Grenzüberschreitende Lieferketten und deren Risiken –ein Blick in andere Länder

1. Haftung von Geschäftsführern nach dem LkSG und der Lieferkettenrichtlinie

Seit dem 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, mit dem Deutschland einen wichtigen und im internationalen Vergleich besonders ambitionierten Beitrag zum Menschenrechts- und Umweltschutz leistet. Das LkSG findet Anwendung auf sämtliche Unternehmen, ungeachtet der Rechtsform, soweit sie ihren Sitz oder auch nur eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Maßgeblich ist die Zahl der Arbeitnehmer, die das Unternehmen in der Regel beschäftigt. Der Schwellenwert hierfür liegt bei 3.000 Arbeitnehmern, ab 2024 sind Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmern umfasst. Bei einem Verstoß gegen die im LkSG genannten Sorgfaltspflichten können Unternehmen und in engen Fällen auch die Organe mit einem Bußgeld belastet werden. Eine zivilrechtliche Haftung ist bisher nicht geregelt und wird auch nach anderen in Deutschland geltenden Vorschriften eher abzulehnen sein.

Nun soll aber auf europäischer Ebene eine Lieferkettenrichtlinie erlassen werden, die neben der Festsetzung eines Bußgelds auch eine zivilrechtliche Haftung aufgreift, wonach Unternehmen bei einem Verstoß gegen Sorgfaltspflichten, der zu einem Schaden bei einer natürlichen oder juristischen Person führt, in Anspruch genommen werden können. Nach dem Entwurf der Lieferkettenrichtlinie soll der Anwendungsbereich bereits Unternehmen mit 250 Arbeitnehmern und 40 Millionen Euro Jahresumsatz erfassen. Zwar ist noch nicht ganz klar, ob zivilrechtliche Ansprüche auch direkt gegen die Organe geltend gemacht werden können, da eine unmittelbare Haftung der Organe gegenüber Geschädigten bisher nicht im Entwurf der Lieferkettenrichtlinie vorgesehen ist; jedenfalls aufgrund eines möglichen Regressanspruchs des Unternehmens lässt sich eine zivilrechtliche Haftung der Organe mit Erlass der Lieferkettenrichtlinie nicht mehr ausschließen.

Was bedeutet dies für den Geschäftsführer einer GmbH? Um sich von einer Haftung aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche durch Dritte wie beispielsweise Arbeitnehmer von Zulieferern frei machen zu können, sollten Geschäftsführer international agierender Unternehmen einmal „hinter die Kulissen“ schauen und die Regularien sowie Praktiken in den Ländern, in denen die Unternehmen tätig sind oder zu welchen sie Geschäftsbeziehungen aufgrund von Lieferketten halten, näher beleuchten und eine ggf. erforderliche Anpassung der Lieferbeziehungen prüfen. Wir haben einige für deutsche Unternehmen wichtige Länder im Asien-Pazifik-Raum aufgegriffen: China, Indonesien, Thailand und Vietnam. Die folgenden Ausführungen zeigen einen Ausschnitt über lokal geltende Vorschriften zum Menschenrechts- und Umweltschutz in den Ländern und inwieweit die Regularien tatsächlich eingehalten und durchgesetzt werden.

2. Volksrepublik China

Als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt ist China der wichtigste Handelspartner Deutschlands und der EU. Im Jahr 2022 hat China zwar als Zielort für deutsche Exporte an Bedeutung verloren, die Einfuhren aus China sind jedoch noch kräftiger gestiegen, was zeigt, dass China für Deutschland und die EU weiterhin ein unverzichtbarer Markt ist.

Die Verflechtungen mit dem chinesischen Markt sind oftmals hochkomplex und intransparent. So sehen sich deutsche Unternehmen dem Vorwurf ausgesetzt, sie beteiligten sich an den in der Region Xinjiang stattfindenden Menschenrechtsverletzungen, indem sie, so wird behauptet, die von Uiguren angeblich unter Bedingungen der Zwangsarbeit hergestellten Produkte bezögen und weiter vertrieben. Was aber können deutsche Unternehmen hier tun? Die chinesische Verfassung legt zwar fest, dass der Staat die legitimen Rechte und Interessen der ethnischen Minderheiten wie der Uiguren zu schützen hat. Die Verfassung genießt aber in China nicht denselben Stellenwert wie in unserem Rechtsstaat. China hat im August 2022 nun zwei Konventionen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gegen Zwangsarbeit ratifiziert; es bleibt abzuwarten, wie China weiter gegen Zwangsarbeit vorgeht. Lieferketten, die sich auf die Provinz Xinjiang erstrecken, sollten daher dennoch einer besonders sorgfältigen Risikobewertung unterzogen werden.

