Die Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf M&A-Transaktionen

Künstliche Intelligenz (KI) zählt mittlerweile zu den wichtigsten Schlüsseltechnologien. Die Leistungsfähigkeit von KI-Systemen und ihre potenziellen Anwendungsbereiche wachsen rasant. Auch im Bereich von M&A-Transaktionen bieten sich für KI-Lösungen vielversprechende Anwendungsmöglichkeiten, die zu einer spürbaren Effizienzsteigerung im Kaufprozess führen können. Ein zunehmender Einsatz von KI-Systemen bei Zielunternehmen wird aber auch aus rechtlicher Sicht Auswirkungen auf zukünftige M&A-Transaktionen haben.

Automatisierte Due Diligence

Einer der größten Kosten- und Zeitfaktoren bei M&A-Prozessen ist die Due Diligence, die mit der Sichtung und Prüfung zahlreicher Dokumente des Zielunternehmens einhergeht. Die Durchführung dieser Prüfungen erfordert häufig das Engagement großer Beraterteams. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass die Kosten der Prüfung nicht mehr im Verhältnis zum Wert der Transaktion stehen. KI-Lösungen könnten hier Abhilfe schaffen. Die im Datenraum hinterlegten Unterlagen würden von der KI automatisiert „durchforstet“ und auf mögliche Risiken („Red Flags“) geprüft. Die Berater könnten sich auf die Plausibilisierung der Ergebnisse sowie die Prüfung und Beantwortung von Detailfragen konzentrieren. Entsprechend leistungsfähige KI-Lösungen sind derzeit am Markt noch nicht erkennbar. Ihre Entwicklung läuft jedoch auf Hochtouren, so dass mit einem verbreiteten Einsatz in nicht allzu ferner Zukunft zu rechnen ist.

„KI-Compliance“ als Prüfungsinhalt der Legal Due Diligence

Veränderungen ergeben sich auch im Hinblick auf den Inhalt der Due Diligence. Die gesetzliche Regelungsdichte in Bezug auf KI-Systeme nimmt stetig zu. Beispielhaft sei hier die am 21. Mai 2024 verabschiedete „KI-Verordnung“ genannt, die unionsweit umfassende Sorgfalts- und Transparenzpflichten für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI-Systemen vorsieht. Verstöße gegen die EU-Verordnung können empfindliche Geldbußen zur Folge haben (bis zu EUR 35 Mio. oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes). Im Rahmen der Legal Due Diligence müssen die neuen gesetzlichen Anforderungen künftig berücksichtigt werden. Mit zunehmender Verbreitung und flächendeckendem Einsatz von KI-Systemen dürfte sich daher die Prüfung einer ordnungsgemäßen „KI-Compliance“ der Zielgesellschaft als weiterer standardmäßiger Prüfungspunkt der Legal Due Diligence etablieren.

Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Unternehmenskaufverträge

Der Unternehmenskaufvertrag ist aus rechtlicher Sicht das wichtigste Vertragswerk einer jeden M&A-Transaktion. Die zunehmende Verbreitung von KI-Lösungen wird sich auf den Inhalt dieser Verträge auswirken. Werden beispielsweise im Rahmen der Due Diligence rechtliche Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI identifiziert, müssen diese im Unternehmenskaufvertrag entsprechend berücksichtigt werden. Dies kann unter anderem durch die Vereinbarung spezifischer Verkäufergarantien oder die Aufnahme von Freistellungsverpflichtungen erfolgen.

Intensiver Verhandlungspunkt bei M&A-Transaktionen ist häufig die konkrete Ausgestaltung der für die Verletzung einer Verkäufergarantie erforderlichen „Kenntnis“. Der Verkäufer wird regelmäßig bestrebt sein, etwaige Haftungsrisiken durch das Abstellen auf seine „positive (tatsächliche) Kenntnis“ zu reduzieren. Aus rechtlicher Sicht stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Rechtsbegriff der „positiven Kenntnis“ unter Umständen auch das „Wissen“ eines unternehmensinternen KI-Systems umfassen kann bzw. muss. Angesichts der Fülle an Daten, die ein KI-System zur Verfügung hat, und seiner Fähigkeit, diese Daten kognitiv zu verarbeiten, würde dies zu einer erheblichen Erweiterung des „Wissens“ des Verkäufers führen. Die angestrebte Haftungsreduzierung würde zumindest teilweise nicht erreicht. Es bleibt abzuwarten, wie Rechtsprechung und Paxis auf diese Rechtsfragen reagieren werden.

Automatisierte Vertragserstellung mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz

Anwendungspotenzial für KI-Systeme bietet sich schließlich auch im Bereich der Vertragserstellung und -verhandlung. Bereits heute ist es möglich, einzelne Vertragsklauseln oder sogar ganze Verträge mit Hilfe von Large Language Models wie z.B. ChatGPT automatisiert zu erstellen. Darüber hinaus kann die KI als Argumentationspartner eingesetzt werden, um Verhandlungsgespräche zu simulieren und die Vor- und Nachteile der eigenen Verhandlungsstrategie zu testen. Teilweise lassen sich damit schon heute vielversprechende Ergebnisse erzielen. Im Hinblick auf die derzeit noch bestehenden Probleme der „KI-Halluzination“, fehlender Quellenangaben oder des Rückgriffs auf veraltetes Wissen sind die Ergebnisse von KI-Lösungen derzeit jedoch mit Vorsicht zu genießen und insbesondere im rechtlichen Kontext nicht ohne weiteres praxistauglich.

Fazit: KI ist ein vielversprechendes Hilfsmittel bei M&A-Transaktionen

Leistungsfähige KI-Lösungen versprechen erhebliche Effizienzsteigerungen für Unternehmenstransaktionen. Wie bei allen technischen Neuerungen gilt es allerdings die rechtlichen Implikationen im Blick zu behalten und bei der Vertragsgestaltung angemessen zu berücksichtigen.

Dr. Philipp Schultes ist Partner und Rechtsanwalt bei ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Herr Dr. Schultes berät bei M&A-Transaktionen sowie Beteiligungsvorhaben (Private Equity / Venture Capital) im nationalen und internationalen Umfeld. Er begleitet Unternehmer, Unternehmen, strategische Investoren und Finanzinvestoren und berät in allen rechtlichen Fragen vor, während und nach Abschluss der Transaktion.

Dr. Timo Fietz ist Senior Associate bei ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Herr Dr. Timo Fietz berät bei M&A-Transaktionen sowie Beteiligungsvorhaben (Private Equity / Venture Capital) im nationalen und internationalen Umfeld, im Zusammenhang mit Haupt- und Gesellschafterversammlungen, Verträgen mit Organmitgliedern sowie gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Herr Dr. Fietz ist darüber hinaus Mitglied in der kanzleiinternen Arbeitsgruppe „Digital und Industrie 4.0″, die sich zum Ziel gesetzt hat gemeinsam mit und für Mandanten praxistaugliche und innovative Lösungen für die digitalisierte Unternehmenswelt zu entwickeln.