Die Neuregelung des § 2b UStG: Was öffentliche Einrichtungen beachten sollten

Die Neuregelung der Umsatzsteuer durch den § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) hat die kommunale Ebene stark beeinflusst. Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) waren bisher nur in wenigen Fällen umsatzsteuerpflichtig. Dies hat sich durch die Neuregelung grundlegend geändert. Die Vorschrift trat am 1. Januar 2016 in Kraft und ist für Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 ausgeführt werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Übergangsregelung um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Empfehlungen für öffentliche Einrichtungen

Öffentliche Einrichtungen sollten sich auf die neuen Regelungen vorbereiten und Unterstützung in Anspruch nehmen. Diese Unterstützung kann in externe und interne Kategorien unterteilt werden. Externe Unterstützung umfasst Seminarangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder den Einsatz von Steuerberaterinnen und Steuerberatern, die die öffentliche Hand kennen. Interne Unterstützung bezieht sich vor allem auf die Kommunikation und Tätigkeitsanalyse vor Ort, um Einnahmen und Tätigkeiten genau zu erfassen.

Die drängenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem § 2b UStG umfassen Tätigkeits-, Ertrags- und Vertragsanalysen. Diese sind zeitaufwändig und erfordern eine aktive Beschäftigung mit dem Steuerrecht. Wichtig ist auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich mitgenommen werden, um Akzeptanz und Verständnis zu fördern.

Checkliste für die technische Vorbereitung

Um sich optimal auf die neuen Regelungen vorzubereiten, sollten öffentliche Einrichtungen die folgenden sechs Schritte beachten:

  1. Praxisnahe Schulung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Schulungen zum Thema öffentliche Verwaltung als Steuerzahler, um das Verständnis und die Akzeptanz zu erhöhen.
  2. Tätigkeitsanalyse: Durchführung einer Tätigkeitsanalyse inklusive ertragssteuerlicher Beurteilung, um mögliche „steuerliche Leichen“ zu entdecken.
  3. Ertragsanalyse: Analyse sämtlicher Konten und Produkte sowie Befragung der Fachbereiche auf nichtgebuchte Sachverhalte.
  4. Vertragsanalyse: Steuerliche Prüfung von Verträgen vor Unterschrift und Erstellung einer kommunalen Vertragsdatenbank.
  5. EDV-technische Umsetzung: Anpassung der Finanzbuchhaltung (Fibu) und Einrichtung von Automatikkonten, um die Arbeit zu erleichtern.
  6. Tax Compliance Managementsysteme: Einführung von Tax Compliance Managementsystemen und jährliche Compliance-Gespräche mit spezialisierten Steuerberaterinnen und Steuerberatern.

Fazit

Steuern sind für die Verwaltung ein dauerhaftes Thema, das durch den § 2b UStG an Komplexität zunehmen wird. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entscheidend, um die neuen Anforderungen erfolgreich umzusetzen.

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