In 10 Schritten zur eigenen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltige Unternehmensführung und die dazugehörigen Kennzahlen gewinnen branchenübergreifend an Bedeutung. Die steigende Anzahl gesetzlicher Vorgaben zur Nachhaltigkeit, wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie-Verordnung und die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG), stellen Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen transparent zu kommunizieren. Der zunehmende globale Trend hin zu mehr Nachhaltigkeit und die steigende Reaktion auf den Klimawandel erhöhen den Druck auf Unternehmen, verantwortungsvoll zu handeln. Der regulatorische und gesellschaftliche Druck in Bezug auf nachhaltige Unternehmensführung war noch nie so stark wie heute. In unserem Artikel präsentieren wir Ihnen in 10 Schritten, wie Sie den Prozess zur Erstellung eines strukturierten Nachhaltigkeitsberichts angehen.

  1. Was wirklich zählt
    Als ersten Schritt gilt es, die Vielzahl an regulatorischen Anforderungen zu identifizieren, um die zu erfüllenden zu definieren.
  1. Holen Sie relevante Stakeholder mit an Bord
    Um die Bandbreite von Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen abzudecken, benötigt es Expertise und Engagement, bspw. aus dem Energiemanagement, der Arbeitssicherheit, HR, Produktentwicklung, Einkauf, Vertrieb, Controlling und dem Betriebsrat. Die Unterstützung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens ist essenziell für die strategische Ausrichtung des Unternehmens, aber auch, um Aufgaben und Verantwortungsbereiche festzulegen.
  1. Wesentlich oder nicht wesentlich
    Führen Sie eine Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit gemäß ESRS (European Sustainability Reporting Standards) durch, um die relevanten Themen zu definieren und zu validieren. Mit der Wesentlichkeitsanalyse starten Sie thematisch in die Umsetzung der Berichtspflicht. Denn laut Gesetz ist nur zu den Themen Bericht zu erstatten, welche für das Unternehmen auch wesentlich sind.
  1. Mind the gap
    Mit den identifizierten wesentlichen Themen und den zugehörigen Angabepflichten der ESRS können Sie so den SOLL und IST Zustand Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung gegenüberstellen und noch ausstehende Lücken ableiten.
  1. Nicht auf Lücke
    Im Rahmen der Konzeptimplementierung geht es um die Verknüpfung mit der (Nachhaltigkeits-) Strategie des Unternehmens, die Definition von Zielen und die Ableitung von Maßnahmen. Passen Sie, wo möglich, die Definition von bereits etablierten KPIs an oder definieren Sie neue, wo nötig. Entwickeln und erstellen Sie Berichtsmethoden, Handbücher und entsprechende Leitlinien – alles gemäß dem SOLL der ESRS.
  1. Wer ist für welche Berichtsteile verantwortlich
    Gemäß der ESRS sind für jedes identifizierte wesentliche Thema Angaben zur Governance, Strategie, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Parameter und Zielen darzustellen. Dadurch, dass viele verschieden Fachbereiche involviert sind, um das crossfunktionale Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen abzubilden, ist es wichtig, die Verantwortlichkeiten zu bestimmen.
  1. Holen Sie Ihren externen Prüfer dazu
    Insbesondere für Erstanwenderinnen und -anwender ist es notwendig, dass der externe Prüfer so früh wie möglich in den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebunden ist. Es ist empfehlenswert, dass der externe Prüfer bereits in den ersten Schritten der Umsetzung, bspw. bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse, involviert und Feedback, bspw. zur grundsätzlichen Methodik, eingeholt wird.
  1. Jetzt geht es ans Schreiben
    Sobald eine grobe Berichtsstruktur besteht, geht es nun an das tatsächliche Schreiben. Text, Darstellungen und ggf. auch erste Daten werden aus den verschiedenen Fachbereichen zusammengetragen. Analog zur finanziellen Berichterstattung oder auch anderen externen Veröffentlichungen eines Unternehmens finden nun typischerweise kontinuierliche Abstimmungs- und Anpassungsrunden statt.
  1. Die Freigabe: Startschuss zur Veröffentlichung
    Bevor der Nachhaltigkeitsbericht bzw. der Lagebericht veröffentlicht werden kann, ist die Freigabe durch die gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter des Unternehmens aber auch der Abschluss der externen Prüfung und der Bestätigungsvermerk essenziell.
  1. Nach dem Bericht ist vor dem Bericht
    Jetzt beginnt die richtige Arbeit: Nach Veröffentlichung des Berichts ist die kontinuierliche Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements entscheidend.