Das Verbot der Kinderarbeit ist unter anderem im Gesetz zum Schutz von Minderjährigen verankert. Obwohl es in der praktischen Umsetzung noch Schwachstellen gibt, ist in China die Zahl der gemeldeten Fälle von Kinderarbeit deutlich zurückgegangen. Dies liegt darin begründet, dass sich China vom arbeitsintensiven Niedriglohnland hin zu einem kompetitiven Wirtschaftsmotor entwickelt hat mit wachsender Mittelschicht und einem gewaltigen Absatzmarkt. Auch die in der Politik vorangetriebene Armutsbekämpfung ist ein sinnvoller Ansatz, der Kinderarbeit entgegenzuwirken.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist in vielen Branchen in China seit langem ein Problem. Gerade in der Bauindustrie ereignen sich immer wieder Unfälle. Produktivität und Gewinn haben häufig Vorrang vor der Sicherheit der Arbeitnehmer. Das in China geltende Arbeitssicherheitsgesetz zielt darauf ab, die Arbeitssicherheit zu erhöhen und Arbeitsunfälle zu verhindern. Die Aufsicht über die Arbeitssicherheit liegt beim Ministerium für Notfallmanagement des Staatsrats und bei den lokalen Regierungen. Häufig bleibt aber kaum Zeit, Inspektionen durchzuführen oder die Arbeitsunfälle aufzuklären.

Das rasante Wirtschaftswachstum Chinas verursachte eine Reihe von Umweltproblemen wie Smog und Luftverschmutzung, Wasserverunreinigungen und -mangel, Bodenverunreinigungen, Erosionen und Überschwemmungen. Diesem versucht China mit strengen Vorgaben durch das Umweltschutzgesetz entgegenzutreten. Der Adressatenkreis des Gesetzes ist sehr weit gefasst und verpflichtet die örtlichen Volksregierungen, Unternehmen, Institutionseinheiten, Betriebseinheiten sowie die chinesischen Bürger zum Umweltschutz. Umweltschutzabteilungen können bei Verstößen die Betriebseinstellung oder Schließung eines Unternehmens anordnen. Die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften findet auch Berücksichtigung in dem sog. Corporate Social Credit System, einem standardisierten Überwachungs- und Bewertungssystem, das Informationen über Unternehmen sammelt, bewertet und das betreffende Unternehmen je nach Datenlage sanktioniert oder belohnt. So können Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften weitreichende Folgen für Unternehmen haben, wie z. B. verstärkte Betriebsprüfungen, Steuernachteile, Import- und Exportbeschränkungen oder Reisebeschränkungen für den gesetzlichen Vertreter.

Trotz der Vielzahl an bestehenden Gesetzen, die in den letzten Jahren zudem revidiert wurden und sich der im LkSG auferlegten Pflicht zur Einhaltung der Arbeitsstandards und des Umweltschutzes annähern, sind die Zustände bei chinesischen Zulieferern nicht immer transparent. Es ist daher ratsam, vor Ort eine Analyse insbesondere zur Einhaltung der geltenden Arbeitsschutz- und Umweltschutzpflichten vorzunehmen.

3. Indonesien

Indonesien ist mit ca. 260 Millionen Einwohnern das viertgrößte Land der Welt und ein maßgeblicher Handelspartner Deutschlands und der EU. Dies gilt sowohl aufgrund seines Potenzials als Absatzmarkt, als auch wegen der verhältnismäßig geringen Lohnkosten als Produktionsstandort.

