Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen steht auf der Agenda vieler Unternehmen weit oben. Vor allem bei hochkomplexen Prozessen, die den Einsatz von erfahrenem Personal erfordern, hinkt die Digitalisierung aber häufig hinterher. Aktuell zeichnet sich hier ein spannender Trend ab: Zunehmend übernimmt Generative Künstliche Intelligenz (Gen AI) in diesen Fällen eine wichtige Rolle. Ein Beispiel ist Einführung einer KI-basierten optischen Qualitätskontrolle von individuell gefertigten Einspritzkomponenten, die aufgrund der Vielzahl von Produktvarianten und Produktionsschritten bislang nicht digital auf mögliche Qualitätsmängel überprüft werden können.
Das Problem bei der Digitalisierung solcher Prozesse: Zwar sind, vor allem in großen, internationalen Unternehmen eine Vielzahl von Daten verfügbar, Allerdings war die reine KI nicht in der Lage, die komplexen Zusammenhänge von Produktvarianten und möglichen Fehlern im Produkt oder in der Produktion eigenständig zu erkennen. Darin liegt der Mehrwert der generativen AI. Sie kann auf Basis der vorhandenen „echten“ Produkt- und Produktionsdaten komplexe Zusammenhänge erkennen und damit zum Beispiel neben Produktvarianten auch Muster in Produktfehlern erkennen oder verschiedene Produktionsschritte berücksichtigen. Das funktioniert, indem die Gen AI neue Inhalte erzeugt, zum Beispiel synthetische Daten, also nachgeahmte, synthetische Produkt- und Produktionsdaten, die den statistischen Eigenschaften der echten Daten entsprechen. Durch die Anreicherung der im Produktionsprozess erzeugten Daten mit diesen synthetischen Daten ist die Gen AI in der Lage, unter anderem Muster in Produktfehlern zu erkennen. Damit ist der Einsatz der Gen AI in der optischen Qualitätskontrolle möglich und auch einfach skalierbar. Die Skalierbarkeit ermöglicht einen schnellen Einsatz in allen Fertigungswerken eines Unternehmens weltweit, wodurch signifikante Produktionssteigerungen und Kosteneinsparungen erzielt werden können.
Steuerliche Herausforderungen durch den Einsatz von KI in Geschäftsprozessen
Steuerlich erfordern KI-basierte digitale Geschäftsprozesse eine sorgfältige Einzelfallanalyse. Der Einsatz von KI in bestehenden Fertigungsprozessen kann zum einem dazu führen, dass sich die bisher definierten Funktions- und Risikoprofile der involvierten Rechtseinheiten verändern. Außerdem ist sorgfältig zu prüfen, wie die Entwicklung der KI und deren Einsatz in den einzelnen Werken vergütet wird. Für die Steuerabteilung kann das zu immer wieder neuen Herausforderungen führen. Im Folgenden eine Betrachtung einzelner Aspekte aus dem Bereich Verrechnungspreise:
Im Beispiel oben wird der Einsatz von Gen AI in der Qualitätskontrolle zentral durch die Muttergesellschaft eines weltweit tätigen Konzerns in Deutschland entwickelt. Steuerlich sind unter anderem die angefallenen Entwicklungskosten zu dokumentieren; ebenso ist die Dokumentation der tatsächlichen Steuerung der Entwicklung durch die Muttergesellschaft anhand geeigneter Nachweise erforderlich. Schon das birgt Herausforderungen, denn in vielen Fällen ist die Steuerabteilung über solche Entwicklungsprojekte gar nicht informiert, so dass die Dokumentation im Nachgang der Entwicklung erstellt werden muss. Relevante Aspekte, die zum Beispiel die Steuerung der Entwicklung durch die Konzernmutter nachweisen und untermauern können, wie zum Beispiel Besprechungs- oder „Abnahmeprotokolle“ einzelner Entwicklungsstufen, sind häufig im Alltag der Entwickler nicht ausreichend schriftlich dokumentiert.
Eine weitere Herausforderung ist die Bestimmung der angemessenen Lizenzgebühr im Falle des weltweiten Einsatzes der neuentwickelten Gen AI-basierten Qualitätskontrolle. Grundlage für die Entwicklung waren dezentrale Produkt- und Fertigungsdaten der einzelnen Fertigungswerke weltweit. Diese wurden zentral zusammengeführt und bilden so eine erweiterte Ausgangsbasis für die fortlaufende Weiterentwicklung der KI-Anwendung. Sie leisten so einen Beitrag für eine kontinuierliche Produktivitätssteigerung und ermöglichen Kosteneinsparungen. Die einzelnen Fertigungswerke greifen remote auf die Gen AI–Anwendung zu, so dass ein kontinuierlicher Austausch von „originären Produkt- und Fertigungsdaten“ mit der Nutzung der „fortlaufend verbesserten Gen AI-Anwendung“ angenommen werden könnte. Eine zentrale Fragestellung ist, ob man in einer solchen Konstellation die Nutzung der KI in den einzelnen Werken über eine Lizenz vergütet und wie man diese ermittelt
Die Hilfestellung, die der EU Data Act, Art. 9 „Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten“ bieten könnte, wird wohl im Fall der KI-Anwendung nicht zu eindeutigen Lösungsansätzen führen, da es allein um die Bereitstellung von Daten geht. Die EU normiert hier, , dass die Bereitstellung von Daten im B2B-Bereich nach der Kostenaufschlagmethode zu vergüten ist und insbesondere Folgendes zu berücksichtigen ist*:
a) angefallene Kosten für die Bereitstellung der Daten, einschließlich insbesondere der notwendigen Kosten für die Formatierung der Daten, die Verbreitung auf elektronischem Wege und die Speicherung;
b) gegebenenfalls Investitionen in die Erhebung und Generierung von Daten, wobei zu berücksichtigen ist, ob andere Parteien zur Beschaffung, Generierung oder Erhebung der betreffenden Daten beigetragen haben.
Gen AI-unterstützte Geschäftsprozesse sind nicht nur technisch, sondern auch steuerlich spannend und herausfordernd zugleich. Die große Herausforderung besteht darin, die technischen Lösungen und deren Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette eines Konzerns so zu beschreiben, dass ein fremder Dritter die daraus gezogenen steuerlichen Aspekte und Lösungen nachvollziehen kann.
KPMG unterstützt Sie gern in der Analyse und der steuerlichen Würdigung Ihrer Digitalen Geschäftsprozesse. Wir stehen Ihnen dabei mit einem sehr erfahrenen Expertenteam zur Verfügung und bieten eine integrative Beratung, in der alle steuerlichen und gegeben falls auch zollrechtlichen Aspekte betrachtet und gelöst werden, an. Sprechen Sie uns an.
*Art 9 Abs. 2 EU Data Act