D&O-Versicherung sollte Chefsache sein!

Franz M. Held, Mitglied der Geschäftsleitung VOV GmbH

Der D&O-Markt ist derzeit so turbulent wie schon lange nicht mehr. Aktuelle Themen sind eine sich abzeichnende Marktverhärtung, Kapriolen bei der Bedingungsgestaltung, GDV-Zahlen des D&O-Geschäfts im roten Bereich und rückläufige Kapazitäten. Insbesondere die immer mehr aufgeblasenen Unternehmens-D&O-Policen mit immer weiter zunehmendem Bilanzschutzcharakter werden zusehends kritisch betrachtet.

Eine hybride-Lösung wird es auf lange Sicht nicht geben können – zu groß sind doch die Interessenskonflikte. Denn der Schutz des Privatvermögens der versicherten Personen auf der einen Seite und der Bilanzschutz des Unternehmens auf der anderen Seite führen zu einem Dilemma, da die eierlegende Wollmilchsau auch in unserer Branche noch nicht entdeckt worden ist.

Die D&O-Unternehmenslösung hat bereits einen Geburtsfehler, da sie -spätestens im Nachgang zu der bekannten Diskussion bezüglich geldwerter Vorteile-  dem Unternehmen als Bilanzschutzdeckung „verkauft“ wird. Hinsichtlich der tiefen Taschen der Versicherer im Falle einer Haftungsfreistellung macht das sogar noch Sinn – wenn man das Ganze aber mit einer integrierten Eigenschadendeckung krönt, fehlt diese Sinnhaftigkeit weitestgehend. Deckung ohne Haftung – das Unternehmen nimmt es gerne mit. Jedoch wird den Managern wiederum versprochen, dass der Versicherungsschutz deren private Existenz im Falle einer Inanspruchnahme wegen einer Organpflichtverletzung absichern soll. Folgerichtig gibt es Deckungselemente (nur) zugunsten des Unternehmens (etwa Firmenstellungnahme) und solche zugunsten der versicherten Personen. Da sich eine versicherte Person aber bereits mit den weiteren versicherten Personen die Police bzw. die zur Verfügung stehende Versicherungssumme „teilen“ muss, kann das dazu führen, dass ein Geschäftsführer leer ausgeht, da in der betreffenden Versicherungsperiode bereits für andere Schadenfälle die Versicherungssumme ausgeschöpft worden ist. Und wenn die Versicherungssumme über den versicherten Eigenschaden des versicherten Unternehmens abgeräumt wird, steht der Manager plötzlich auch ohne Deckung dar.

Daher ist es oberste Managerpflicht, sich selbst mit dem Thema der Absicherung mit einer D&O-Police zu befassen – die D&O-Versicherung ist Chefsache!

Und bei den Überlegungen kommt dann auch schnell die individuelle Absicherung unabhängig von einer D&O-Unternehmenspolice ins Spiel. Sinnvoll ist eine solche Absicherung beispielsweise im Falle der Mandatsbeendigung. Denn der aus dem Unternehmen ausgeschiedene Manager kann das weitere Schicksal der Unternehmens- D&O-Police so gut wie gar nicht mehr beeinflussen. So fühlt man sich durch eine D&O-Deckung vermeintlich ausreichend abgesichert, obwohl nach dem Ausscheiden möglicherweise die Versicherungsbedingungen anders gestaltet wurden oder die Versicherungssumme sogar reduziert worden ist. Diese fehlende Kontrolle über das Schicksal des D&O-Vertrages wird oftmals unterschätzt. „Herr“ der eigenen D&O-Police zu sein bedeutet die Bedingungen und Konditionen selbst verhandeln zu können und eine Versicherungssumme zu haben, die ausschließlich der eigenen Absicherung dient.

Wer also als Manager auf der sicheren Seite sein möchte, kauft sich seine eigene „Persönliche D&O-Versicherung“. Diese bietet auch strategische Vorteile, sofern sie Deckungselemente enthält, mit denen etwa die Kosten einer anwaltlichen Beratung im Falle eines sich entwickelnden Drohszenarios übernommen werden.