Während die Regelungsdichte im Bereich des Arbeits- und Arbeitnehmerschutzes recht hoch ist, besteht im Umweltschutz vergleichsweise noch Regelungsbedarf. Im Bereich des Umweltschutzes wurde bereits im Jahr 2009 ein Gesetz erlassen, welches den Grundsatz „Polluter Pays“ festlegt. Damit wird den Unternehmen zivil- und verwaltungsrechtlich die Verantwortung für ihre Emissionen auferlegt. Zur Implementierung des Umweltschutzes setzt Indonesien auf ein im Jahr 2021 neu eingeführtes „Risk Based Licensing“, wonach bei Erwerb der Betriebserlaubnis je nach Risikofaktor des Gewerbes die Einhaltung gewisser Standards nachzuweisen ist. In der Praxis erweist sich diese ins Vorfeld verlagerte Kontrolle jedoch als wenig effektiv, da die Erteilung der Genehmigung am Anfang eines Projekts steht und weit überwiegend auf der Basis von Projektplänen erfolgt. Auch Kontrollen vor Ort sind aufgrund der im Land noch immer stark verbreiteten Korruption nicht verlässlich.

In dem weiteren LkSG-relevanten Bereich des Schutzes von Menschen- und speziell Arbeitnehmerrechten ist die indonesische Rechtsordnung je nach Geschäftsbereich stark fragmentiert. Während die beiden Gesetze zum allgemeinen Arbeitsrecht und zum Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz im Grundsatz für sämtliche Bereiche gelten, erlassen indonesische Fachministerien in großer Anzahl eigene Verordnungen in den ihnen unterliegenden Gewerben im Hinblick auf Arbeitnehmer. Dies gilt insbesondere in den Bereichen der Fischerei, Landwirtschaft, Öl- und Gasförderung sowie Bergbau. Auch hat sich Indonesien als Mitglied der ILO zur Einhaltung der internationalen Arbeits- und Sozialstandards verpflichtet und nimmt hierauf im Rahmen seiner Gesetzgebung Bezug. So haben indonesische Arbeitnehmer beispielsweise, abhängig von dem Geschäftsbereich und der Mitarbeiterzahl der Unternehmen, das Recht, sich zu organisieren. Praktisch erfolgt dies aber nur im Rahmen von betriebsspezifischen Gewerkschaften. Auch wenn Arbeitnehmer damit im Grundsatz in Indonesien ein vergleichsweise hohes Schutzniveau genießen, erfolgt die Durchsetzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften nur in sehr geringem Umfang. Hier ist Korruption der größte nachteilige Faktor, wobei mangelnde Kenntnis und unzureichende Bildung der Arbeitnehmer über ihre Rechte ebenfalls eine wesentliche Rolle spielen.

Wie aufgezeigt fehlt es im Bereich des Umweltschutzes und des Arbeitnehmerschutzes in Indonesien im Grundsatz nicht an Regularien. Die wenig effektive Durchsetzung der Vorgaben führt aber zu einem unterschiedlichen Level der Einhaltung von Compliance-Vorgaben zwischen Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen und indonesischen Betrieben. Insbesondere im Bereich des sog. „Contract Manufacturing“ sollte daher auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet und dies auch in angemessenen Abständen überprüft werden.

4. Thailand

Thailand ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands in Südostasien. Das Exportvolumen nach Deutschland betrug im Jahr 2021 ca. 6,9 Milliarden Euro. Etwa 600 deutsche Unternehmen sind in Thailand tätig, hinzu kommt eine große Zahl von Zulieferern. Das Land verzeichnet einen auch durch die COVID-19-Pandemie kaum gebrochenen Zustrom deutscher Investitionen.

Thailand weist hinsichtlich der LkSG-Verpflichtungen eine hohe lokale Regelungsdichte auf. Im Hinblick auf die Menschenrechte hat Thailand von den durch das LkSG in Bezug genommenen Konventionen der ILO alle mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die Koalitionsfreiheit beziehen, ratifiziert und legislativ umgesetzt. Aber auch zur Koalitionsfreiheit hat das Land einen nationalen Rechtsrahmen geschaffen, der den Anforderungen des LkSG im Wesentlichen genügt. Regulative Defizite bestehen allerdings noch hinsichtlich des Kündigungsschutzes im Zuge von Gewerkschaftsgründungen sowie der Organisationsfähigkeit von Migranten. Die umweltbezogenen Konventionen hat Thailand ebenfalls ratifiziert. Der gesetzliche Mindestlohn liegt provinzabhängig zwischen umgerechnet 8,70 und 9,60 Euro pro Arbeitstag.

