Der Wandel steht unmittelbar bevor: Generative KI und die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

I. Die Babyboomer-Generation geht, KI kommt
Es wird erwartet, dass in den nächsten 36 bis 48 Monaten 30-40 % der Arbeitskräfte im Dienstleistungssektor durch Künstliche Intelligenz ersetzt werden. Doch nicht nur der Dienstleistungssektor ist betroffen. Die am wahrscheinlichsten von KI beeinflussten Branchen sind der Dienstleistungs-, Finanz- und Versicherungssektor. Die Auswirkungen werden sich auch erheblich auf die Bereiche des Kundensupports, des Kundendienstes, des Aftermarket-Services, des Beschaffungswesens und des HR-Supports erstrecken.

Teilweise ist dies durch den Generationswechsel am Arbeitsmarkt, bedingt durch den Renteneintritt der Babyboomer-Generation, und den erheblichen Arbeitskräftemangel in wichtigen EU-Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, Deutschland und Italien bedingt.

II. KI und Restrukturierung
KI wird aber nicht nur die Lücken auf dem Arbeitsmarkt schließen, sie wird auch darüber hinaus gehen. In den kommenden Jahren wird KI ein, wenn nicht der, maßgebliche Faktor im Rahmen von Restrukturierungen sein. Darauf gilt es sich dringend vorzubereiten. Während Briefing-Papiere für laufende Konsultationsprozesse in den ersten zwei Quartalen des Jahres 2024 dies oftmals noch nicht im ausreichenden Maße berücksichtigen, kann bereits beobachtet werden, dass sich große Unternehmen für den bevorstehenden Wandeln wappnen. Durch das Engagieren von Beratern und sogenannten „AI-Angels“ erkunden sie bereits jetzt die potentielle Möglichkeit zum effizienten Einsatz von Künstlicher Intelligenz und darauf aufbauende Restrukturierungsoptionen.

III. Auswirkung von KI auf Betriebsratswahlen
Auch in dem Betriebsratswahljahr 2026 wird sich der Einfluss von KI bemerkbar machen. Der Einsatz von KI und die daraus resultierenden Folgen werden sich spätestens dann zu den Top-Themen in den Bereichen „Human Ressources“ und „Labour Relations“ entwickeln. Auch auf der Ebene des Europäischen Betriebsrates wird ein dringender Bedarf an Experten im Umgang mit KI entstehen.

IV. Forderungen der Arbeitnehmervertreter
Diese Entwicklung nehmen auch die Gewerkschaften wahr. Als Reaktion darauf, senden sie ihre Betriebsräte mit Entwürfen zu „Vereinbarungen zum Umgang mit KI“ in die Unternehmen. Diese Vereinbarungen enthalten zumeist Klauseln, die Kündigungen als Folge des Einsatzes von KI ausschließen sollen. Eine solche Zusicherung seitens der Arbeitgeber wäre zum momentanen Zeitpunkt jedoch wirtschaftlich hochgradig riskant. Sollten die Unternehmen diese Entwürfe zurückweisen, wird dies zu formellen Konsultationsverfahren mit den Betriebsräten führen. Wir erwarten dahingehend eine erhöhte Aktivität nach der Sommerpause 2024.

V. Was bereits jetzt getan werden kann:
Falls sich Unternehmen auf die kommenden Verhandlungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz vorbereiten wollen, sind folgende Schritte zu empfehlen:

  1. Es sollte über die Einsatzfelder von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen und dem Umgang mit dieser in Form von „KI-Leitlinien“, die unter anderem Arbeitnehmerschutz, ethisch und moralische Aspekte und den Umgang mit dem Wegfall von Arbeitsplätzen thematisieren, nachgedacht werden.
  2. Zudem empfiehlt sich eine Auseinandersetzung mit dem momentanen Beschluss der EU-Mitgliedsstaaten zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit. Diese enthält einige Regelungen zur Mitbestimmung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, die zukünftig in vergleichbarer Form auch außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie Anwendung finden werden.