Wasserstoff ist vielseitig einsetzbar – vor allem in der Industrie. Überall dort, wo industrielle Prozesse mit hohen Temperaturen arbeiten oder bei einer Vielzahl chemischer Reaktionen, wird an Wasserstoff perspektivisch kein Weg vorbeiführen. Das trifft zum Beispiel auf die Erzeugung von Stahl, Glas oder chemischen Grundprodukten wie Ammoniak oder Methanol zu – und damit auf einen wichtigen Teil der deutschen Industrie. Doch die nach wie vor geringe Wettbewerbsfähigkeit gegenüber fossilen Alternativen entwickelt sich für grünen Wasserstoff immer mehr zum K.O.-Kriterium für eine breite Anwendung.
Damit Wasserstoff wirtschaftlich eine Chance hat, muss entweder der Preis attraktiver oder die Kosten für die Nutzung fossiler Energieträger angehoben werden. Voraussetzung hierfür ist ein stärkeres Engagement der Politik. Neben Anfangssubventionen wäre insbesondere die Anpassung von zu strikten Regulierungen ein erster wichtiger Schritt. So stellen sich etwa die europäischen RFNBO-Produktionskriterien für grünen Wasserstoff als zu komplex dar und müssen dringend vereinfacht werden.
Im Fokus dieser Komplexität stehen vor allem die beiden Grundsätze der sogenannten „Zusätzlichkeit“ und „Gleichzeitigkeit“ – zwei mögliche Ansatzpunkte, um den H2-Preis zu senken. Ersteres bedeutet das Schaffen von Strom-Kapazitäten, die explizit neu errichtet werden müssen. Die Nutzung etwa bestehender Windparks wird damit für Neuanlagen nach 2028 nicht mehr möglich sein, dabei steht der Wasserstoff-Markthochlauf erst noch bevor. Gerade hier könnte eine Verlängerung der Bestandsschutz-Klausel Abhilfe schaffen, um weiterhin auf den bestehenden Anlagenpark zurückgreifen zu können. „Gleichzeitigkeit“ meint eine sehr enge zeitliche Korrelation zwischen der Erzeugung von erneuerbarem Strom und der Produktion von Wasserstoff – ein Kriterium, das wie auch bei jeder anderen elektrifizierten Anwendung dem Markt überlassen werden sollte.
Die zweite Möglichkeit, um Wasserstoff wettbewerbsfähiger zu machen, wäre, die Attraktivität von fossilen Energien zu senken – durch eine stärkere CO2-Bepreisung. Zudem können Quoten zur Nutzung von Wasserstoff ein sinnvolles Instrument darstellen, um Nutzungsanreize für umweltfreundlichen Wasserstoff zu schaffen. Diese werden zwar bereits von der EU über die REDIII gefordert, doch eine zeitnahe Umsetzung ist in Deutschland bislang nicht in Sicht. Ob CO2-Bepreisung oder Quote, in jedem Fall müssen Ausgleichsmaßnahmen zwingend sichergestellt sein, so dass für die Industrie oder Verbraucher keine wirtschaftlich übermäßige Belastung entsteht.
Die Dekarbonisierung der Industrie ist eine Generationsaufgabe. Wir bei der Westfalen-Gruppe verstehen uns durch die Transformation unserer historisch fossil geprägten Geschäftsaktivitäten als Teil der Lösung – selbstverständlich auch im Wasserstoffbereich. Der Einsatz der Technologie ist erprobt und funktioniert. Wichtig ist, dass wir es uns zur gesellschaftlichen Aufgabe machen, auch hier die Dekarbonisierungspotentiale nicht aus den Augen zu verlieren – wesentliche Teile der Industrie sind langfristig darauf angewiesen.