Thailand verfügt über eine weitgehend funktionierende, demokratisch kontrollierte Exekutive, sodass Rechtsverletzungen vergleichsweise selten sind. Politische Unruhen gibt es derzeit nicht. Einige Sektoren fallen jedoch notorisch durch problematische Praktiken auf, Zulieferer aus diesen Bereichen sollten deshalb einer Risikoanalyse unterzogen werden. So ist es in verschiedenen Industriezweigen bisher nicht gelungen, den (gesetzwidrigen) Arbeitseinsatz von Kindern völlig zu unterbinden. In der Fischerei-, der Textil- sowie der Lebensmittelbranche (insb. tropische und Meeresfrüchte) ist es zudem wiederholt zu Problemen mit Menschenhandel und Zwangsarbeit gekommen. Ähnliche Berichte gibt es aus dem Bausektor, der zusätzlich durch die strukturelle Benachteiligung staatenloser Personen auffällt. Weitere Risiken bestehen im produzierenden Gewerbe aufgrund des hohen Anteils minderqualifizierter Heimarbeiter, deren Arbeitsbedingungen staatlicher Kontrolle regelmäßig entzogen sind. Illegale Abholzung, Boden- und Wasserverschmutzung sowie exzessive industrielle Wassernutzung durch entsprechend prädestinierte Unternehmen können weitere Compliance-Risiken darstellen.

Schwere Verstöße sind lokal zwar nicht übermäßig weit verbreitet, gewisse Compliance-Risiken lassen sich aber nicht ausschließen. In einigen exportstarken Sektoren wie der Fischerei gibt es seit einigen Jahren aufgrund internationalen Drucks und eines Nationalen Aktionsplans erfolgreiche Initiativen zur Implementierung von Human-Rights Due-Diligence-Prozessen. Da Deutschland für Thailand der mit Abstand wichtigste europäische Handelspartner ist, dürfte das LkSG weitere wichtige Anreize für menschenrechtliche und ökologische Compliance geben. Es ist somit zu erwarten, dass deutsche Unternehmen in Thailand bei der Umsetzung des LkSG auf Kooperationsbereitschaft stoßen und lokale Zulieferer entsprechende Zertifizierungen langfristig als Wettbewerbsvorteil verstehen.

Für Auditierungen kann aufgrund der starken Präsenz deutscher Kanzleien und internationaler Zertifizierungsstellen auf bestehende Infrastruktur zurückgegriffen werden, was die Einhaltung der Sorgfaltspflichten erleichtert.

5. Vietnam

Vietnam hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten zu einem modernen, aufstrebenden Markt entwickelt. Mit einem Wirtschaftswachstum von nach offiziellen Angaben zuletzt 8,02 Prozent verfügt Vietnam über das schnellste Wachstum der Region. Dies geht damit einher, dass die junge und dynamische Bevölkerung von rund 99 Millionen Einwohnern eine rasant wachsende Mittelschicht aufweist. Es ist zudem erklärtes politisches Ziel, günstige Bedingungen für den Markteintritt ausländischer Investoren zu schaffen. Diese Umstände sind es, die Vietnam auch bei deutschen Investoren in den Fokus für weitere Standorte in Asien rücken. Es wird mit Spannung verfolgt, wie sich das LkSG auf Investitionen in Vietnam auswirkt und wie sich die Einhaltung der Pflichten bestmöglich umsetzen lassen.

Erfreulicherweise sind auch in Vietnam weite Bereiche des LkSG durch die vietnamesischen Gesetze abgedeckt. In arbeitsschutzrechtlicher Hinsicht ist Anfang 2021 der reformierte Labour Code 2019 in Kraft getreten, welcher strikt auf den Schutz von Arbeitnehmern ausgerichtet ist. Ausdrücklich verboten sind die Diskriminierung am Arbeitsplatz, die Misshandlung von Arbeitnehmern, Zwangsarbeit und die illegale Beschäftigung von Minderjährigen. Arbeitgeber sind ferner verpflichtet, angemessene Löhne zu zahlen. Für den Fall, dass am Arbeitsplatz besondere Gefahren wie Lärm oder Hitze vorliegen, gilt es, erhöhte Sicherheitsanforderungen einzuhalten. Schließlich ist der Arbeitgeber auch zur Kontrolle der eigenen Geschäftsführung bei der Einhaltung der entsprechenden Schutzvorschriften verpflichtet. Die Einhaltung der Vorgaben wird dadurch umgesetzt, dass Arbeitgeber zum Erlass interner Arbeitsverordnungen verpflichtet sind, welche die zuvor genannten Themen abdecken. Es entspricht auch weitestgehend der Praxis, dass die Personalverantwortlichen, zumindest in den größeren Unternehmen, die Einhaltung der Vorgaben streng verfolgen. Vor deren Erlass ist zudem die jeweilige interne Arbeitnehmervertretung, sofern vorhanden, zu konsultieren. In Vietnam besteht seit Inkrafttreten des Labour Code im Jahr 2021 die Freiheit der Arbeitnehmer, Vertretungen zu gründen.

