Der GDV hat am 20.10.2023 die D&O-Geschäftsstatistik 2022 mit einer Medieninformation veröffentlicht. Tenor: Die Wirtschaftsaussichten sind schlecht, die Zahl der Insolvenzen steigt. Deshalb rechnen die D&O- Versicherer mit vermehrten Schadenersatzforderungen gegen Manager. Hinzu kämen stetig wachsende Compliance-Anforderungen, zuletzt etwa durch das Lieferketten- oder das Hinweisgeberschutzgesetz, so dass auch Verstöße gegen Compliance-Vorgaben zunehmen könnten.
Und so haben die Medien das Thema aufgegriffen:
Und dann gibt es aktuelle Meldungen über die Zunahme von Unternehmensinsolvenzen, die ein großer Schadentreiber in der D&OVersicherung sind.
Es trifft sicherlich zu, dass sich das Risikoumfeld für Organmitglieder u. a. aufgrund steigender Compliance-Anforderungen und der Gefahr von Fehlern bei der Umsetzung neuer Gesetze sowie wieder ansteigender Unternehmensinsolvenzen aktuell wieder verändert. Gleichermaßen zutreffend ist aber auch, dass sich Geschäftsführer/-innen intensiver mit ihren Haftungsgefahren beschäftigen und sich derer immer mehr bewusst sind. Wer als Unternehmensleiter/-in tätig ist, haftet bei einem durch eine Pflichtverletzung verursachten Schaden unbegrenzt mit dem gesamten Privatvermögen. Das gilt selbst bei einfach fahrlässig begangenen Pflichtverstößen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Gesetzgeber eine Beweislastumkehr vorsieht, wonach derjenige, dem vorgeworfen wird, für den geltend gemachten Schaden verantwortlich zu sein, den Entlastungsbeweis führen muss, den Nachweis also, pflichtgemäß gehandelt zu haben (§ 43 GmbHG).
Die immer wieder anzutreffende Auffassung, Manager könnten sich fast alles erlauben und bekommen hinterher noch einen dicken Geldkoffer, trifft eben nicht zu. Entscheider setzen aufgrund der strengen Haftungssituation und der sich weiterhin haftungsverschärfenden Rahmenbedingungen beinahe täglich ihre eigene Existenz aufs Spiel. Eine D&O-Versicherung schützt hier in zweierlei Hinsicht vor den teils existenzbedrohend hohen persönlichen Inanspruchnahmen.
Als Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung stellt sie betroffene Geschäftsleiter/-innen als versicherte Personen frei, wenn sie tatsächlich Schadenersatz leisten müssen. Vor allem aber tritt sie ein, wenn es darum geht, die Ansprüche qualifiziert abzuwehren. Hier werden dann die Kosten für den frei gewählten Rechtsanwalt übernommen. Die D&O-Versicherung stellt somit einen unverzichtbaren Existenzschutz für Geschäftsführer/-innen dar. Darum sollten diese darauf bestehen, dass ihr Unternehmen eine Unternehmens-D&O-Versicherung zu ihren Gunsten abschließt oder über den Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung nachdenken.
Die Unternehmens-D&O-Versicherung ist die meistverbreitete Form der Absicherung der beschriebenen Managerhaftungsrisiken. Daneben besteht auch die Möglichkeit des Abschlusses einer Persönlichen D&O-Versicherung. Letztere hat den Vorteil, dass die vereinbarte Versicherungssumme dem die Police abschließenden Manager komplett allein zur Verfügung steht, während bei der Unternehmens-D&O-Versicherung eine Vielzahl von versicherten Personen auf die Versicherungssumme zugreifen können.
Aber kann aufgrund des sich wieder verändernden Risikoumfeldes D&O-Versicherungsschutz überhaupt noch wie bisher angeboten werden? Soll der Versicherungsschutz eingeschränkt werden und etwa breit gestreut ein Insolvenzausschluss aufgebracht werden? Sind bestimmte als kritisch dargestellte Branchen noch versicherbar?
