowie Ermessensspielräume und Optionen aufzeigen.

Regeln werden nicht nur gesammelt, sondern im Prüfkontext vernetzt.

Entscheiden bleibt menschlich, doch wird gestützt durch ein verknüpftes, automatisch gepflegtes Rechtsgedächtnis, das Rechtsetzung, Rechtsprechung und Verwaltungswissen bündelt. Das ist die Grundlage einer verfahrens- und rechtsgebietsagnostischen digitalen Infrastruktur für die öffentliche Verwaltung als Ende-zu-Ende-System. Die automatisierbare Zerlegung, Verknüpfung und Aktualisierung integriert Recht aller Ebenen ebenso wie interne Vorgaben – von EU-Recht bis Kommunalerlass, von Handbuch bis DIN-Norm. So wird Recht wiederverwendbar statt isoliert, anschlussfähig statt blockierend.

Weniger Schleifen, mehr Planbarkeit.

Die Frage ist nicht „KI ja oder nein“, die wahre Frage lautet: Nutzen wir die Chance auf echte Verfahrenssteuerung? Das Ziel ist Klarheit für Unternehmen, Entlastung für Behörden und Tempo für die Politik – ohne ‚Rechtsstaat-Light‘. Doch Tempo entsteht nicht im Chatfenster, sondern im Prüfpfad. Law as Code ist kein Selbstzweck, sondern das Fundament einer Ende-zu-Ende-Infrastruktur. Erst wenn Identifikation, Aktualisierung und Ermessen systematisch und rechtssicher umgesetzt werden, wird aus bloßer Digitalisierung skalierbarer Fortschritt.

Herzlichen Dank für die Mitarbeit auch an Clara Beermann, Legal Engineer – Capgemini Invent.


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Foto: © Capgemini Invent

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