Was die umweltschutzrechtlichen Aspekte angeht, nehmen auch solche in Vietnam eine zunehmend bedeutende Rolle ein. Art. 6 des vietnamesischen Umweltschutzgesetzes von 2020 listet eine ganze Reihe verbotener Handlungen in Bezug auf Umweltgefährdungen auf. So ist es etwa verboten, für Mensch und Tier gefährliche Stoffe und schädliche Viren zu verbreiten oder freizusetzen. Auch Produkte, die für Mensch und Natur schädlich sind, dürfen nicht hergestellt oder aber Rohstoffe, die bestimmte Grenzwerte an toxischen Stoffen überschreiten, nicht verwendet werden.

Die praktische Umsetzung stellt sich jedoch etwas anders dar. Im Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass je älter und traditioneller der Industriezweig ist, sich die Einhaltung der Pflichten in der Praxis umso schwieriger gestaltet. Zu nennen sind hier insbesondere die Textil-, Schuh- und Möbelindustrie. Aber auch innerhalb der Branchen gibt es teils immense Unterschiede zwischen den verschiedenen Stufen der Lieferkette. Je tiefer man diese hinuntersteigt, desto kleiner werden die Betriebe und größer die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Eine der großen Herausforderungen in Vietnam wird es sein, die einzelnen Glieder der Lieferkette zu identifizieren und klar zu kommunizieren, dass es sich bei dem LkSG zwar um ein deutsches Gesetz handelt, dessen Regelungen und Vorgaben aber für eine fortlaufende erfolgreiche Geschäftsbeziehung auch in Vietnam umgesetzt und nicht lediglich auf dem Papier eingehalten werden müssen.

6. Empfehlung

Die Ausführungen zu den genannten Ländern zeigen beispielhaft, dass viele der Länder im Asien-Pazifik-Raum bereits seit vor Inkrafttreten des LkSG über (teilweise umfangreiche) Regularien zum Menschenrechts- und Umweltschutz verfügen. Begrüßenswert ist auch, dass die Länder nach und nach die verschiedenen Konventionen der ILO ratifizieren, sofern sie dies nicht bereits getan haben. Problematisch zeigt sich aber in vielen der Länder die Durchführung von Kontrollen und die Durchsetzung der Einhaltung der Standards, sei es aufgrund fehlender Kapazitäten und Zeit der behördlichen Stellen oder aufgrund einer noch immer stark verbreiteten Korruption. Sofern in der spezifischen Lieferkette abstrakte Risiken bestehen, sollten daher entsprechende Schritte, insbesondere mit Blick auf die Lieferkettenrichtlinie und eine zukünftig nicht auszuschließende (Regress-)Haftung von Geschäftsführern, in absehbarer Zeit eingeleitet werden. Deutschen Unternehmen ist zu empfehlen, frühzeitig mit den Lieferanten in Kontakt zu treten. Wichtig ist, dabei die unterschiedlichen kulturellen Besonderheiten der jeweiligen Länder im vielfältigen Asien-Pazifik-Raum in der Kommunikation zu berücksichtigen. So kann es etwa sinnvoll sein, den konfrontativen Weg zu meiden und stattdessen kooperativ zusammenzuarbeiten. Ziel sollte auch sein zu vermitteln, dass die praktische Umsetzung der LkSGPflichten den jeweiligen Wirtschaftsstandort attraktiver machen und sich die Bemühungen um Arbeits- und Umweltschutz so auszahlen werden.