D&O-Versicherungen sind weit verbreitet und es gibt nur noch wenige Unternehmen ohne eine solche Deckung. Allerdings vermitteln nicht wenige öffentlich getätigte Aussagen zur weiteren Entwicklung der D&O-Versicherung das Gefühl, dass es einer Glaskugel bedarf, um diese bekräftigen zu können. Klar dürfte nur sein, dass alle Beteiligten grundsätzlich an verlässlichem und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten D&O-Versicherungsschutz interessiert sein dürften.
Um die vorgenannten Fragen richtig beantworten zu können, sind daher allgemeine Prognosen und Insolvenzkennzahlen nur bedingt hilfreich. Es besteht großer Bedarf, die Erkenntnisse und langjährigen Erfahrungen aus einer Underwriting- und Claims-Handling-Vergangenheit nutzbar zu machen, um insbesondere beantworten zu können, wie sich die aktuelle Risikolandschaft tatsächlich auf das D&O- Geschäft auswirkt bzw. auswirken kann. Was bedeuten Unternehmensinsolvenzen für das Schadenportfolio, was sind die bedeutenden Bedingungsinhalte einer D&O-Versicherung, wie wickelt man Schadenfälle effizient ab? Wie lässt sich D&O-Versicherungsschutz langfristig gewährleisten? Wie sollte man sich im Schadenfall verhalten?
Um hier im Interesse der Versicherungsnehmer und den versicherten Personen solide Entscheidungen treffen zu können, können die über viele Jahre gemachten Underwriting und Schadenerfahrungen zielführend für die Unternehmensbewertung und damit für die Risikoeinstufung nutzbar gemacht werden.
Insbesondere folgende eigene Erfahrungen lassen sich festhalten:
- Die in D&O-Policen oftmals auch zugunsten des versicherungsnehmenden Unternehmens anzutreffenden „Deckungserweiterungen“, wie etwa die Kostenübernahme für eine Firmenstellungnahme, haben keine wesentliche Relevanz für die D&O-Schadenpraxis.
- Eine Ausweitung des jeweiligen D&O Schadenfalls auf weitere versicherte Personen ist nur selten der Fall. Alle Beteiligten sind grundsätzlich nicht an einer Eskalation der Schadensache interessiert.
- Bei komplexeren Schadenfällen mit mehreren in Anspruch genommenen versicherten Personen ist die Mandatierung eines Monitoring-Counsel sinnvoll.
- Ein großer Teil aller D&O-Schadenfälle lässt sich auf dem Vergleichswege erledigen.
- Die am häufigsten anzutreffende Anspruchsgrundlage ist die Generalklausel der Geschäftsleiterhaftung, § 43 GmbHG bzw. § 93 AktG.
- Insolvenzschadenfälle wegen Zahlungen nach Insolvenzreife gemäß § 15b InsO sind meist schon im Rahmen der Anspruchsabwehr sehr kostenintensiv.
- Die zur Abwehr des D&O-Anspruchs jeweils mandatierten Rechtsanwälte werden überwiegend auf Basis einer Honorarvereinbarung tätig. Komplexe Schadenfälle sind daher ebenfalls bereits in der Phase der Anspruchsabwehr kostenintensiv.
- Üblicherweise dauert die Abwicklung eines D&O-Schadenfalls bis zu 3 Jahren – bei Durchlaufen der Instanzen ausnahmsweise auch schon mal 7 Jahre und länger.
- Es gibt aus Schadensicht keine derart auffällige Branche, dass sie generell als „No-Go-Branche“ bezeichnet werden müsste.
Was sind daraus abgeleitet die wesentlichen Erkenntnisse?
- Ein pro-aktives Schadenmanagement mit kurzen Reaktionszeiten ist zielführend und wirkt vertrauensbildend im Verhältnis zu den versicherten Personen.
- Mut zum Vergleich macht sich bezahlt. Hierdurch können nicht nur die Honorare der für die Anspruchsabwehr involvierten Rechtsanwälte in Grenzen gehalten werden und somit der Versicherungssumme für potenziell weitere Schadenfälle erhalten bleiben, es wird auch eine Auseinandersetzung durch die Instanzen vermieden, die dann einige Jahre länger dauern dürfte. Ebenso dient eine auf dem Vergleichsweg erzielte „geräuschlose“ Lösung der Aufrechterhaltung der Reputation der involvierten Parteien, da dadurch vermieden werden kann, dass womöglich pressewirksam öffentlich „schmutzige Wäsche gewaschen“ wird.
- Wir sollten zum Kern der D&O-Versicherung -Schutz des Privatvermögens der versicherten Manager- zurückkehren, was der Transparenz der Bedingungswerke dient und hilft, evtl. Missverständnisse über den Umfang der D&O-Versicherung zu minimieren. Zudem ist es nicht im Interesse eines in Anspruch genommenen Geschäftsführers/einer in Anspruch genommenen Geschäftsführerin, wenn durch Deckungselemente zugunsten des Unternehmens Teile der Versicherungssumme aufgezehrt werden, die zuvorderst den unbegrenzt persönlich haftenden Geschäftsführern/Geschäftsführerinnen zugutekommen sollten.
- Einer Eskalation der Schadensache muss von Anfang an entgegengewirkt werden. Sind in einem Schadenfall gleichzeitig mehrere versicherte Personen betroffen, so empfiehlt sich die Hinzuziehung eines sog. Monitoring Counsel. Dieser hält die Zügel in der Hand und sorgt somit dafür, dass die Anspruchsabwehr so weit vermeidbar nicht mit gegenseitigen Beschuldigungen einhergeht. Ebenfalls deeskalierend können alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten sein – gut, wenn der D&O-Versicherer diesen offen gegenübersteht.
- Der Feind liegt im eigenen Bett. Ungefähr 90% aller Managerhaftungsfälle sind Innenhaftungsansprüche, also solche des eigenen Unternehmens gegen die/den Unternehmensleiter/-in. Daher beim Ausscheiden oder aber auch beim Onboarding in einem Unternehmen ganz genau prüfen, dass keine Angriffspunkte vorhanden sind.
- In der Fachpresse als kritisch aufgeführte Branchen müssen nicht pauschal „abgestraft“ werden. Nach einem entsprechend qualifizierten Underwriting-Prozess unter Nutzung der vorhandenen Erfahrungswerte können auch solche als kritisch dargestellte Branchen versicherbar bleiben bzw. versicherbar gestaltet werden.
- Der Insolvenzausschluss ist kein Allheilmittel und sollte nicht flächendeckend eingesetzt werden. Jedoch muss dann das Verständnis vorhanden sein, dass weniger gut eingestufte Risiken auch anders zu bepreisen sind.
- D&O-Risiken realisieren sich nicht selten erst einige Jahre nach dem begangenen Pflichtenverstoß. Lange Nachmeldefristen von 5 Jahren und mehr gewähren D&O-Versicherungsschutz auch noch für nach Beendigung der D&O-Police erfolgte Inanspruchnahmen. Dieses Langzeit-Szenario ist bei der Risikobetrachtung mit zu berücksichtigen.
- Es ist empfehlenswert, sich dienstvertraglich unter Festlegung der wesentlichen Deckungs-Parameter den Abschluss einer D&O-Versicherung zusichern zu lassen. Ggf. lässt sich sogar eine vertragliche oder satzungsmäßige Haftungs-Privilegierung für einfach fahrlässig begangene Pflichtverletzungen verhandeln.
- Im Schadenfall Ruhe bewahren und sich rechtzeitig an seinen D&O-Versicherer wenden.
Fazit
Langjährige Erfahrungswerte eines D&O-Anbieters sind eine solide Basis dafür, dass bedarfsorientiert weitgehender D&O-Versicherungsschutz nachhaltig zur Verfügung gestellt werden kann. Denn wer in geschäftsleitender Position tätig ist und sein Privatvermögen durch eine D&O-Versicherung umfangreich schützen möchte, braucht einen verlässlichen D&O-Anbieter an seiner Seite, der anhand der gewonnenen Erkenntnisse aus langjähriger D&O-Erfahrung Kontinuität für diesen existenzsichernden Versicherungsschutz bieten kann.